StS Haubner: Wirksamer Schutz vor Täuschung in der Werbung auch künftig sicherstellen   

erstellt am
14. 05. 03

Experten überlegen Meldepflicht für Produkte mit gesundheitsbezogenen Angaben
Wien (bmsg) - Im Rahmen der Wilhelminenberggespräche zum Thema "Gesundheit in der Werbung" bedauerte die für den Konsumentenschutz zuständige Staatssekretärin, Ursula Haubner, am Mittwoch (13. 05.) die Aufhebung der Genehmigungspflicht für gesundheitsbezogene Angaben bei Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 23. Jänner 2003.

Mit Werbebotschaften wie "Abnehmen im Schlaf", "Tees zur Verjüngung" oder "Negativkalorien gegen Übergewicht" würden die Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre geführt. "Daher ist es notwendig, für unsere Konsumentinnen und Konsumenten, auch in Hinkunft einen wirksamen und dennoch europarechtskonformen Schutz vor Täuschungen bei Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel sicherzustellen", erklärte Haubner. Im Rahmen der heutigen Expertengespräche werden dahingehende Strategien erörtert.

Um eine effektive Kontrolle zumindest im Nachhinein zu gewährleisten, wäre eine Meldepflicht für gesundheitsbezogene Angaben sinnvoll, so die Staatssekretärin. "Liegen begründete Zweifel an der Richtigkeit einer Behauptung vor, soll das Unternehmen verpflichtet sein, den Nachweis dafür zu erbringen". Darüber hinaus müssten die Konsumentinnen und Konsumenten noch umfassender über die Produkte mit gesundheitsbezogenen Angaben informiert werden. Die Staatssekretärin plädierte in diesem Zusammenhang für eine rasche Umsetzung dieser Rahmenbedingungen durch eine Verordnung über Werbebehauptungen auf EU-Ebene.

Verein für Konsumenteninformation (VKI) erfolgreich
Betreffend der Zusammenarbeit mit dem VKI zeigt sich Haubner mit den Erfolgen der Rechtsabteilung des VKI sehr zufrieden. Der Leiter der Rechtsabteilung, Dr. Peter Kolba, verwies auf rund 40 Abmahnungen und 20 Verbandsklagen gegen irreführende Werbung bei Lebensmitteln, die überwiegend erfolgreich abgeschlossen wurden. "Die Marktkontrolle mit Unterlassungsklagen durchzuführen hat sich bewährt und könnte ausgeweitet werden", ergänzt Kolba. Der VKI solle auch ermächtigt werden, gegen die Gesetzesverstöße und sittenwidrige Praktiken mit Unterlassungsklage vorzugehen.

Kolba kritisierte, dass Unternehmen die Verfahrenskosten und Strafen für UWG-Verstöße (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) praktisch aus der Porto-Kasse bezahlen. Daher sollte über eine Abschöpfung des Gewinnes aus der irreführenden Werbung als weitere Sanktionen nachgedacht werden. "Dieser Betrag könnte zur Finanzierung der Tätigkeit von Verbraucherorganisationen und damit zu noch effektiverer Marktkontrolle verwendet werden", so Kolba.
     
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