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Start der "Lokalen Agenda 21" in ganz Wien
Neue Form der direkten Demokratie nun in allen Bezirken möglich
Wien (rk) - Die "Lokale Agenda 21" - als Pilotversuch einer neuen Form der BürgerInnenbeteiligung und direkten Demokratie im neunten Bezirk bereits positiv umgesetzt - soll nun auch auf weitere Bezirke ausgedehnt und somit schrittweise in ganz Wien ermöglicht werden.
Als eines der 23 gemeinsamen rot-grünen Projekte präsentierten Wiens Bürgermeister Michael Häupl, Planungsstadtrat Rudolf Schicker sowie Christoph Chorherr, Klubobmann der Wiener Grünen, Dienstag im Mediengespräch des Bürgermeisters den Start für die Umsetzung der neuen Organisationsstruktur.
In den "23 rot-grünen Projekten" wurde zu "Partizipative Stadtentwicklung/Agenda 21" festgelegt:
"Das BürgerInnenbeteiligungsprojekt Agenda 21 soll schrittweise auf einige Wiener Bezirke, die Interesse und Engagement für partizipative Stadtentwicklung zeigen, ausgeweitet werden (z.B. in den innerstädtischen Bezirken 5,6,7, und 8). Der Prozess im 9. Bezirk soll weitergeführt werden; in den neuen Bezirken soll eine mindestens dreijährige Laufzeit vorgesehen werden. Ein zu gründendes unabhängiges Koordinationsbüro soll die Bezirke mit dem nötigen Fachwissen versorgen, die Bezirke koordinieren, das Gesamtbudget verwalten und den Wiener Agenda Prozess nach außen darstellen. Für die Finanzierung der Prozessstrukturen soll ein Budget für partizipative Stadtentwicklungsprojekte (bzw. in Form eines Fonds) bereitgestellt werden."
Nachdem die organisatorischen Rahmenbedingungen festgelegt wurden, soll nun morgen im Wiener Gemeinderat die Finanzierung für die Einrichtung und den Betrieb eines Lokalen Agenda 21 Büros für Wien beschlossen werden. Damit wurde die Basis für eine schrittweise Ausdehnung der Lokalen Agenda 21 Prozesse in den Bezirken geschaffen.
Ausgangspunkt der Lokalen Agenda 21 war die UN-Weltgipfelkonferenz 1992 in Rio de Janeiro. Dort wurde unter dem Begriff "Agenda 21" ein Aktionsprogramm zu einer gemeinsamen und zukunftsbeständigen Entwicklung für das 21. Jahrhundert von 180 Staaten unterzeichnet. Im Kapitel 28 wurden speziell die Städte und Gemeinden aufgefordert, eigene Programme für mehr Lebensqualität und nachhaltige Entwicklung zu erstellen. Mit der Charta von Aalborg wurde auf europäischer Ebene der Lokalen Agenda besondere Dynamik verliehen, Wien hat diese Charta 1996 unterzeichnet. Neben diesen internationalen Abkommen ist die Lokale Agenda 21 auch im Wiener Klimaschutzprogramm - KliP Wien - verankert.
Konkret bedeutet "Lokale Agenda 21" die unmittelbare, direkte Zusammenarbeit zwischen EntscheidungsträgerInnen und BürgerInnen und beruht auf der Grundidee einer nachhaltigen Entwicklung unter den vier Prinzipien Ökologie, Ökonomie, Sozialpolitik und BürgerInnenbeteiligung. Durch eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen Politik und anderen AkteurInnen der Stadt bzw. im Bezirk soll die Entwicklung im Bezirk positiv beeinflusst und das Lebensumfeld nachhaltig zum Besseren verändert werden. Beispiele im neunten Bezirk für LA 21-Projekte waren die Öffnung eines Parks und dessen bürgerInnenfreundliche Umgestaltung, die nutzergerechte Umgestaltung einer Skateranlage, das Projekt eines regelmäßig stattfindenden Bio-Markts, die Aufwertung der Nahversorgung (Porzellangasse), interaktive Spiel- und Freiräume (Rossauer Lände) u.a. Die Kreativität aller soll genutzt und eine neue Form der Kommunikation gefunden werden. Wesentliche Voraussetzung ist zudem, dass die Prozesse unter dem Prinzip der Chancengleichheit von Männern und Frauen in der Gesellschaft ("Gender Mainstreaming") erfolgen müssen.

Organisationsstruktur / Antragsablauf
Die Organisationsstruktur für die Lokale Agenda 21 wurde von ExpertInnen gemeinsam mit Gemeinderätin Petra Bayr (SPÖ) und Gemeinderat Rüdiger Maresch (Grüne) sowie dem Bezirksvorsteher des Alsergrund, Hans Benke, erarbeitet.
Das Organisationsmodell setzt sich aus einem Verein "Lokale Agenda 21 in Wien", dessen Geschäftsstelle (LA21 Büro), einem Beirat für grundsätzliche Beratungen und für die konkreten Empfehlungen zu Bezirksanträgen und der Auswahl der Projektträger, einer LA 21 Plattform zum Erfahrungsaustausch und der fachlichen Information sowie einem LA 21 Projektteam im Magistrat zusammen, das die Verknüpfung mit gesamtstädtischen Konzepten (Stadtentwicklungsplan, Strategieplan für Wien, etc.) sicherstellen sowie unterstützende Funktion wahrnehmen soll. Die Federführung seitens des Magistrates der Stadt Wien liegt in der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr, die auch die Stadt Wien als Mitglied im Verein vertritt sowie die Finanzierung des Vereins trägt.

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Wesentliche Betreiber sind die einzelnen Bezirke bzw. die jeweiligen Projektträger in den Bezirken, die die Prozesse intensiv begleiten. Beantragen kann ein Bezirk einen Agenda-Prozess mittels Antrag an das LA 21 - Büro Wien/Verein "Lokale Agenda 21 in Wien", 2002 noch an die GGr. Stadtentwicklung und Verkehr. Das eingereichte Konzept wir durch den Beirat beraten und mit Empfehlungen an den Vorstand des Vereins weitergegeben, der die grundsätzliche Zusicherung von Fördermitteln aus dem Zentralbudget beschließt. Anschließend erfolgt die Ausschreibung des Trägers bzw. der Projektleitung durch das LA 21-Büro in Abstimmung mit dem Bezirk. Nach einer kommissionellen Auswahl des Trägers/der Projektleitung erfolgt die Beschlussfassung durch den Vereinsvorstand und Vertragsgestaltung durch das LA 21-Büro.
Der Verein hat sich Ende April 2002 konstituiert, das LA 21 Büro und der Beirat sollen Mitte Juli eingerichtet werden, erst Beschlüsse über Bezirksanträge könnten somit Ende Juli getroffen werden. Nach der Auswahl der Träger bzw. Projektleitung können die ersten Prozesse in den ausgewählten Bezirken bereits im November starten.

Finanzierung
Für die Durchführung der Agenda-Prozesse stellt die Stadt Wien aus zentralen Fördermitteln max. 50% auf max. 4 Jahre über den Verein "Lokale Agenda 21 in Wien" zur Verfügung. Ausgegangen wird von einem durchschnittlichen Förderanteil von 55.000 Euro / Jahr bis zu einem Maximalbetrag von 70.000 Euro / Jahr, wobei seitens des Bezirkes ein mindestens gleich hoher Betrag investiert werden muss. Zur Sicherstellung der Realisierung von im Zuge der Prozesse ausgearbeiteten Projekten, die erfahrungsgemäß zu einem großen Teil in die Kompetenz des Bezirkes fallen, muss auch in den Bezirksbudgets entsprechend Vorsorge getroffen werden. Derzeit sind jährlich 500.000 Euro für die Lokale Agenda 21, davon 300.000 Euro für die Förderung der Bezirksprozesse, vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2002 mit etwa 5 Bezirken begonnen wird, danach können sukzessive weitere dazukommen.

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