Karas: Weg mit der Einstimmigkeit in Steuerfragen!  

erstellt am
23. 05. 03

Karas bei Vortrag vor CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Berlin
Brüssel/Berlin (evp-pd) - "Das Einstimmigkeitsprinzip im Rat in allen Steuerfragen ist der Mühlstein um den Hals einer europäische Steuerreform. Ohne europaweite Steuerangleichung gerät aber der gesamte wirtschaftliche Integrationsprozess ins Stocken", warnte der EVP-ED-Wirtschafts- und Währungssprecher Mag. Othmar Karas am Donnerstag (22. 05.) in Berlin. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte Karas als Vortragenden nach Berlin eingeladen. "Die Einstimmigkeit muss weg! Ich fordere qualifizierte Mehrheitsentscheidungen bei jenen Bereichen der Steuerpolitik, die einen direkten Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des europäischen Binnenmarktes haben."

Der österreichische Europaparlamentarier begrüßte aus diesem Grund auch die Arbeiten des EU-Konvents, der sich ebenfalls für Mehrheitsentscheidungen in Steuerfragen einsetzt. "Bei der Körperschaftssteuer und anderen direkten Steuern ist eine generelle Steuerharmonisierung jedoch nicht geplant. Hier geht es vielmehr um die Schaffung von Mindestregeln, die den nationalen Regierungen einen Spielraum lassen", betonte Karas. Die Kommission hatte erst im Oktober 2002 vier mögliche Regulierungsmodelle zur Unternehmensbesteuerung vorgestellt. Denkbar wäre eine Sitzlandbesteuerung, nach der auf Antrag die Gewinne aller Tochtergesellschaften eines EU-Konzerns nach den Steuerregeln des Sitzstaates der Muttergesellschaft ermittelt werden. Zweitens wäre eine optionale Besteuerung auf Basis einer einheitlichen Bemessungsgrundlage möglich, ebenso wie die generelle Besteuerung nach einheitlichen Gewinnermittlungsregeln. Die vierte Variante wäre die Einführung einer EU-weiten Körperschaftssteuer (KöSt) mit einheitlichen Gewinnermittlungsregeln und Steuersätzen.

"Die Einführung einer EU-weiten KöSt hat den Charme des Einfachen. Sie ist aber politisch wohl nicht realisierbar, weil es hier für die Mitgliedstaaten ans 'Eingemachte' geht", meinte Karas. Für ihn sei daher der generellen Besteuerung nach einheitlichen Gewinnermittlungsregeln der Vorzug zu geben. "Mit der Einführung einer konsolidierten einheitlichen Bemessungsgrundlage erhielte der Steuerwettbewerb zusätzliche Impulse. Dabei muss es auch nicht zwangsläufig zu einem ruinösen Steuerwettbewerb kommen."

Als Ärgernis bezeichnete der EVP-Wirtschaftssprecher die von einigen Staaten - allen voran Irland - praktizierten Niedrigsätze bei der Unternehmenssteuer. "16 Prozent in Irland und 34 Prozent in Österreich - das verzerrt den Wettbewerb. Hier ist eine Mindestregelung notwendig", sagte der ÖVP-Europaparlamentarier. Für Karas liegt das vorrangige Ziel der Europäischen Integration in der Steigerung der Wohlfahrt der Mitgliedsländer durch den Abbau von Hindernissen im Binnenmarkt. "Entsprechend groß sind die steuerpolitischen Herausforderungen. EU-Initiativen müssen dafür sorgen, dass die Steuersysteme und insbesondere die Unternehmensbesteuerung zu einem effizienten Funktionieren des Binnenmarktes beitragen", so Karas abschließend.
     
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