Österreich als gentechnikfreie Schutzzone erhalten  

erstellt am
16. 07. 03

Pirklhuber: Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie erst nach Vorliegen der Koexistenzregeln möglich
Wien (grüne) - "Die heute von der EU-Kommission eingeleiteten Klagsverfahren wegen Nicht-Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie, darunter auch Österreich, dient offensichtlich zur Beruhigung des heftigen Handelsstreites rund um die Gentechnikklage der USA gegenüber Europa vor der WTO," meinte der Landwirtschaftssprecher der Grünen, Wolfgang Pirklhuber, am Dienstag (15. 07.).

Vor zwei Wochen wurde durch das europäische Parlament im Rahmen der Beschlussfassung zweier EU-Verordnungen zu Gentechnisch-veränderten Lebens- und Futtermitteln und zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von genetisch-modifizierten Organismen auch eine Änderung der EU-Freisetzungsrichtlinie 18/2001 beschlossen. Damit sollen Schutzmaßnahmen auf nationaler Ebene zur Vermeidung von Kontaminationen einer gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung ermöglicht werden. Kommissar Fischler wird bis 23. Juli sogenannte Guidelines zur Umsetzung dieser Strategie vorstellen. Eine Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie in nationales Recht ist daher seriöserweise erst nachher sinnvoll.

"In der nationalen Umsetzung muss Österreich als Vorreiter im Sinne einer gentechnikfreien Saatgutproduktion dafür kämpfen, dass zusammenhängende gentechnikfreie Schutzzonen aufrecht bleiben," so Pirklhuber im Hinblick auf die Initiative Oberösterreichs aber auch anderer Regionen und Bundesländer sich als gentechnikfreie Zonen zu etablieren.

"Ich fordere neuerlich Bundesminister Pröll auf umgehend tätig zu werden und endlich eine umfassende österreichische Konzeption für ein gentechnikfreies Mitteleuropa vorzulegen, den Dialog mit unseren Nachbarländern aktiv zu führen und eine Konferenz zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft für Herbst in Wien anzusetzen," so Pirklhuber abschließend.
     
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