Telekommunikationsgesetz bringt Nummern-Portabilität  

erstellt am
11. 07. 03

Auch Maßnahmen gegen e-Mail-Müll enthalten
Wien (pk) - Mit dem Telekommunikationsgesetz, das im Anschluss am Donnerstag (10. 07.) an die Erklärungen des Bundeskanzlers und des Infrastrukturministers zur Debatte stand, werden EU-Richtlinien im österreichischen Recht umgesetzt.

Bei der Debatte über das Telekommunikationsgesetz gehe es darum welche Rahmenbedingungen gesetzt werden sollen, um sowohl den Bedürfnissen der Wirtschaft als auch jenen der Konsumenten gerecht zu werden, leitete Abgeordnete Dr. MOSER (G) ein. Der Ausgangspunkt für dieses Gesetz ist eine Anpassung an eine EU-Regelung, wobei eine Beschlussfassung schon höchste Zeit sei. Moser ist der Auffassung, dass keine optimale Lösung gefunden wurde, was auch die zahlreichen kritischen Stellungnahmen der Marktteilnehmer bewiesen. Ein Hauptkritikpunkt von Moser war, dass es in der Zieldefinition des Gesetzes verabsäumt wurde, anrainer- und demokratiepolitische Aspekte sowie Gesundheitsvorsorgewerte zu berücksichtigen; sie brachte deshalb einen diesbezüglichen Abänderungsantrag ein. Im besonderen bemängelte die Rednerin noch, dass nur alle zwei Jahre eine Marktanalyse vorgesehen ist. Nicht geregelt sei zudem der Kostenersatz für die Überwachungsdienste, gab Moser zu bedenken. Offen seien zudem die Fragen der fristlosen Öffnung von Frequenzen sowie der Übertragung der Rufnummern.

Abgeordnete Mag. HAKL (V) sprach von einem beispielgebenden Weg im Bereich der Telekommunikation in Österreich. Anhand der Telekom sei es für jeden einzelnen nachvollziehbar, welche positiven Effekte die Privatisierungs- und Liberalisierungsschritte gebracht haben und auch in Zukunft bringen werden. Heute haben bereits 80 % der Österreicher ein Handy und kommen in den Genuss des bequemen Telefonierens, und das zu wesentlich günstigeren Tarifen als früher. Auch im Festnetz sind die Preise um bis zu 75 % gesunken, hob Hakl hervor. Ein durchschnittliches, kleines Unternehmen erspare sich dadurch etwa 8.000 Euro im Jahr an Telefonkosten. Die Telekom-Unternehmen haben seit 1997 jährlich 2 Mrd. Euro in Österreich investiert und zahlreiche Jobs geschaffen. Auch das Internet habe einen Boom erlebt, führte Hakl weiter aus, mehr als 60 % der Haushalte sind bereits ans Netz angeschlossen. Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz werde nunmehr die dritte Phase dieser Erfolgsgeschichte eingeleitet. Es werden fünf Richtlinien der EU umgesetzt, die es möglich machen, viel gezielter noch den Markt zu regulieren.

Mit dem vorliegenden Telekommunikationsgesetz werden nicht nur wichtige EU-Richtlinien umgesetzt, sondern es werden neue Rahmenbedingungen für diesen bedeutenden Wirtschaftssektor festgelegt, erläuterte Abgeordneter EDER (S). Er verwies auf die Erfolge der Liberalisierung, die vom damaligen Verkehrsminister Einem eingeleitet wurde. In nur vier Jahren habe sich das Preisniveau um mehr als die Hälfte reduziert und gleichzeitig habe die reale Wertschöpfung um mehr als 60 % zugenommen.

In der letzten Zeit sei aber auch eine Reihe von Problemen aufgetaucht, gab Eder zu bedenken. So seien etwa die Investitionen im Festnetzbereich seit 1999 um mehr als ein Drittel zurückgegangen und die anhaltende Trendwende gefährde die Standortqualität vor allem im ländlichen Raum. Schwierigkeiten gebe es auch bei der Einführung von neuen Technologien aufgrund einer fehlenden Rechtssicherheit. Grundsätzlich zeigte sich Eder aber erfreut darüber, dass das Gesetz überparteilich vorbereitet und nun gemeinsam beschlossen werden könne. So konnten noch viele Vorschläge der Sozialdemokraten in die Vorlage eingearbeitet werden, betonte er. Schließlich warnte Eder noch davor, die Telekom Austria zur Gänze an das Ausland zu verkaufen, weil damit ein wichtiger nationaler Marktplayer verloren gehen würde.

Die Abgeordnete Moser habe das Gesetz pauschal verurteilt und außerdem nicht erwähnt, dass sehr wohl die Anliegen der Konsumenten berücksichtigt wurden, bemängelte Abgeordneter WITTAUER (F). Als Beispiel führte der Redner an, dass man in Zukunft beim Wechsel des Betreibers seine Handynummer mitnehmen kann. Auf Wunsch des Konsumenten müsse auch ein kostenloser Einzelgesprächsnachweis erstellt werden. Einen besseren Schutz gebe es hinsichtlich der Massenmails, hob Wittauer positiv hervor. In einer Verordnung des Ministers werde zudem festgelegt, dass die Tarife der 800er-Nummern mit 22 Cent gedeckelt sind. In Zukunft werde es auch möglich sein, die 900er Nummern einmal jährlich zu sperren. Die Freiheitlichen werden diesem Meilenstein am Telekommunikationssektor gerne zustimmen, kündigte er an. Schließlich brachte er noch einen V-S-F-Abänderungsantrag ein.

Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) befasste sich in ihrer Wortmeldung mit der Problematik der unerwünschten Nachrichten in Form von SMS und Mail. Der Nationalrat habe diesbezüglich im Jahr 1999 eine sehr positive Regelung getroffen und die Zusendung von unerwünschter Werbung verboten. Nunmehr wurde aber im Ausschuss ein Abänderungsantrag vorlegte, der diese Regelung aufweiche, bedauerte sie. Da das Verbot nur für Konsumenten gelte, sind z.B. kleine Unternehmen nun dem "Schwall unerwünschter Werbung ungeschützt ausgesetzt". Sodann brachte sie noch einen Abänderungsantrag ein.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordnete Mag. HAKL (V) fest, dass sie im Ausschuss einen Abänderungsantrag eingebracht habe, der einen Spammingschutz auch für Unternehmer vorsieht.

Bundesminister GORBACH erläuterte zunächst die Entstehungsgeschichte des Telekommunikationsgesetzes. Es sei für ihn äußerst erfreulich, dass diese schwierige Materie eine breite Zustimmung gefunden hat. Er glaube, dass es sich dabei um einen Meilenstein in der österreichischen Telekommunikationsgeschichte handelt. Gorbach wies nochmals auf die besonderen Vorteile, etwa die mobile Nummerportabilität, die Tariftransparenz und der kostenlose einzelnen Gesprächsnachweis, hin. Dem Abgeordneten Eder bestätigte er, dass es im Rahmen einer Verordnung eine Tarifobergrenze für die 800er Nummern geben wird und dass einmal jährlich die entgeltfreie Sperre von Mehrwertdiensten möglich sein wird.

Abgeordneter HORNEK (V) war davon überzeugt, dass technisch hochwertige und ökonomisch effiziente Telekommunikationsnetze heutzutage eine Grundvoraussetzung für einen guten Wirtschaftsstandort sind. Die Öffnung des Marktes für private Anbieter habe aber auch zu einem Wildwuchs im Bereich der Sendemasten geführt. In Hinkunft werde es Mitbenützungsrechte geben, erläuterte Hornek. Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Antennenmasten oder Starkstromleitungsmasten werden die Mitbenützung für Feuerwehren, Rettungsdienste sowie Sicherheitsbehörden gestatten. Weiters kommt es zu einer Förderung des Ausbaus der Breitbandtechnologie, informierte.

Mit dem vorliegenden Gesetze werden wichtige Impulse für den Telekommunikationsmarkt in Österreich gesetzt, meinte Abgeordneter Ing. KAIPEL (S). Besonderes Augenmerk müsste auf den ländlichen Raum gelegt werden, da dieser für Investoren nicht so attraktiv sei wie die Ballungsräume. Damit Österreich wieder einen Spitzenplatz im Bereich der Informationsgesellschaft erringen kann, müssten gezielte nationale Anstrengungen bezüglich der Breitbandtechnologie erfolgen. Ebenso sei mit nützlichen e-commerce-Lösungen und e-government-Produkten die Nachfrage zu stärken, unterstrich er. Im Gesetz finden sich allerdings Maßnahmen, um eine flächendeckende Versorgung, vor allem im ländlichen Raum, zu garantieren; eine große Chance wurde vertan, urteilte er.

Abgeordneter Mag. MAINONI (F) konzentrierte sich in seiner Wortmeldung vor allem auf einen Bereich des Gesetzes: Die Mobilfunkbenutzer sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, ihre Rufnummern zu behalten. Wer wechseln will, brauche nur mehr zum neuen Betreiber zu gehen und müsse sich nicht abmelden. Die Kosten für den Wechsel sollten sich in einem überschaubaren Rahmen halten, sie seien aber noch nicht konkret festgelegt, führte der Redner weiter aus. Außerdem werde es eine einheitliche Textansage geben, damit man wisse, mit welchem Netz man telefoniert. Besonders erfreut zeigte er sich auch darüber, dass ein Konsens mit den Sozialdemokraten gefunden werden konnte.

Man müsse verstärkt darauf achten, dass im Bereich Telekommunikation Chancengleichheit zwischen dem städtischen und dem ländlichen Raum herrscht, forderte Abgeordneter ESSL (V). Im Gesetz wurde festgelegt, dass es ein Mindestangebot an öffentlichen Diensten geben müsse, zu denen alle Endnutzer zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen. Die verstärkte Nutzung von Internet und anderen modernen Technologien könne die Wettbewerbsunterschiede verringern, meinte Essl. Es gebe schon heute einige ländliche Gebiete mit einer großen Dichte an modernen technologischen Einrichtungen. Es sei aber notwendig, dass im Bereich der Breitbandtechnologie noch weitere Initiativen gesetzt werden.

Der Telekommunikationsmarkt, in dem es enorme Zuwachsraten gebe, trage wesentlich zur Entwicklung der Informationsgesellschaft bei, sagte Abgeordneter PARNIGONI (S). Was den Konsumentenschutz angeht, so habe es in der letzten Zeit zahlreiche Probleme im Zusammenhang mit den Mehrwertdiensten gegeben. Auch aus diesem Grund sei diese Novelle sehr wichtig, unterstrich er.

Abgeordneter PARNIGONI (S) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zum neuen Telekommunikationsgesetz an, mit dem einige Probleme gelöst werden, die seit der Liberalisierung des Telekom-Marktes aufgetreten sind. Der SPÖ sei es gelungen, einige ihrer Vorschläge im Gesetz zu verankern, wobei der Redner insbesondere Impulse zur Steigerung der Investitionen, die Nummern-Portabilität und die Stärkung der Konsumentenrechte nannte. Den Abänderungsantrag der Grünen werde die SPÖ ablehnen, obwohl manche Anliegen der Grünen berechtigt seien. Von einer neuerlichen Novellierung des Gesetzes erwartet Abgeordneter Parnigoni insbesondere Maßnahmen zum Schutz kleiner Unternehmen vor Spams.

Abgeordneter MIEDL (V) brachte einen F-V-S-Abänderungsantrag ein, der Bereitstellern öffentlicher Telekommunikationsdienste vorschreibt, ihren Teilnehmern einmal jährlich die entgeltfreie Sperre abgehender Verbindungen zu frei kalkulierbaren Diensten bereitzustellen. Universaldienstleister müssen ihren Teilnehmern außerdem die Möglichkeit bieten, den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz im Voraus oder in Raten zu bezahlen.

Abgeordneter BROUKAL (S) forderte für die nächste Novellierung des Telekom-Gesetzes mehr Kostentransparenz für die Konsumenten und zeigte sich auch hinsichtlich der nunmehr vorliegende Anti-Spam-Regelung unzufrieden. Wer auf ein Spam - wie nun vorgesehen - antworten müsse "Ich will das nicht", müsse damit rechnen, dass er das nächste Spam nicht aus dem Inland, sondern aus dem Ausland erhalte, wohin seine - durch seine Antwort wertvoller, weil als echt bestätigte - Email-Adresse mittlerweile verkauft worden sei. Zudem regte Josef Broukal unter allgemeinem Beifall an, Maßnahmen dagegen zu ergreifen, dass Jugendliche Zugang zu für sie ungeeigneten Porno-Angeboten haben, die ihre Eltern in Form hoher Telefonrechnungen teuer zu stehen kommen.

Bei der Abstimmung wurde das Telekommunikationsgesetz in der Fassung des Drei-Parteien-Abänderungsantrags mit der Mehrheit von ÖVP, SPÖ und FPÖ verabschiedet, die beiden Abänderungsanträge der Grünen blieben in der Minderheit der Antragsteller.
     
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