Rübig: Jetzt hat der Kunde am Strommarkt das Sagen  

erstellt am
05. 06. 03

EU-Energieliberalisierung steht für Transparenz und Sicherheit
Straßburg (evp-pd) - "Nach über einem Jahrzehnt wird die Liberalisierung des Energiemarktes in der EU Realität. Das bringt dem Verbrauer Vorteile, denn jetzt kann er sich endlich die für ihn beste Leistung am Strommarkt einkaufen", sagte der ÖVP-Europaparlamentarier Dr. Paul Rübig am Mittwoch (04. 06.) anlässlich der Abstimmung zu den Energieliberalisierungsrichtlinien im Europäischen Parlament.

"Dem Europäischen Parlament ist in den Verhandlungen mit Rat und Kommission mit der sogenannten Etikettierung etwas Großartiges gelungen. In Zukunft müssen Versorgungs-unternehmen angeben, woher der Strom kommt", freut sich der Energieexperte. Dies sollte auch von der Kommission unabhängig überprüft werden. Eine Gruppe europäischer Regulierungsbehörden ist zu schaffen. "Die Regulierungsbehörden sollen untereinander Erfahrungen austauschen und damit den Wettbewerb zum Wohl der Verbraucher noch mehr fördern. Denn Wettbewerb heißt Leistung und Leistung heißt Wahlfreiheit für jeden einzelnen EU-Bürger", betonte Rübig in seiner Plenarrede.

In Zukunft muss der 'Energiequellenmix' jedes Jahr auf der Rechnung für den Verbraucher aufscheinen. "Mit dieser genauen Aufschlüsselung kann der Verbraucher spätestens ab dem 1. Juli 2007 entscheiden, welcher Strom aus seiner Steckdose kommt. Er kann sich also beispielsweise, für 100 Prozent Strom aus Wasserkraft entscheiden und noch dazu von der gewünschten Gesellschaft", so der ÖVP-Europaparlamentarier. Diese Entscheidung stelle einen sehr großen Fortschritt dar. "Die Transparenz wird deutlich zunehmen. Energieimporte müssen von den Mitgliedstaaten kontrolliert werden, es muss eine Garantie darüber ausgestellt werden, aus welchen Quellen die Energieimporte stammen", informierte Rübig.

"Die vollständige Anwendung des Gemeinschaftsrechts ist letztlich für uns von ganz besonderer Priorität. Das betrifft vor allem auch die korrekte Verwendung der AKW-Stilllegungsfonds samt den daraus erwirtschafteten Zinsen. Diese dürfen nur und ausschließlich für ihren ursprünglichen Zweck eingesetzt werden. Damit werden auch die Stillegungs- und Lagerkosten nur von der Stromerzeugungsart, die sie verursacht, getragen. In diesem Sinn begrüsse ich ausdrücklich die kürzlich abgegebene Erklärung der Kommission zu den Stillegungsfonds und zur Abfallentsorgung", sagte Rübig abschliessend.
     
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