Schülerentlastung: Verordnung geht heute in Begutachtung  

erstellt am
01. 04. 03

Verpflichtende Mindeststundenzahl für jedes Fach sichert ausgewogene Allgemeinbildung
Wien (bm:bwk) - Die Verordnung des Bildungsministeriums, mit der die Voraussetzungen für eine Entlastung der Schülerinnen und Schüler geschaffen werden, ging am Montag (31. 03.) in Begutachtung. Die Expertenentwürfe sehen eine moderate Reduktion der Unterrichtsstunden vor. Die neuen Stundentafeln bringen eine Entlastung für die Schülerinnen und Schüler. Durch eine verpflichtende Mindeststundenzahl für jedes Fach bleibt wie bisher eine ausgewogene Allgemeinbildung gesichert. Über diese Grundstundentafel hinaus können schulautonom Schwerpunkte gesetzt werden. Für Schulen, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, haben Experten Entwürfe von Subsidiärstundentafeln ausgearbeitet.

Wissenschaftliche Studien und internationale Vergleiche zeigen, dass die österreichischen Schülerinnen und Schüler zu viel für die Schule arbeiten. Die inhaltlichen Voraussetzungen für die zeitliche Entlastung wurden mit dem Lehrplan 1999 geschaffen. Dieser unterscheidet bei den Lehrinhalten zwischen einem Kernbereich, der verlässlich vermittelt werden soll und einem Erweiterungsbereich, aus dem zusätzliche Inhalte vermittelt werden können.

Am Beispiel der Hauptschule bedeutet die Entlastung, dass die Unterrichtszeit in vier Jahren von 127 auf 120 Wochenstunden reduziert wird. Wie bisher ist eine verpflichtende Mindeststundenzahl vorgegeben, diese beträgt für die Hauptschule 110,5 Stunden. Davon sind zum Beispiel 15 Wochenstunden Deutsch, 14 Wochenstunden Mathematik, 6 Wochenstunden Musikerziehung und 12 Wochenstunden Leibesübungen. Mit den verbleibenden 9,5 Wochenstunden können die Schulpartner schulautonom Schwerpunkte setzen. Wenn das an einer Schule nicht gewünscht wird, erfolgt der Unterricht nach einer Subsidiärstundentafel. Die Expertenentwürfe für diese Stundentafeln sind heute zur Begutachtung verschickt worden.

Die schulautonomen Stundentafeln und die Expertenentwürfe für die Subsidiärstundentafeln können über die Homepage des Bildungsministeriums www.bmbwk.gv.at eingesehen werden.
     
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