Die Stadt Wien hat neue Angebots- und Vertragsbestimmungen  

erstellt am
21. 07. 03

Die neuen Vorschriften ab sofort auf wien.at
Wien (rk) - Mit 1. Juli 2003 sind das Bundesvergabegesetz 2002 (BVergG) für Vergabeverfahren der Stadt Wien und das Wiener Vergaberechtsschutzgesetz (WVRG) in Kraft getreten. Damit gelten neue Angebots- und Vertragsbestimmungen. Für das vorvertragliche Verhältnis zwischen Bieter bzw. Bewerber und Auftraggeber sind dies die Allgemeinen Angebotsbestimmungen der Stadt Wien für Leistungen (VD 307). Aufbauend auf den Bestimmungen der ÖNORM wurden auch Allgemeine Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Leistungen (VD 313) und Allgemeine Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Bauleistungen (VD 314) neu aufgelegt. Im Sinne der Transparenz bei Vergabevorgängen der Stadt Wien werden die neuen Vorschriften allen Interessenten zur Verfügung gestellt.

Sie sind im Internet unter der Adresse http://www.wien.gv.at/mdbd/ava/vb.htm veröffentlicht. In Papierform sind sie gegen einen Druckkostenbeitrag in der MA 6, Stadthauptkassa, Drucksortenstelle, 1082 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre, Tür 103 erhältlich
     
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