Steuerreform 2004 kostet den Bund 484 Millionen Euro  

erstellt am
02. 04. 03

Lohnnebenkostensenkung und Konjunkturbelebungspakete müssen eingerechnet werden
Wien (bmf) - Im Gegensatz zu den medialen Interpretationen der Budgetbegleitgesetze entstehen dem Bundesbudget aus der ersten Etappe der Steuerreform, die mit 1. Jänner 2004 in Kraft tritt, zusätzliche Belastungen in der Höhe von 484 Mio. Euro allein im Jahr 2004.

Wesentliche Bestandteile der Steuerreform sind auch eine Senkung der Lohnnebenkosten bei älteren Arbeitnehmern sowie die Folgen der beiden Konjunkturbelebungspakete 2002, die in den Jahren 2003 bis 2006 jährlich beträchtliche Mindereinnahmen bedeuten..

Auch bei der isolierten Betrachtung der steuerlichen Maßnahmen im Budgetbegleitgesetz 2003 die mediale Darstellung missverständlich: Der Plus-Wert von 27 Mio. Euro im Jahr 2004 ist lediglich auf die kameralistische Periodenzuordnung der Steuereinnahmen zurückzuführen. Über einen längeren Zeitraum betrachtet, trägt gerade der Bund einen erheblichen Anteil an den Aufkommensminderungen aus der Steuerreform.
     
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