Tirol: Nachtfahrverbot wird verlängert  

erstellt am
19. 03. 03

LHStv. Gschwentner plant weitere Verkehrseinschränkungen zur Schadstoffreduzierung – ganzjähriges Nachtfahrverbot und Transportverbot für bestimme Güter
Innsbruck (lk) - „Gesundheit vor freiem Warenverkehr!“ Nach diesem Motto beschließt die Tiroler Landesregierung drastische Maßnahmen zur Reduktion des Lkw-Verkehrs und der damit verbundenen Schadstoffbelastung. Das derzeit geltende Winternachtfahrverbot wurde fix um zwei Monate bis 31. Mai verlängert. Als Nachfolgeregelung hat Umweltreferent LHStv. Hannes Gschwentner heute zwei Maßnahmen der Landesregierung vorgelegt: Erstens ein ganzjähriges Nachtfahrverbot, zweitens ein Lkw-Transportverbot für bestimmte Güter auf der Autobahn im Unterinntal.

„Die Verlängerung des mit 31. März befristeten Winternachtfahrverbotes ist bereits im Bundesgesetz kundgemacht und wird von 1. April bis 31. Mai 2003 gelten. Das ganzjährige Nachtfahrverbot und das Lkw-Transportverbot für bestimmte Güter werden nach der heutigen Übereinstimmung in der Regierung zur Begutachtung aufgelegt. Unser Ziel ist es, dass diese beiden Maßnahmen am 1. Juni in Kraft treten“, betont LHStv. Hannes Gschwentner.

Das Ganzjahresnachtfahrverbot unterscheidet sich vom geltenden Winternachtfahrverbot nur dadurch, dass es in den Morgenstunden bis 6 Uhr ausgedehnt werden soll.

Das sektorale Fahrverbot, das einem Lkw-Fahrverbot für bestimmte Güter gleichkommt, verbietet auf der Unterinntalautobahn den Transport folgender Güter: Alle Arten von Abfällen (Holz- und Korkabfälle, textile Abfälle, Eisen- und Stahlabfälle, Abfälle von anderen Metallen, Schlacken, Altpapier, Bau- und Straßenabfälle, Verpackungsabfälle, Siedlungsabfall) sowie Holz-Kork, Eisenerz und andere Erze, Steine, Erden, Aushub, Zement, Kalk, Baustoffe, chemische Grundstoffe und Fahrzeuge.

Gschwentner: „Der Ziel- und Quellverkehr solcher Güter in den Bezirken Kufstein, Schwaz und Innsbruck-Land ist von diesem Verbot ausgenommen. „Dies sichert den Warenverkehr für die Wirtschaft in diesem Sanierungsgebiet und gilt für ausländische und einheimische Transporteure gleichermaßen. Damit ergibt sich keine Diskriminierung und keine Wettbewerbsverzerrung im europaweiten Vergleich.“

„Diese Nachfolgeregelungen sind notwendig, weil im Vorjahr die Vorsorgewerte für die Stickstoffbelastung an der Messstelle Vomp überschritten wurden. Mit dem geplanten sektoralen Fahrverbot reduzieren wir den derzeitigen Lkw-Transitverkehr um zirka 10 %“, erläutert Gschwentner.
     
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