WKÖ pocht auf wirtschaftsverträgliche Gestaltung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie  

erstellt am
14. 05. 03

Verschuldensunabhängige Haftung nur für wirklich gefährliche Tätigkeiten
Wien (pwk) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) mahnt im Hinblick auf die Abstimmung des Europäischen Parlaments über eine EU-Umwelthaftungsrichtlinie morgen, Mittwoch, zu einer wirtschaftsverträglichen Lösung. "Die Wirtschaft bekennt sich zu einem vorsorgenden und nachhaltigen Umweltschutz, aber die Inhalte des Kommissionsvorschlags schießen zum Teil ganz klar über dieses Ziel hinaus", insistiert Stephan Schwarzer, Leiter der WKÖ-Abteilung für Umwelt-, Energie- und Infrastrukturpolitik. "Das Risiko der Umwelthaftung muss versicherbar bleiben."

Während der Umweltausschuss des Europaparlaments den ohnehin problematischen Vorschlag der EU-Kommission sogar noch verschärft hatte, enthalte der am Mittwoch zur Abstimmung vorliegende Text des federführenden Rechtsausschusses zumindest einige positive Signale. "Das Match ist jedoch längst nicht gewonnen. Es bleibt zu hoffen, dass das Europaparlament in seiner Gesamtheit die Bedürfnisse der Wirtschaft ernst nimmt", so Schwarzer.

Unerlässlich aus Sicht der österreichischen Wirtschaft ist, dass die Ausnahme vom Haftungsrisiko für den so genannten genehmigten Normalbetrieb erhalten bleibt. Schwarzer: "Was von den Behörden ausdrücklich per Bescheid erlaubt wurde, darf nicht hinterher eine Haftung auslösen."

Zudem müsse die verschuldensunabhängige Haftung auf wirklich gefährliche Tätigkeiten beschränkt bleiben. "Sonst droht der absurde Fall, dass der Schuster ums Eck plötzlich für die Artenvielfalt sorgen muss", warnt Schwarzer. Einige Europa-Abgeordnete hatten sogar eine Ausweitung der ohnehin umfangreichen Anhangsliste im Kommissionsentwurf gefordert. Der nun zur Abstimmung vorliegende Bericht schiebt einer vorbehaltlosen und sofortigen Ausdehnung der Gefährdungshaftung auf alle "beruflichen Tätigkeiten" zwar einen Riegel vor, was ein Schritt in die richtige Richtung ist, aus Sicht der WKÖ aber nicht ausreicht. "Darüber hinaus müssen zumindest die für Umwelthaftungsfälle irrelevanten Kleinstbetriebe aus dem Regime herausgenommen werden", fordert Umweltexperte Schwarzer. Dritter Knackpunkt aus Sicht der österreichischen Wirtschaft ist die Frage, in welchen Gebieten die Umwelthaftungsrichtlinie zur Anwendung kommt. Die WKÖ fordert eine genaue Definition und plädiert dafür, die gemäß Natura 2000 ausgewiesenen Schutzgebiete heranzuziehen.

Begrüßt wird ein Vorschlag des Rechtsausschusses, wonach eine Haftungshöchstgrenze eingezogen werden und die Deckungsvorsorge vorerst freiwillig bleiben soll.
     
zurück