Pirker: EP-Plenum beschließt Auslieferungsabkommen EU-USA zur Verbrechensbekämpfung  

erstellt am
05. 06. 03

Pirker für volle Unterstützung des Abkommens
Strassburg (evp-pd) - "Das Auslieferungsabkommen zwischen der EU und den USA ist im Interesse der Sicherheit Europas. Eine wirksame Verbrechensbekämpfung kann nicht an den EU-Grenzen halt machen. Die internationale Zusammenarbeit muss viel mehr gefördert werden", sagte der EVP-Sicherheitssprecher Dr. Hubert Pirker anlässlich der Plenardebatte in Strassburg am Dienstag (03. 06.). "Die EU hat daher ein großes Interesse an einer Kooperation mit den USA. Die rechtlichen Grundlagen der EU müssen dabei aber in jedem Fall unbedingt gewahrt bleiben", betonte Pirker.

"Solche Abkommen müssen europäischen Rechtsnormen wie dem europäischen Haftbefehl oder der Grundrechtscharta entsprechen", forderte der ÖVP-Europaparlamentarier. Da es keine gemeinsamen Grundsätze gebe, auf die man sich hinsichtlich der Verwendung der Daten und der Rechte des Inhabers berufen könnte, hatte Pirker in den letzten Wochen intensive Gespräche mit Rat und Kommission geführt, um eine sorgfältige Überprüfung der möglichen Auswirkungen der amerikanischen Rechtsvorschriften zu erreichen.

Pirker kritisierte die Vorgangsweise des Rates scharf: "Das Auslieferungsabkommen betrifft direkt die Grundrechte der Bürger. Damit wird eine Konsultation des Europaparlaments zwingend notwendig. Die bisherige einfache Unterrichtung des Parlaments war nicht befriedigend. Da der Rat weder die nationalen Parlamente noch das EP konsultiert hat, stellt dies einen eklatanten Verstoß gegen den Grundsatz der Demokratie dar."

Das Europäischen Parlament verlangt nun in dieser Woche eine Ausdehnung der Grundsätze, nach denen ein Auslieferungsabkommen mit den USA im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit vorstellbar ist: Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte ist uneingeschränkt zu achten, damit die Mindestverfahrensgarantien für ein faires Urteil berücksichtigt werden. Weiters sollen EU-Mitgliedstaaten Personen, die vor ein Militärgericht gestellt werden sollen, nicht an die USA ausliefern dürfen. Allgemein müssen die Datenschutzvorschriften angemessen, wirksam und zeitlich begrenzt sein", umreißt Pirker den Forderungskatalog des Innenausschusses.
     
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