Politik der Woche vom 11. 06. bis 17. 06. 2002

   
Haupt: Abfertigung neu ist revolutionäre Leistung für Frauen und Familien!
Wien (bmsg) - Frauen- und Familienminister Mag. Herbert Haupt betont den enormen Fortschritt, der durch die Mitarbeitervorsorge ("Abfertigung neu") zur Besserstellung der Frauen und Familien gelungen ist. Auch die einhellige Zustimmung aller Parlamentsfraktionen im Sozialausschuss für die Fortzahlung der Beitragsleistung aus dem FLAF für Zeiten des Kindergeldbezuges, der Teilzeitkarenz, der Familienhospiz- und Bildungskarenz unterstreiche die enorm wichtige frauen- und familienpolitische Relevanz dieser Verbesserung.
"Die Abfertigung neu stellt eine revolutionäre Leistung für die Frauen und Familien in unserem Land dar", ist der Frauenminister überzeugt. Vorteile der Neuregelung sieht er vor allem in Bezug auf die Anerkennung von Kinderbetreuungszeiten als Arbeitsleistung: "Durch die Neuregelung werden nun auch die Zeiten des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld angerechnet. Nach der alten Rechtslage wurden die Zeiten der Karenz bei der Abfertigung nicht berücksichtigt, die Familienarbeit führte daher zu einer konkreten Benachteiligung."
Erwerbstätigkeit und Teilzeitbeschäftigung bei gleichzeitiger Kinderbetreuung werde durch den starken Anreiz gefördert, für den selben Zeitraum eine Beitragleistung vom Arbeitsentgelt als auch vom Kinderbetreuungsgeld zu erhalten. "Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird durch diese Maßnahme besonders wirkungsvoll unterstützt", unterstreicht Haupt weiter, "denn die Verringerung der Arbeitszeit zugunsten der Kleinkindbetreuung muss belohnt werden!"
Der durch die neue Abfertigungsregelung bewirkte Ausbau der zweiten Pensionssäule ist daher vor allem für jene Frauen besonders wichtig, die Kinder großgezogen haben. Für sie stellt die Abfertigung neu" einen weiteren Schritt zur eigenständigen Alterssicherung dar.
Faktische Anerkennung erfolgt durch die "Abfertigung neu" auch für die Pflegeleistung in der Familie als Arbeitsleistung. Die Beiträge für die Abfertigung können nun nämlich auch für Zeiten der Inanspruchnahme einer Familienhospizkarenz geltend gemacht werden. Familienminister Haupt unterstreicht die Bedeutung dieser wichtigen Neuregelung: "Wenn die Familie die Pflege ihrer Angehörigen zu Hause übernimmt, sollte sie nicht dadurch bestraft werden, dass ihre Beitragsleistung für die Abfertigung eingestellt wird."
Auch Weiterbildungs-, Wiedereinstiegs- und Höherqualifizierungsmaßnahmen seien für Frauen als Schritt zur Chancengleichheit besonders wichtig, daher werde zukünftig auch für diese Zeiten die Abfertigung fortlaufen.
Mit der "Abfertigung neu" sei daher nicht nur eine deutliche Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegeben, sondern auch ein wichtiger Schritt für die Chancengleichheit der Frau gesetzt worden, so Haupt abschließend.

 
Schieder: Italien und Österreich haben Europa mit der Streitbeilegungserklärung gutes Beispiel gegeben
Wien (sk) - Als einen "guten Anlass" bezeichnete es der außenpolitische Sprecher der SPÖ, Peter Schieder, am Mittwoch (12. 06.) im Nationalrat, sich der vor zehn Jahren im Parlament beschlossenen Streitbeilegungserklärung zur Südtirol-Problematik zu erinnern.
Schieder betonte, dass "Italien und Österreich mit der Streitbeilegungserklärung ein gutes Beispiel" gegeben habe." Diese sei jedoch auch "ein gutes Beispiel für die Behandlung der Minderheiten und Volksgruppen in Österreich", bekräftigte der SPÖ-Abgeordnete.
Die SPÖ stimme der Analyse der Außenministerin Ferrero-Waldner bezüglich der Beziehungen zu Italien, die unter anderen die dynamische Weiterentwicklung des Verhältnisses zum südlichen Nachbarland und die Zusammenarbeit im Rahmen des Schengenabkommens beinhaltete, "vollständig" zu, so Schieder. Das Gedenken an den 10. Jahrestag der Streitbeilegungserklärung mit Italien ist für Schieder "ein guter Anlass, festzustellen, wie wichtig und positiv diese sich ausgewirkt hat".
Der SPÖ-Abgeordnete hob hervor, dass sich die am 5. Juni 1992 stattgefundene Debatte im Nationalrat über die Südtiroler Streitbeilegungserklärung durch enen "weitgehenden Konsens" auszeichnete. So wurde diese Erklärung mit 125 Ja-Stimmen angenommen, einzig die freiheitliche Fraktion votierte dagegen.
Für Schieder ist es auch "gut, dass alle gewürdigt werden, die an der Streitbeilegungserklärung auf beiden Seiten beigetragen haben". Für "kleinkariert" hält es Schieder jedoch, dass die Außenministerin im Zuge ihrer Würdigung der österreichischen Politiker den ehemaligen Außenminister und Bundeskanzler Bruno Kreisky "ausgelassen" habe. "Seine Verdienste", betonte der außenpolitische Sprecher der SPÖ, - insbesondere dessen Rede am 18. 10 1960 vor der UNO -, seien unvergessen".

 
Schüssel: Hoffen, dass wir die schwersten Schäden abfangen können
Ministerrat beschließt Notprogramm für Hochwasserschäden – Deutliche Verbesserungen bei neuem Nachtarbeitsgesetz
Wien (övp-pd) - "Wir haben heute ein Notprogramm für die schweren Hochwasserschäden im südlichen Niederösterreich aus dem Katastrophenfonds beschlossen. Wir haben 6 Millionen Euro als grenze zur Verfügung gestellt. Natürlich müssen die einzelnen Projekte eingereicht und abgerechnet werden. Wir hoffen, dass wir damit die schwersten Schäden abfangen können", sagte Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel Dienstag (11. 06.) beim Pressefoyer nach dem Ministerrat.
"Dank für die Leistung und die Arbeit", sprach Schüssel der Feuerwehr in St. Veit im Triestingtal in Niederösterreich nach deren Hochwassereinsatz der letzten Tage aus. Bei dem gemeinsamen Besuch mit Niederösterreichs Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll erklärte Schüssel, "in solchen Situationen sieht man deutlich, welch existentielle Bedeutung Freiwilligenarbeit für die Menschen hat". Kurz vor seinem Besuch in St. Veit habe die Bundesregierung in ihrer Ministerratssitzung 6 Millionen Euro Soforthilfe für die Opfer der Hochwasserkatastrophe der vergangenen Tage beschlossen. Der Kanzler zeigte sich beeindruckt, "wie hier für die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung rund um die Uhr gearbeitet wird. Die Helfer hier in der Region sollen wissen, ihr Einsatz hat Aufmerksamkeit gefunden", so Schüssel.

Neue Regelung stärkt Familienpolitik
Das neue Nachtarbeitsgesetz bringe wesentliche Verbesserungen im Präventionsbereich und stärke die Familienpolitik, sagte heute, Dienstag, Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel nach dem Ministerrat. "Das Entscheidende ist, dass es zusätzlich eine Verbesserung bei den Gesundenuntersuchungen geben wird. Ab dem fünfzigsten Lebensjahr oder nach zehn Nachtarbeitsjahren besteht künftig ein gesetzlicher Anspruch auf eine jährliche Gesundenuntersuchung, bisher war nur alle drei Jahre eine Gesundenuntersuchung vorgeschrieben. Damit haben wir eine deutlich verbesserte Prävention", betonte der Kanzler.
"Der Rechtsanspruch auf eine Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz, nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten, besteht in Hinkunft bei Gesundheitsgefährdung und bei notwendigen Betreuungspflichten gegenüber Kindern bis zu zwölf Jahren", so Schüssel. Bisher habe es diesen Anspruch nur bei Gesundheitsgefährdungen gegeben. Der Kanzler wies darauf hin, dass "damit vor allem die Familienpolitik gestärkt worden ist".
Auf Grund einer EU-Richtlinie wurde Österreich beauftragt, die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen herzustellen. "Es wird also in Hinkunft eine geschlechtsneutrale Regelung für Nachtarbeit geben", so Schüssel. Der Gesetzesentwurf werde dem Parlament übermittelt und solle rasch beschlossen werden. Die Definition der Nachtarbeit sei auch geklärt: "Arbeitszeit zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr früh gilt als Nachtarbeit. Nachtarbeiter ist, wer regelmäßig oder in mindestens 48 Nächten während der Nacht mindestens drei Stunden in einem Kalenderjahr arbeitet", schloss Schüssel.

 
Bartenstein: Neues Nachtarbeitsgesetz bringt Verbesserungen für alle Nachtarbeiter
Mehr Gesundenuntersuchungen und Anspruch auf Tagesarbeitsplatz
Wien (bmwa) - Das neugeschaffene Nachtarbeitsgesetz bringt deutliche Verbesserungen sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein am Dienstag (11. 06.). Durch die Aufhebung des dem Gleichheitsgrundsatzes widersprechendem Nachtarbeitsverbotes für Frauen und den Vorschriften der EU-Arbeitszeitrichtlinie ist eine geschlechtsneutrale Regelung für Nachtarbeitnehmer/innen notwendig geworden.
In Zukunft haben Arbeitnehmer/innen vor Antritt der Nachtarbeit und danach alle zwei Jahre Anspruch auf eine Gesundenuntersuchung. Ab dem 50. Lebensjahr oder nach 10 Nachtarbeitsjahren besteht dieser gesetzliche Anspruch jährlich. Bisher waren nur alle drei Jahre Gesundenuntersuchungen vorgeschrieben. Des weiteren wird es bei Gesundheitsgefährdung und bei notwendigen Betreuungspflichten gegenüber Kindern bis zu 12 Jahren nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten einen Anspruch auf Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz geben.
Die Nachtarbeit umfasst den Zeitraum von 22.00 bis 5.00 Uhr. Als Nachtarbeitnehmer gilt, wer regelmäßig in mindestens 48 Nächten im Kalenderjahr während der Nacht mindestens drei Stunden arbeitet. Diese Definitionen entspricht der EU-Richtlinie, die Grenze von 48 Nächten der Regelung in Deutschland.
Für die Mehrzahl der Nachtarbeitnehmer ist eine Arbeitszeitbeschränkung nicht erforderlich, da das geltende Arbeitszeitrecht die Bedingungen der EU-Richtlinie (durchschnittliche tägliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden in einem durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung festgesetzten Durchrechnungszeitraum) bereits erfüllt.
Eine Arbeitszeitbeschränkung ist nur für Nachtarbeitnehmer mit Arbeitsbereitschaft und für Nachtschwerarbeitnehmer notwendig. Für diese Gruppen wird bei Überschreitung der 8-Stunden-Grenze ein Ausgleich durch zusätzliche Ruhezeiten vorgesehen und damit die Bedingungen verbessert.
Die Information der Nachtarbeitnehmer/innen über alle wichtigen betrieblichen Ereignisse muss sichergestellt werden. Durch diese über die EU-Richtlinie hinausgehende Regelung wird sichergestellt, dass den Nachtarbeitnehmern Zugang zu betrieblichen Informationen ermöglicht wird. Damit wird eine stärkere Einbeziehung der Nachtarbeitnehmer in das betriebliche Leben und die Wahrung ihrer Rechte erreicht.

 
Verzetnitsch zu Nachtarbeit: Zeitguthaben als Belastungsausgleich fehlt
Regierung stellt Interessen der Wirtschaft vor jene der ArbeitnehmerInnen
Wien (ögb) - Massive Kritik übt ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch an dem am Dienstag (11. 06.) vom Ministerrat beschlossenen EU-Nachtarbeits-Anpassungsgesetz. "Minister Bartenstein hat offensichtlich wieder einmal nur seine Funktion als Wirtschaftsminister wahrgenommen. Der Gesundheitsaspekt und die sozialen Rechte der ArbeitnehmerInnen wurden hintangestellt", sagte Verzetnitsch.
Hauptkritikpunkt des ÖGB: In der Regierungsvorlage sind keine Zeitguthaben zum Ausgleich der besonderen Belastungen bei Nachtarbeit vorgesehen.
"Die Aufhebung des generellen Frauennachtarbeitsverbots hätte dazu genützt werden sollen, ausreichende Schutzmaßnahmen für alle Nachtarbeitenden - Frauen und Männer - zu setzen", kritisiert Verzetnitsch. Denn Nachtarbeit führt häufig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die häufigsten Probleme sind Schlafstörungen, Erkrankungen des Verdauungsapparates und Herz-Kreislauf-Probleme. Schon jetzt leiden 39 Prozent der nachtarbeitenden Männer und 60 Prozent der Frauen unter gesundheitlichen Probleme.

ÖGB fordert zehnprozentiges Zeitguthaben
"Die Minimalvariante, die die Regierung zur Anpassung an EU-Bestimmungen nun beschlossen hat, sieht keinen Ausgleich für die besonderen Belastungen der NachtarbeiterInnen vor", sagt Verzetnitsch. Konkret fordert der ÖGB ein zehnprozentiges Zeitguthaben für jede Stunde Nachtarbeit, das der Erholung dient und nicht mit Geld abgekauft werden kann.
Auch die Definition der Nachtarbeit ist in der Regierungsvorlage wesentlich restriktiver gefasst als vom ÖGB gefordert. Der Anspruch auf Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz ist nach Regierungsplan von der "Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten" abhängig und nur bei gesundheitlichen Problemen und unbedingt notwendigen Betreuungspflichten gegenüber Kindern bis zu zwölf Jahren vorgesehen. Für die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen gibt es keinen Versetzungsanspruch. "Minister Bartenstein hat mit der Regierungsvorlage klar bewiesen, welchen Interessen er Priorität einräumt. Die ArbeitnehmerInnen-Interessen sind es nicht", sagt der ÖGB-Präsident.

 
Das Bewusstsein für die eigene Sicherheit stärken
Land will alleinstehende Menschen von den Vorteilen der "Rufhilfe" überzeugen
Bregenz (vlk) - Ein wichtiges sozialpolitisches Ziel der Vorarlberger Landesregierung ist es, dass auch ältere, alleinstehende Menschen so lange es geht in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung wohnen können.
Möglich ist dies dank einem gut funktionierenden ambulanten Betreuungsnetz. Aber auch Einrichtungen wie die "Rufhilfe" spielen dabei eine wichtige Rolle, betonten Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Soziallandesrätin Greti Schmid am Dienstag (11. 06.) im Pressefoyer.
Land, Rotes Kreuz, die Initiative Sichere Gemeinden und die Seniorenvereinigungen wollen die "Rufhilfe" in den Mittelpunkt einer gemeinsamen Aktion stellen, um dieses nützliche, die Selbstständigkeit fördernde Hilfsmittel aktiv zu bewerben. Landesrätin Schmid: "Noch mehr - insbesondere ältere, alleinstehende - Menschen sollen von den Vorteilen der 'Rufhilfe' überzeugt werden."
Angesprochen sind vor allem ältere Menschen, weil gerade sie in Situationen geraten können, in denen sie fremde Hilfe brauchen, aber nicht mehr in der Lage sind, zum Telefon zu greifen. Über die "Rufhilfe" kann mit einem einfachen Knopfdruck an einem Handsender ein aktiver Notruf bei der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle (RFL) ausgelöst werden. Landeshauptmann Sausgruber: "Auf diese Weise kann die Rufhilfe helfen, Leben zu retten!"
In Vorarlberg sind ca. 700 Alarmgeräte bei alleinstehenden Menschen installiert. Ein solches Alarmgerät zu tragen ist für Landesrätin Schmid "kein Ausdruck von Alter, Schwäche oder Gebrechlichkeit, sondern vielmehr ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein, von Selbstständigkeit und gewissenhafter Absicherung der Eigenständigkeit".
Die "Rufhilfe" kann beim Landesverband Vorarlberg des Roten Kreuzes, Telefon 05522/77000, angefordert werden! Für die Installierung ist lediglich ein eigener Telefonanschluss und eine 220V-Steckdose nötig. Die Kosten betragen monatlich 32 Euro.

 
Schüssel: Umfassende Sicherheit für uns zentrales Thema
Sicherheitsgefühl der Österreicher trotz Terror verbessert
Bregenz/Wien (övp-pd) - "Für die Volkspartei ist Sicherheit im umfassenden Sinn ein ganz zentrales Thema" und eine Umfrage zum Sicherheitsgefühl der Österreicher bestätige den Erfolg der Sicherheitspolitik der Bundesregierung, sagte ÖVP-Bundesparteiobmann Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel am Samstag (08. 06.) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Innenminister Dr. Ernst Strasser und Vorarlbergs Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber in Bregenz.
Schüssel ergänzte, dass der Notendurchschnitt bei der Frage "Wie sicher fühlen Sie sich?" bei dieser Umfrage von 1,99 auf 1,84 gesunken und sich damit trotz Bedrohungen, etwa durch den Terror, merkbar gebessert habe. Das sei "ein Beweis" für die ausgezeichnete Arbeit von Ernst Strasser, die dieser mit rot-weiß-roter Fahne und ruhiger Hand mache.
Zur umfassenden Sicherheit gehöre der Schutz gegen Verbrechen genauso, wie gegen Bedrohungen von außen, die sich etwa in Menschenhandel, der organisierten Kriminalität oder Geldwäsche niederschlagen könnten. Vieles, was zum Beispiel in Afghanistan an Mohn produziert werde, werde vor österreichischen und Vorarlberger Schulen als Drogen verkauft, erläuterte Schüssel. Er fordere "Null-Toleranz im Drogenbereich" sowie eine entsprechende Berücksichtigung der Außenpolitik als Voraussetzung für innere Sicherheit.
Wesentlich sei eine gute Zusammenarbeit der Sicherheitsinstitutionen Polizei, Gendarmerie und Bundesheer, wobei Letzteres für den integralen Schutz der österreichischen Identität "unverzichtbar" ist, betonte der Kanzler und schloß ausdrücklich die Luftraumüberwachung mit ein. Zu m umfassenden Sicherheit gehöre aber auch die soziale Sicherheit.
Dabei habe die Regierung bewiesen, dass man trotz Sparmaßnahmen bei der Bürokratie "soziale Akzente setzen kann". Schüssel verwies dabei auf die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten im Krankheitsfall, die Unterstützung von Kindern und Familien, das Pflegegeld für behinderte Kinder ab der Geburt oder die neue Mitarbeitervorsorge, mit der eine Idee des ÖAAB bzw. des Wirtschaftsbundes umgesetzt worden sein. "Das trägt wirklich unsere Handschrift", betonte Schüssel und verwies auf das Geburtstagsgeschenk, das man dem Initiator der neuen Abfertigungsidee, Josef Fink, mitgebracht habe, da der Sozialausschuss des Parlaments "den sozialpolitischen Meilenstein der neuen Mitarbeitervorsorge fast einstimmig auf die Reise gebracht hat".

 
Bures zu FPÖ-Parteitag: Leere Ankündigungspolitik und schwammige Versprechen
Wien (sk) - "Der FPÖ-Parteitag zeigt deutlich, dass diese Partei sich weiterhin in leerer Ankündigungspolitik und schwammigen Versprechen übt", erklärte am Sonntag (09. 06.) SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. Auch sei aus der Rede Riess-Passers wieder nicht klar hervorgegangen, ob nun Riess-Passer, oder das einfache Parteimitglied aus Kärnten das Sagen in der FPÖ hat.
Klar sei aber, dass viele der Versprechen dieser Partei gegenüber den Österreicherinnen und Österreichern schamlos gebrochen wurden. "Neben dem Totalscheitern des Nulldefizits, der Belastung der vielbeschworenen "kleinen Leute´ durch Ambulanzgebühr, Unfallrentenbesteuerung, steigender Arbeitslosigkeit, ist die Postenschacheraffäre um den PVA-Vizegeneraldirektor Reinhart Gaugg ein weiteres bezeichnendes und an diesem Parteitag von Riess-Passer leider völlig unerwähntes Kapitel in der Regierungshistorie der FPÖ", erklärte Bures.
Die neuerliche Ankündigung einer Steuerreform wertete Bures als "gefährliche Drohung", denn es sei aus der bisherigen Regierungstätigkeit der FPÖ abzusehen, dass eine solche Reform, von der FPÖ umgesetzt, nie zu einer Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen, sondern "unter dem Strich" letztendlich wieder zu einer Belastung führen würde. "Als Beleg lässt sich hierbei die höchste Steuer- und Abgabenquote der zweiten Republik anführen, die diese Regierung zu verantworten hat", so Bures.
Der bei weitem größte Applaus, der dem "Altparteivorsitzenden Jörg Haider bei dessen Eintreffen am FPÖ-Parteitag zugestanden wurde, und die demonstrative Bedachtsame Riess-Passers auf die Meriten des Zurufers aus dem Süden würden zeigen, "dass sich Riess-Passer - wie nicht anders zu erwarten - auch an diesem Parteitag nicht von ihrem Ziehvater emanzipieren konnte", sagte Bures.
Bedauerlich sei für Bures, dass dieses Trauerspiel der unklaren Parteiführung für die Österreicherinnen und Österreicher besonders belastend sei, da wesentliche Entscheidungen in der gleichen schwammigen Unklarheit versinken, wie die Entscheidung über den Mandatsverzicht Gauggs.

 
Kogler: Zudeck-Parteitag versteckt Abkassierer und Abfangjäger
FPÖ-Steuerreform-Ankündigungen sind und bleiben unglaubwürdig
Wien (gruene) - "Die Ankündigungen einer Steuerreform a la FPÖ waren, sind und bleiben unglaubwürdig. Wer heute Wahlzuckerl verteilen und am Nulldefizit festhalten will, kündigt damit bereits ein Belastungspaket an, das - wie immer - vor allem die sozial Benachteiligten treffen wird", erklärt der Wirtschaftssprecher der Grünen, Werner Kogler, am Sonntag (09. 06.).
"Die einzigen die dank der blauschwarzen Wende profitieren und abkassieren sind Gaugg und Konsorten", so Kogler. "Insgesamt handelt es sich bei dieser Veranstaltung um einen Zudeck-Parteitag. Akute Themen wie der schamlose Griff in die FPÖ-Privilegienkiste von NR-Abg. Gaugg und der höchst umstrittene milliardenschwere Ankauf neuer Abfangjäger sollen peinlichst versteckt werden", schließt Kogler.