Einstweilige Verfügung gegen tv-media-Werbung  

erstellt am
05. 06. 03

Behauptung »50% mehr Programm« ist irreführend
St. Pölten (pte) - Das Handelsgericht St. Pölten hat eine Einstweilige Verfügung gegen die laufende Werbekampagne für die Fernsehzeitschrift "tv-media" der Verlagsgruppe News erlassen. In der Werbung wird die Aussage "50% mehr Programm" getätigt. Aus Sicht des Gerichtes stellt dies "irreführende Werbung im Sinne des §2 UWG dar." Dies teilt der erfolgreiche Antragsteller, das Programmmagazin tele in einer Aussendung mit. Bei tv-media war für eine Stellungnahme heute, Mittwoch, niemand erreichbar.

Laut tele-Geschäftsführer Hans Böck handelt es sich bei seinem Gang zu Gericht um eine Premiere: "Wir haben nie jemanden geklagt oder gerichtlich belangt." Allerdings habe tv-media außergerichtlich eine Änderung der Kampagne verweigert. Nach Ansicht von tele ist die Werbeaussage "absolut falsch und Irreführung der Leser und potenzieller Käufer". Das Handelsgericht hat sich in dem noch nicht rechtskräftigen Beschluss dieser Ansicht angeschlossen: "(...) bei dem bescheinigten Sachverhalt (kann) nicht davon gesprochen werden, das die inhaltliche Änderung von tv-media der Nr. 5/2003 auch nur annähernd einer 50-prozentigen Vermehrung des Informationsangebotes über die vermittelten TV-Programme gleichkommt."

Die Werbung sei zur Täuschung über den Inhalt des Magazins geeignet. Bei "nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Kreise" verbleibe der Eindruck, dass "sich das inhaltliche Angebot betreffend die Information der Leser von tv-media über die angebotenen TV-Programme um 50 Prozent ver
     
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