Vermischtes und Internet
der Woche vom 02. 07. bis 08. 07. 2002

   
Microsoft installiert nicht ungefragt Updates auf PC’s
Lizenzbestimmung des Windows Media Player sieht lediglich urheberrechtlichen Schutz vor
Wien (pts) - Die kürzlich in manchen Medien diskutierte Lizenzvereinbarung des Windows Media Player betrifft ausschließlich Windows Mediadateien, welche seitens der Autoren durch das Digital Rights Management (DRM) geschützt worden sind. Die Funktionweise anderer Dateien ist davon nicht betroffen.
Mit den Anstrengungen der Industrie zum Schutz des Urheberrechts ist auch Microsoft neben vielen anderen Technologieanbietern die Verpflichtung eingegangen, digitale Werke zu schützen. Der Rechteinhaber bleibt damit sicher, dass sein Werk dauerhaft geschützt bleibt. Damit werden neue kreative Vertriebswege für Multimedia content und digitale Werke möglich, z.B. Videos nur für 2 Tage, Probemusik gratis für einen bestimmten Zeitraum, etc.
Wenn nun das DRM System mutwillig umgangen wird, muss es auch einen Mechanismus geben, das System und dessen Sicherheit wiederherzustellen. Sonst wäre der content eines Autors plötzlich ungeschützt und das DRM System unwirksam. Dieses System stellt sicher, dass geschützter content auch weiterhin geschützt bleibt. Der Vorgang ist vergleichbar mit dem Sperren einer Kreditkarte. Der Anwender wird vorher gefragt, ob er das Update des DRM Systems (reiner Datenupdate, kein Dateitransfer) durchführen möchte oder nicht. Wenn nicht, ist das Abspielen von durch DRM geschützten Dateien nicht mehr möglich, das Abspielen aller anderen Dateien ist davon jedoch nicht betroffen.
Es ist daher in diesem Zusammenhang unwahr zu behaupten, dass Microsoft damit eine Kontrolle ausübe, welche Dateien der Anwender auf seinem PC abspielt oder nicht. Zu keiner Zeit wird auch nur ein bit an Daten ohne vorherige Zustimmung des Anwenders auf seinen PC geladen. Der Anwender hat daher unverändert zu jeder Zeit volle Kontrolle über seinen PC.

 
"Ubi erat Lupa": Internet-Wölfin führt in die Antike
Web-Plattform auf der Spur europäischer Steindenkmäler
Wien (rk) - Mit einem neuen Projekt lädt die Wiener Stadtarchäologie dazu ein, sich im Internet auf die Spuren antiker Steindenkmäler in Europa zu begeben und sich damit generell mit der Geschichte und Kultur des Kontinents auseinander zu setzen. Kernpunkt ist die in Ausbau befindliche Web-Plattform http://www.ubi-erat-lupa.org/, die römische Steindenkmäler zwischen Donau und Adria präsentiert und laufend weiterentwickelt und erweitert werden soll.
In Partnerschaft mit fünf anderen europäischen Ländern, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Spanien und Portugal und mit einer Dreijahresförderung der Europäischen Union im Programm "Kultur 2000 - Mehrjährige Kooperationsabkommen im Bereich Kulturelles Erbe" soll das innovative Vorhaben individuelle Nutzer wie auch Museen und vor allem Schulen ansprechen, zur Kooperation einladen und über ein Diskussionsforum Kommunikation ermöglichen. Kulturstadtrat Dr. Andreas Mailath-Pokorny, der das Vorhaben am Freitag (05. 07.) gemeinsam mit dem Initiator, dem Wiener Stadtarchäologen Dr. Ortolf Harl vorstellte, betonte die zukunftsweisende Dimension des Projekts, das uralte Kultur mit moderner Technologie verbinde. Bemerkenswert sei auch, dass - nach dem gestern präsentierten Augarten-Projekt - in Wien ein weiteres Kulturvorhaben mit EU-Förderung vorgestellt werden könne.
Zur Zeit sind 4700 Steindenkmäler in dem Programm abrufbar, Grabbauten, Tempel, Militärbauten etc, die über Texte und Reliefs vielfache Aussagen über die antike Kultur liefern. Sie erzählen über Gesellschaft, Familie, Berufe, einzelne Personen, deren Bildungsstand, Reisen etc. und bieten so ein umfassendes, komplexes Bild des Lebens dieser Zeit. Zugleich werden aber auch die Fund- und Aufbewahrungsorte der Steine beschrieben , Kirchen, Schlösser, Museen etc. und damit eine Brücke in spätere Zeiten bis ins Heute geschlagen. Lupa versteht sich offene, nicht kommerzielle Web-Plattform und bietet Museen, Wissenschaftlern, Fördervereinigungen, Tourismusinstitutionen und Schulen die Möglichkeit, eigenes Material einzubringen und am weiteren Ausbau mitzuarbeiten. In einem Diskussionsforum haben alle Nutzer die Möglichkeit, miteinander in Kommunikation zu treten.

 
IT-Industrie in den USA fordert eigene Cyber-Security-Behörde
Arlington/Washington (pte) - Der Verband der US-Softwareindustrie "Information Technology Association of America" (ITAA) fordert vom Weißen Haus eine eigene Behörde für Cyber-Sicherheit. Die Behörde sollte nach Vorstellungen der Unternehmensvertreter separat von den anderen Sicherheitsbehörden dem geplanten Department for Homeland Security (DHS) unterstellt werden. Der Vorschlag wird von anderen Organisationen der IT-Industrie in den USA unterstützt, die vor allem einen höheren Stellenwert für Cyber-Security in der Exekutive erreichen wollen.
ITAA-Präsident Harris Miller schlägt in einem Brief an Tom Ridge, Director Office of Homeland Security, die Einrichtung eines eigenen Bureau of Cyber Security vor, das von einem Assistant Secretary for Cyber Security geleitet werden soll. "Die Herausforderungen in der Welt des Cyberspace unterscheiden sich so stark von denen in der realen Welt, dass eine eigene Einrichtung mit eigenem vom Senat bestätigten Leiter gerechtfertigt ist", schrieb Miller.
Die Business Software Alliance (BSA) hat dem Kongress einen ähnlichen Vorschlag unterbreitet. "Die Anstrengungen des Bundes werden die Unterstützung der Industrie benötigen, der über 90 Prozent der kritischen Infrastruktur gehört und die gleichzeitig die Technologien entwickelt, die geschützt werden", erklärte BSA-CEO Robert Holleymann. Er wünscht sich vor allem eine Behörde in dem neu zu schaffenden Ministerium, die alle Maßnahmen zur Cyber Security koordiniert.
Die Washington Post berichtet inzwischen, dass mehrere große US-Unternehmen wie IBM ebenfalls eine eigene Behörde wünschen. Die US-Regierung gibt sich aufgeschlossen. So erklärte der Sprecher des Office for Homeland Security, dass die Regierung Bush offen für Ideen sei, "aber der Vorschlag des Präsidenten die entsprechenden Organisationen in der richtigen Form zusammenbringt."

 
Musikindustrie will nun einzelne User klagen
Labels planen nächsten Schritt im Kampf gegen Musiktausch im Internet
Los Angeles (pte) - Die Musikindustrie will künftig nicht nur die Betreiber von Musiktauschbörsen im Internet klagen, sondern auch gegen einzelne Anbieter von Musik im Web vorgehen. Die Klagen gegen Individuen sind Teil breitangelegter Bemühungen, das Copyright auf Songs im Internet durchzusetzen, berichtet das Wall Street Journal (WSJ) am Mittwoch (03. 07.). Die Klagen sollen begleitet werden von einer öffentlichen Kampagne, in der bekannte Musiker und Stars die Fans zur Respektierung des Urheberrechts aufrufen.
Nachdem die kommerziellen Betreiber von Online-Tauschbörsen erfolgreich zu Tode geklagt und der Musikhandel über das Web ins Businessmodell der Labels integriert wurde, ist das Vorgehen gegen einzelne User der logische nächste Schritt. Geklagt werden sollen Personen, die ein größeres Angebot von Songs online zum Tausch anbieten ohne Gebühren an Künstler oder Labels zu bezahlen. Außerdem im Visier der Musikindustrie sind so genannte "Supernodes". Sie liefern die zentralen Verzeichnisse, die den Online-Tausch ermöglichen.
Die Pläne der Musikindustrie, repräsentiert von der Recording Industry Association of America (RIAA) sind laut WSJ noch in der Anfangsphase. Auch haben die Klagen gegen Einzelpersonen nicht die Unterstützung aller Labels, weil sich die Umsetzung dieses Vorhabens als kompliziert erweisen könnte. Vehemente Befürworter sollen Vivendi Universal und Sony sein, während AOL Time Warner skeptisch ist. Klagen gegen Einzelpersonen würden in vielen Fällen gleichzeitig ein Vorgehen gegen Kunden des AOL Internet Services sein. Vor allem aber wird das negative Echo bei den Musikfans gefürchtet, weshalb wohl auch eine begleitende Kampagne vorgesehen ist. Die Details stehen noch nicht fest. So ist unklar, welche Musiker ihre Stimme für die Industrie erheben. Viele haben sogar Sympathie für Online-Tauschbörsen gezeigt.
Abgesehen vom negativen Bild bei Musikliebhabern und Konsumenten sind auch die rechtlichen Voraussetzungen unklar. Darf ein privater User seine Songs zum Tausch anbieten, wenn er daraus keinerlei kommerziellen Nutzen zieht? Die Labels müssten außerdem die entsprechenden User aufspüren. Dazu müssen zuerst die Provider dieser Personen gezwungen werden, deren Daten bekannt zu geben. Dann ist es immer noch schwierig festzustellen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt online war. Es stellt sich also die Frage nach dem Sinn der Übung. Dieser könnte in der Abschreckung durch langwierige und kostspielige Klagen zu finden sein. Bei den Tauschbörsen-Betreibern war dieses Konzept recht erfolgreich.
Der unpopuläre Schritt wird erwogen, weil das Aus für Napster & Co die Attraktivität des File-Swapping nicht gemindert hat. Die diversen Programme wurden hunderte Mio. Mal auf Festplatten in aller Welt geladen. Die CD-Verkäufe sind im vergangenen Jahr erstmals seit dem Launch der CD im Jahr 1983 weltweit gesunken. Die Labels sehen daher keine andere Möglichkeit ihr Geschäft zu verteidigen.

 
OeNB geht mit Informationen zu Basel II online
Alles Wissenswerte zu Basel II ab sofort auf der OeNB-Homepage
Wien (oenb) - Ab sofort bietet die Oesterreichische Nationalbank aktuelle Informationen zu Basel II über ihre Homepage (http://basel2.oenb.co.at) an. Das Angebot reicht hierbei von Basisinformationen zum Thema Basel II wie Hintergründe, Entstehungsgeschichte und Weiterentwicklung über die wichtigsten Publikationen zum Thema Basel II bis hin zu einschlägigen Veranstaltungen.
Durch die Beantwortung von „frequently asked questions“ und die Bereitstellung eines Glossars mit den wichtigsten Fachbegriffen soll das Informationsangebot vervollständigt werden. Neben einer Auflistung der wichtigsten links zu weiteren Basel II-Informationen anderer Institutionen gibt es auch die Möglichkeit, Fragen, die durch das grundsätzliche Informationsangebot auf der OeNB-Homepage nicht abgedeckt sind, per Mail an die OeNB zu schicken.
Durch die Einbindung der Oesterreichischen Nationalbank in die internationalen Verhandlungen zu Basel II auf Europäischer Ebene können Informationen aus erster Hand zur Verfügung gestellt werden. Die OeNB ist bemüht, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen und der Finanzmarktaufsicht (FMA) in den internationalen Verhandlungen die Interessen der österreichischen Wirtschaft bestmöglich zu vertreten und gleichzeitig auf die Sicherung der Stabilität des Finanzplatzes Österreich durch eine möglichst effiziente Mitwirkung an der Finanzmarktaufsicht und an effektiven Regulierungsmaßnahmen hinzuwirken. Durch das interaktive Informationsangebot zu Basel II auf der OeNB-Homepage soll ein Beitrag zur Versachlichung und Fokussierung der diesbezüglichen Debatte in Österreich geleistet werden.

 
Meteodata: Millionenklage wegen Website-Links
Rechtsstreit soll Klarheit im oft diffusen Internetrecht schaffen
Attnang (pte) - Das oberösterreichische Unternehmen Meteodata, Betreiber der Wetter-Site Meteodata.com hat mehrere Website-Betreiber in Österreich, Deutschland und der Schweiz geklagt, weil sie auf ihrern Websites Links auf Wetterkarten von Meteodata gelegt haben. Das Unternehmen fordert von etwa 900 Website-Betreibern im In- und Ausland ein Jahr rückwirkend die Bezahlung der Nutzungsgebühr. Diese betrage 75 Euro pro Monat und pro Wetterseite. Insgesamt ergibt sich daraus ein Streitwert von 6,5 Mio. Euro.
Meteodata-Geschäftsführer Christian Brandstätter beziffert gegenüber pte den in den vergangenen zwölf Monaten "durch widerrechtlichen Gebrauch unseres Contents bis dato europaweit entstandenen Schaden" für das Unternehmen mit insgesamt 6,5 Mio. Euro. Alleine in Österreich seien Meteodata drei Mio. Euro an Nutzungsgebühren entgangen. Der Streitwert der einzelnen Klagen beträgt laut Meteodata zwischen 1.668 Euro und knapp über 100.000 Euro. Der hohe Betrag komme dann zustande, wenn das gesamte Angebot der Meteodata-Site "widerrechtlich" in eine andere Website integriert wurde. Die von Meteodata geschaffenen Seiten seien urheberrechtlich geschützt. Wer keinen Nutzungsvertrag hat, begeht aus Sicht des Unternehmens Content-Diebstahl. Dagegen werde die Firma vehement vorgehen. Die Erfolgsaussichten hält Brandstätter für "sehr gut“. Er ist bereit im Falle einer Abweisung der Klagen, den Rechtsstreit bis zur Höchstinstanz durchzukämpfen.
In den meisten der etwa 900 Fälle konnten jedoch außergerichtliche Einigungen erzielt werden, so Brandstätter. In allen übrigen Fällen werde aber geklagt. Auch Websites, die Meteodata-Seiten in eigenen Fenstern öffnen. Laut Internet-Ombudsmann sind solche Verlinkungen rechtskonform - auch wenn keine Werbebanner angezeigt werden. Eine Abgeltung der Nutzung hält Brandstätter trotzdem für angebracht, weil "nicht unbeträchtliche Transferkosten" angefallen seien.

 
Gartner: Eine Mrd. PCs verkauft
Santa Clara (pte) - Nach einer heute, Montag, von Intel veröffentlichten Gartner Dataquest-Studie sind seit den 70ern weltweit eine Mrd. PCs verkauft worden. Ausgehend von den Verkaufszahlen aller Chip-Produzenten für Desktops und Notebooks wurde die magische Grenze bereits im April überschritten.
Die Datenforscher rechen damit, dass die nächste Mrd. innerhalb der kommenden sechs Jahre erreicht wird. Während bisher vor allem die hoch industrialisierten Nationen in Nordamerika, Europa und Asien das Hauptabsatzgebiet für PCs waren, werden nach Einschätzung Gartners vor allem die Märkte in China, Osteuropa und Südamerika als Wachstumsmotoren für die Periode bis 2008 dienen. Daneben soll vor allem die Verbreitung von leistungsfähigen Breitbandanschlüssen einen weiteren Schub bei den PCs auslösen.
Das Wachstum hängt allerdings davon ab, dass die Preise weiter sinken. Für den überwiegenden Anteil der Haushalte in den Schwellenländern sind die Geräte noch immer zu teuer.