Recht auf Reiserücktritt wegen SARS-Gefahr  

erstellt am
07. 04. 03

Der VKI (Verein für Konsumenteninformation) sieht in der Empfehlung der WHO, Reisen zu verschieben, eine Berechtigung zum kostenlosen Storno
Wien (vki) - Medienberichte über die lebensgefährliche Lungenkrankheit SARS (Severe Acute Respiratory Syndrom) stiften derzeit Verwirrung. Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) hat kürzlich wegen der lebensgefährlichen Krankheit vor Reisen nach Hongkong und Guangdong (eine südchinesische Provinz) gewarnt. Auch Experten und Behörden in anderen Ländern raten vor einer Reise in diese Länder ab. Demgegenüber liegt keine offizielle Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums vor. In den Medien wird daher darauf hingewiesen, dass eine kostenlose Stornierung von Urlauben nicht möglich sei.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) weist darauf hin, dass eine ausdrückliche Reisewarnung des Außenministeriums nicht Vorraussetzung für eine kostenlose Stornierung ist. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (OGH) ist vielmehr bereits dann ein Wegfall der Geschäftsgrundlage und somit ein kostenloses Rücktrittsrecht anzunehmen, wenn eine Gefahr eine Intensität erreicht, die als unzumutbar erscheinen muss. Entsprechend warnende Medienberichte und Informationssendungen können - nach Ansicht des OGH - nicht als aus Senstionslust weit übertriebene Berichte abgetan werden und dürfen somit ernst genommen werden. Steht der Reiseantritt jedoch nicht unmittelbar bevor, muss der Kunde zunächst die weitere Entwicklung abwarten.

Auf Grund der Medienberichte und der Empfehlung der WHO geht der Verein für Konsumenteninformation daher davon aus, dass man von demnächst beginnenden Reisen nach Hongkong und Guangdong kostenlos zurücktreten kann. Wenn die Weltgesundheitsorgansiation eine derartige Warnung ausspricht und gleichzeitig andere Experten und Behörden anderer Länder warnen, ist nämlich jene Gefahrenintensität erreicht, die einen kostenlosen Rücktritt erlaubt. Dabei ist es unerheblich, ob die WHO von einem "Travel Advice" (Rat) oder einem "Warning" (Warnung) spricht.

Eine Umbuchung auf ein anderes Ziel muss somit vom Konsumenten nicht akzeptiert werden. Wenn der Reiseveranstalter einen kostenlosen Rücktritt ablehnt, muss man allerdings auch mit einem Rechtsstreit rechnen. Der Verein für Konsumenteninformation wird im Zweifel mittels Musterprozess eine Klarstellung anstreben.
     
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