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Debatte über Abbau von Benachteiligungen von Frauen
Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft in Ausarbeitung
Wien (PK) - Bei der Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses vom Freitag (05. 07.) stand zunächst der Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen (1999-2000) im Mittelpunkt der Beratungen, der von allen Abgeordneten als sehr informativ bezeichnet und einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.
Weiters befassten sich die Mandatare noch mit Anträgen der Opposition, die alle vertagt wurden. Die SPÖ forderte u.a. die Vorlage eines Gleichbehandlungsgesetzes für die Privatwirtschaft, an dem - wie von der Regierungsseite bekannt gegeben wurde - bereits gearbeitet werde.

Bericht über Abbau von Benachteiligungen von Frauen 1999–2000
Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Nationalrat jedes zweite Kalenderjahr einen Bericht vorzulegen, der darüber Auskunft gibt, welche Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen gesetzt wurden. Dabei stehen jene Maßnahmen im Blickfeld, die seitens der Ministerien, Länder und Städte in der Periode 1999 und 2000 gesetzt wurden und nach außen wirken.
Insgesamt wurden 255 externe Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen für Frauen aufgenommen (Ministerien 97, Bundesländer 98 und Städte 60). Darüber hinausgehend wurden zahlreiche Best-practice-Beispiele von allen drei Institutionsebenen und Maßnahmen zur Umsetzung von Gender Mainstreaming-Strategien beschrieben. Die Maßnahmen reichen von der Mitfinanzierung einer Publikation über die Veranstaltung von Tagungen bis zur Einrichtung und Verankerung umfassender Schwerpunkte im Bereich der Chancengleichheit wie z.B. eigene frauenspezifische Förderschwerpunkte oder die Finanzierung und Betreuung von frauenspezifischen Einrichtungen.
Die Verteilung der Themenschwerpunkte im Vergleich der Ministerien ergibt folgendes Bild: 28 % der Nennungen beziehen sich auf den Themenschwerpunkt "Gleichstellung am Arbeitsmarkt". Auch Bundesländer sind der Einladung zur Berichtlegung freiwillig gefolgt. Die Verteilung der Themenschwerpunkte im Ländervergleich zeigt, dass die meisten Nennungen dem Thema "Gleichberechtigte Lebensformen/Kultur des Zusammenlebens" zugeordnet wurden. Ebenso wie für die Länder besteht für die Städte keine Berichtspflicht; 8 Städte sind der Einladung gefolgt: Klagenfurt, Linz, Salzburg, Innsbruck, Villach, Voitsberg, Waidhofen/Ybbs und Klosterneuburg. Von diesen acht Städten wurden insgesamt 60 Maßnahmen genannt. ( III-148 d.B.)
Abgeordnete Gabriele Binder (S) wies auf den auffallenden Rückgang im Bereich der Ministerien sowie bei den Bundesländern hin. Es sei jedoch hervorzuheben, dass in Wien 44 % der Aktivitäten durchgeführt wurden. Bedauerlich sei, dass sich nur mehr 8 Städte am Bericht beteiligt haben. Grundsätzlich stelle sich für sie die Frage, ob die Frauenpolitik nun einen geringeren Stellenwert habe als in früheren Regierungen.
Abgeordnete Ridi Steibl (V) hielt ihrer Vorrednerin entgegen, dass in den Bundesländern insgesamt mehr Maßnahmen durchgeführt wurden. Was die Berichtsvorlage der Städte betrifft, so regte sie an, dass der Modus der Abfrage überdacht werden sollte, da u.a. beim letzten Mal sehr kurzfristig agiert wurde.

 
Abgeordneter Franz Riepl (S) erkundigte sich nach dem Stand der Implementierung der Gender-Mainstreaming-Maßnahmen in den Ministerien.
Bei der Diskussion müsse man auch in Betracht ziehen, dass der Regierungswechsel und in der Folge die Ressortwechsel in den Berichtszeitraum fallen, gab Abgeordnete Edith Haller (F) zu bedenken. Für richtig hielt sie die Auswahl der Schwerpunkte bzw. die Konzentration der Mittel auf Öffentlichkeitsarbeit und - an zweiter Stelle - auf die direkten Fördermaßnahmen. Federführend war ihrer Meinung nach das Verkehrsministerium mit der Einrichtung eines Frauenfachbeirates. Auch das Justizressort sei aufgrund der Änderungen im Kindschaftsrecht und beim Eherecht positiv hervorzuheben. Sie weise daher vehement die Aussage zurück, wonach die Frauenpolitik keinen hohen Stellenwert mehr haben soll.
Neben einem zahlenmäßigen Rückgang bei den Maßnahmen auf Bundesebene sei es ihrer Auffassung nach auch zu einer qualitativen Verschlechterung gekommen, beklagte Abgeordnete Madeleine Petrovic (G). Mit großem Bedauern müsse sie auch feststellen, dass es bei der sprachlichen Gleichstellung in Gesetzesentwürfen etc. noch immer keine Fortschritte gebe. Zu der Wortmeldung der Abgeordneten Haller merkte sie noch an, dass die Änderungen im Bereich des Kindschafts- und Eherechtes wohl nicht als "Frauenmaßnahme" bezeichnet werden können.
Die Eherechtsänderung falle zudem in die letzte Legislaturperiode, fügte die Abgeordnete Barbara Prammer (S) noch an. Man könne zudem beobachten, dass es zu einer Verschiebung der Maßnahmen kommt und die Länder und Städte immer mehr einspringen müssen, da die Bundesmittel zurückgehen.
Abgeordneter Norbert Staffaneller (F) machte darauf aufmerksam, dass Wien zwar die meisten Maßnahmen aufweise, es zu den Projekten aber keine Beschreibungen gebe. Im besonderen hob er das Musterprojekt Villach hervor, das die technologische Ausbildung von Frauen zum Inhalt hat und Maßnahmen vorschlägt, die auch eine reelle Chance auf Umsetzung haben. Was die AMS-Aktivitäten betrifft, so könne man konstatieren, dass es v.a. in Kärnten zu einer Steigerung von 19 % im Zusammenhang mit Qualifizierungsmaßnahmen von Frauen gekommen ist.
Abgeordnete Inge Jäger (S) meinte daraufhin, dass diese Steigerung in Kärnten wahrscheinlich notwendig war, da es dort die niedrigste Frauenerwerbsquote und niedrige Fraueneinkommen gibt.
Er werde die Anregungen und Vorschläge gerne aufgreifen und versuchen, diese im nächsten Bericht umzusetzen, meinte Bundesminister Herbert Haupt. Der Bericht sei für ihn jedenfalls ein wichtiges Instrument zur Evaluierung der durchgeführten Maßnahmen. Zu einer weiteren Verbesserung werde auch die neu eingerichtete Förderungsdatenbank in seinem Ressort beitragen, war er überzeugt. Grundsätzlich sei es ihm ein großes Anliegen, dass in Hinkunft auch jene ländlichen Regionen, die bisher unterrepräsentiert waren, von den Fördermaßnahmen besser erreicht werden.
Was die Gender-Mainstreaming-Maßnahmen angeht, so wurden in allen Ministerien bereits Kommissionen eingerichtet. Auch das Finanzministerium habe erheblich aufgeholt, berichtete der Minister, und arbeite engagiert an der Weiterentwicklung der begonnenen Initiativen. Er halte es auch für wichtig, auf den Bereich der Mittätigkeit der Männer an der Kindererziehung im Bericht Bezug zu nehmen, da der Anteil der männlichen Alleinerzieher stark zugenommen habe und mittlerweile 4 % betrage. Im Vergleich zu den nordeuropäischen Ländern sei die Situation in diesem Bereich aber noch unbefriedigend, räumte er ein. Er habe außerdem eine Studie bezüglich der flexiblen Kinderbetreuungsmodelle in Auftrag gegeben, da es hier eine deutliche Lücke in der Statistik gibt. Auch Staatssekretärin Mares Rossmann meldete sich zu Wort und berichtete über Maßnahmen im Wirtschaftsressort.
Ausschussobfrau Barbara Prammer trat dafür ein, das Männer- und Frauenpensionsalter vorab anzugleichen, um bei den Frauen keine Verunsicherung aufkommen zu lassen.
Abgeordnete Edith Haller (F) sah im Gegensatz zu den Oppositionsrednerinnen keine frauenpolitischen Verschlechterungen. Über die offenen Punkte des Gleichbehandlungspaketes werde man im Rahmen der Debatte über den Entwurf des Gleichbehandlungsgesetzes sprechen. Der Entwurf werde in der nächsten Zeit kommen, im Feber musste man die Verhandlungen im Ausschuss vertagen, weil man auf die EU-Richtlinie gewartet habe, teilte sie mit.
Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) wies in ihrer Wortmeldung darauf hin, dass es nicht nur u.a. im Rahmen des Kündigungsschutzes beim Kindergeld eine Benachteiligung der Frauen gebe, sondern auch aufgrund der Studiengebühren, gebe es doch an der Uni Innsbruck um 20 % weniger weibliche Erstsemestrige.
Abgeordnete Gertrude Brinek (V) machte darauf aufmerksam, dass dies ein Phänomen der Innsbrucker Universität sei, und gab bekannt, dass das Ministerium eine Studie über die Studienenthaltungsmotive ausarbeiten lasse, um kein regionales Gefälle entstehen zu lassen.

 
Staatssekretärin Mares Rossmann führte zum Gleichbehandlungsgesetz aus, dass es in den letzten Wochen Sozialpartnergespräche gegeben habe, dass man sich am 25. Juni darauf verständigt habe, über den Sommer einen Regierungsentwurf auszuarbeiten und diesen im September einer allgemeinen Begutachtung unterziehen werde.
Bundesminister Herbert Haupt strich heraus, man dürfe die verminderte Zahl der weiblichen Erstsemestrigen nicht isoliert betrachten, sondern habe sie im Zusammenhang mit den Studenten der Fachhochschulen zu sehen.
Bei der Abstimmung wurde mit der Mehrheit der beiden Regierungsparteien die Vertagung der S-Anträge betreffend das Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft, die sofortige Rücknahme der frauenfeindlichen Regelungen im Bundesgleichbehandlungsgesetz für den öffentlichen Dienst und die Chancengleichheit für Frauen beschlossen. Einstimmigkeit gab es beim Vertagungsbeschluss betreffend den G-Antrag (Bericht der Bundesregierung über frauendiskriminierende Regelungen in Rahmenverträgen bzw. allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungswirtschaft).
Letzter Punkt der Tagesordnung war eine Aktuelle Aussprache. Zu den Fragen der Abgeordneten Ulrike Lunacek (G) und von Ausschussobfrau Barbara Prammer teilte Bundesminister Herbert Haupt mit, dass mit 30. Juni für das heurige Jahr 75 % der Fördermittel für Projekte ausbezahlt wurden.
Die Vorlage zum Familienpolitischen Beirat werde Ende Sommer 2002 in Begutachtung gehen, im Herbst werde sie den Ministerrat passieren und im Oktober soll sie beschlossen werden. Der Beirat werde u.a. die Aufgabe haben, den Minister in Fragen der Frauenpolitik zu beraten, soll Vorschläge in frauenspezifischen Angelegenheiten einbringen und Stellungnahmen verfassen können. Der Vorsitz des Beirates, der eine Funktionsdauer von 4 Jahren haben und zweimal im Jahr tagen soll, werde mit einem Beamten der Frauensektion besetzt werden. Als Mitglieder sind etwa die Interessenvertretungen sowie die Parlamentsparteien und Fachleute mit beratender Stimme vorgesehen.
Zum Förderungsbudget meinte der Ressortchef, an eine langfristige Absicherung zu denken, sei derzeit nicht möglich; seiner Meinung nach wäre eine Fünf-Jahres-Planung anzustreben. Ob er in Zeiten des Sparens das volle Programm durchsetzen werde können, wisse er nicht.
Staatssekretärin Mares Rossmann fügte an, es gebe eine Arbeitsgruppe zur Evaluierung und Weiterentwicklung einer zielgerichteten Förderung. Die Schwerpunkte werden bei den Wiedereinsteigerinnen und bei den Sprachkursen für MigrantInnen liegen, um diesen Personen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.