Sozialpolitik  

erstellt am
04. 04. 03

 Haubner: Pensionsreform enthält Vorteile für Frauen
Wien (bmsg) - Als Meilenstein für die Alterssicherung von Frauen bewertet Staatssekretärin Haubner, dass künftig 24 statt bisher 18 Monate anspruchsbegründet gewertet werden. "Anhand eines Beispieles heißt das konkret, dass eine Frau, die zwei Kinder erzogen hat, nur mehr 132 Monate statt bisher 144 Monate erwerbstätig sein muss, um eine Eigenpension zu erhalten", so Haubner. Das sei ein großer Vorteil für all jene Frauen, die keine durchgehenden Erwerbskarrieren vorweisen könnten. Fortschreibung der Langarbeitszeitregelung

In der Debatte um die sogenannte "Hacklerregelung" spricht sich die Staatssekretärin für die Formulierung einer "Langarbeitszeitregelung" aus: "Denn die Bezeichnung ,Hacklerregelung' wird von vielen Menschen mit Recht als diskriminierend empfunden".

Durch die Fortschreibung der Langarbeitszeitregelung werde es Frauen ermöglicht, bis Jahresende 2005 weiterhin mit 55 Jahren, bzw. bis Ende 2009 mit 56,5 Jahren in die vorzeitige Alterspension zu gehen. Voraussetzung dafür seien 40 Beitragsjahre inklusive maximal 60 Monate Kindererziehung. "Dies trifft zum Beispiel auf eine Frau zu, die 35 Beitragsjahre erworben und 2 Kinder geboren hat, für die dann 5 Jahre an Kindererziehung angerechnet werden", erklärt Haubner.

Um einen Anspruch auf Altersteilzeit zu erlangen, mussten Frauen in den letzten 25 Jahren mindestens 15 Jahre versichert gewesen sein. "Diese Rahmenfrist werde nun um die Kindererziehungszeit verlängert, weil viele Frauen ihre Erwerbstätigkeit deswegen unterbrochen hätten, und so zwischen ihrem 25. und 50. Lebensjahr nicht 15 Jahre erwerbstätig waren.

Arbeitschancen für ältere Frauen
Statt der vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit soll ab 1.1.2004 ein Altersübergangsgeld geschaffen und die entsprechenden Leistungen ab dem Zeitpunkt an die Arbeitslosenversicherung übertragen werden.

Zusätzlich sollen die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Frauen ab 56 und Männer ab 58 künftig entfallen. Die Lohnnebenkosten für diese Gruppe soll um 6 Prozentpunkte und für über 60-jährige ("Aktion +60") um 12 Prozentpunkte durch den Wegfall der Arbeitslosen-, Unfall-, FLAF- und Insolvenzentgeltfonds-Beiträge gesenkt werden.

Weiters werde der Altersarbeitslosigkeit mit der Erhöhung des Malus für Arbeitgeber bei Kündigung älterer Arbeitnehmer/innen zu Leibe gerückt: Je länger die Betriebszugehörigkeit, desto größer der Malus. "Bis jetzt waren hauptsächlich Frauen davon betroffen, weil durch das frühere Pensionsantrittsalter die Freisetzung einer Frau günstiger war als die eines Mannes", so Haubner. Das werde künftig nicht mehr der Fall sein.

Verbesserung für Bäuerinnen
Für Bäuerinnen sei vorgesehen das Ausgedinge zukünftig geringer zu bewerten: stufenweise von derzeit 27 auf 20 % im Jahr 2009. "Das bedeutet konkret, dass den pensionierten Bäuerinnen eine Ausgleichszulage gewährt wird, die ab 2009 um rund 647 € pro Jahr höher sein wird als die derzeitige Ausgleichszulage", erläutert Haubner.

Verbesserungen bei den Kindererziehungszeiten
Abschließend spricht sich die Staatssekretärin noch dafür aus, dass die Kindererziehungszeiten, die ja in erster Linie Frauen betreffen, in der Höhe der Durchrechnung besser bewertet werden sollen: "Es kann nicht sein, dass sich die Wahlfreiheit, die wir den Eltern versprochen haben, bei der Höhe der Pensionen negativ auswirkt", betont Haubner.

 

 Bures ruft Frauen aller Parlamentsparteien zu Bündnis gegen Pensionsentwurf auf
Prammer: Entwurf ist »Schlag ins Gesicht der Frauen«
Wien (sk) - "Die Verliererinnen sind die Frauen - sie sind es, die es am härtesten treffen wird", brachte SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures am Donnerstag (03. 04.) in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit SPÖ-Bundesfrauenvorsitzender Barbara Prammer die frauenspezifische Problematik der Pensionspläne der Regierung auf den Punkt. Bures appellierte an alle Frauenpolitikerinnen, sich "zu einem Bündnis zusammenzuschließen und diesem Gesetzesentwurf keine Zustimmung zu geben". Die SPÖ fordert vor allem eine bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten sowie der Teilzeitarbeit.

Anstatt einer nachhaltigen Pensionsreform stelle der Regierungsvorschlag ein reines Pensionskürzungsprogramm dar, das von den Experten kritisiert wird und "von einem modernen, transparenten und einheitlichen Pensionsprogramm weit entfernt ist", sagte Bures. Mit diesem Gesetzesentwurf werde "altes Unrecht verschärft und neues Unrecht geschaffen", betonte die SPÖ-Bundesgeschäftsführerin.

Die Kritik fokussierte sich auf die fehlende Berücksichtigung der Lebens- und Berufsverläufe von Frauen. "Schüssel soll erklären, warum der Präsenz- und Zivildienst dreimal so hoch für die Pension angerechnet werden wie die Kindererziehungszeiten", so Bures, die eingangs erklärt hatte: "Wäre das Thema nicht so ernst, würde man an einen April-Scherz Schüssels glauben." Die SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Prammer legte dar, dass sie ein Modell anstreben würde, bei dem als Basis der Pensionsbemessung für die Ersatzzeiten das Einkommen vor der Kinderpause herangezogen wird, jedenfalls aber mindestens der Ausgleichszulagenrichtsatz. Diese Berechnungsgrundlage solle auch für die erziehungsbedingte Teilzeitarbeit gelten.

Prammer bedauerte, dass "wir zwar nun ein Frauenministerium haben, aber die Ministerin dazu schweigt, dass es einen Entwurf gibt, der ein Schlag ins Gesicht der Frauen ist". Dass die Kindererziehungszeiten 24 Monate beitragsbegründend angerechnet werden, sei nur "ein Deckmäntelchen". Was Frauen wirklich brauchen sei die Verbesserung der Bemessungsgrundlage, die zuletzt 1998 stattgefunden habe.

An weiteren Kritikpunkten nannte Prammer: Die Problematik, dass viele Frauen nicht notstandshilfebezugsberechtigt sind und daher auch keine Versicherungszeiten aufweisen. Weiters die Tatsache, dass spätere Einkommensmonate aufgrund der schlechten Aufwertungsfaktoren besser bewertet sind, als frühere. Für viele Frauen ein Nachteil, da sie gerade beim Berufseinstieg - vor der Kinderpause - oft gute Einkommenszeiten aufweisen können, später aber einen Einkommensknick haben. Auch sei die Abschaffung der Frühpensionen für Frauen verfassungsrechtlich wahrscheinlich nicht gedeckt. Die Abschaffung der Alterspension wegen Arbeitslosigkeit würde jede zehnte Frau treffen - zehn Prozent aller Frauen gingen bisher aus der Arbeitslosigkeit in Pension.

Die Tendenz zur Aufwertung der dritten Säule wird von Prammer ebenfalls abgelehnt. "Die Einzahlungen in die dritte Säule wird sich der Durchschnitt der Frauen nicht leisten können, weil ihnen das Einkommen fehlt." Prammer monierte weiters, dass in diesem Entwurf "nicht einmal das freiwillige Splitting umgesetzt wurde" und "kein einziger Satz zur Frage der Pflegezeiten zu finden" sei.
 
zurück