Milderungs-Paket bei Arbeitsplatzverlust   

erstellt am
07. 07. 03

Restrukturierung der Österreichischen Post AG
Wien (post) - Im Zuge der Restrukturierung der Österreichischen Post AG hat der Vorstand für seine Mitarbeiter ein Milderungspaket bei Arbeitsplatzverlust entwickelt. Es dient zur Abfederung der Konsequenzen bei Arbeitsplatzverslust und umfasst Angestellte wie auch Beamte, deren Arbeitsplatz aufgelassen wird. Darauf haben sich Post-Vorstand und Personalvertreter am Freitag (04. 07.)  geeinigt.

"Wir müssen restrukturieren und dabei Personal abbauen. Aber wir wollen das so fair und sozial verträglich wie möglich machen", versichert Anton Wais, Generaldirektor der Österreichischen Post AG.

Das Unternehmen unterstützt, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates, die von der Restrukturierung betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen wollen auf Basis eines finanziellen Ausstiegsmodells:

  • Beamte, deren Arbeitsplatz auf Dauer aufgelassen wird und die durch Austritt aus dem Dienstverhältnis ausscheiden (gem. § 22f.BB-SozPG), erhalten zusätzlich zur gesetzlichen Abschlagszahlung (das Zwölffache des letzten Monatsbezuges) eine Bruttoeinmalzahlung im gleichen Ausmaß. Wobei die Gesamtzahlung mit maximal 50.000 Euro begrenzt ist.
  • Angestellte, deren Arbeitsplatz auf Grund der Restrukturierung aufgelassen wird und die ihr Dienstverhältnis einvernehmlich auflösen, erhalten zusätzlich zur gesetzlichen Abfertigung eine freiwillige Abfertigung. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit: Ab Vollendung des dritten Dienstjahres zwei Monatsgehälter, ab Vollendung des fünften Dienstjahres drei Monatsgehälter, ab Vollendung des zehnten Dienstjahres sechs Monatsgehälter und ab Vollendung des 20. Dienstjahres zwölf Monatsgehälter.


Für Restrukturierungs-Maßnahmen, die einen Personalabbau ermöglichen, wurde eine nachvollziehbare, einheitliche Vorgehensweise festgelegt. In jedem Fall werden das zuständige Personalvertretungs-Organ informiert und geplante Organisationsänderungen im Detail besprochen. Mit der Personalvertretung wurden außerdem ein "Ablaufplan Reorganisation" und "Interne Richtlinien zur Vergabe von Arbeitsplätzen" vereinbart. Diese werden konsequent eingehalten.

Die Österreichische Post AG muss, so wie jedes andere Unternehmen, nach kaufmännischen Grundsätzen geführt werden. Angesichts der Liberalisierung und der generell schwierigen wirtschaftlichen Lage müssen Kosten reduziert werden. Der Personalaufwand ist einer der größten Kostenfaktoren, Einsparungen sind unumgänglich und können nicht durch Sparmaßnahmen in anderen Bereichen aufgefangen werden.

     
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