Südtiroler Landesdenkmalamt will 58 Südtiroler Bahnhöfe unter Schutz stellen lassen  

erstellt am
01. 08. 03

Meran (lpa) - 58 Bahnhofsgebäude in Südtirol, die zwischen 1867 und 1881 erbaut wurden, sollen unter Denkmalschutz gestellt werden: So lautet ein Vorschlag des Landesdenkmalamtes, mit dem sich die Landesregierung demnächst beschäftigen wird. Es handle sich durchwegs um wichtige Zeugnisse der Eisenbahnarchitektur des späten 19. Jahrhunderts, schreibt das Landesdenkmalamt in einer Aussendung.

Bereits im Jahr 1979 hat eine Kommission der Eisenbahnverwaltung die Besonderheit zahlreicher Bahnhöfe in Südtirol festgestellt. 1992 hat sich die Autorin Elisabeth Baumgartner im Sammelband "Industriearchäologie in Nord-, Ost-, Südtirol und Vorarlberg" eingehend mit den Hochbauten der Brennerbahn befasst und sie als "Kleinodien altösterreichischer Eisenbahnarchitektur" bezeichnet.

Nach längeren Vorarbeiten hat das Landesdenkmalamt in diesen Tagen 32 Hochbauten der Brennerbahn, 17 der Pustertalerbahn und neun der Meranerbahn zur Unterschutzstellung nach dem Denkmalschutzgesetz vorgeschlagen. Errichtet wurden die Gebäude zwischen 1867 und 1881, im frühen 20. Jahrhundert wurden einige kleinere Änderungen vorgenommen. "Die 58 Bahnhofsgebäude, die wir unter Denkmalschutz stellen möchten, stellen besonders wichtige Zeugnisse der Eisenbahnarchitektur des späten 19. Jahrhunderts dar, die inzwischen europaweit als Kulturdenkmäler gewertet und geschützt werden", betont der Direktor des Landesdenkmalamtes, Helmut Stampfer.

Da die Eisenbahnbauten nicht mehr öffentliches Eigentum sind, sondern einer Aktiengesellschaft gehören, ist für die Unterschutzstellung so wie bei Privatbauten ein eigenes Verfahren erforderlich. "Der allgemeine Schutz für öffentliche Bauten von künstlerisch-geschichtlicher Bedeutung, wie er für die landeseigenen Bahnhöfe der Vinschgauerbahn oder der gemeindeeigenen Talferbrücke in Bozen gilt, würde in diesem Fall nicht mehr greifen", so Stampfer. Die Eisenbahnverwaltung hat nun 30 Tage Zeit, um eventuelle Einwände vorzubringen. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Landesregierung. "Im Sinne der Denkmalpflege sollten diese charakteristischen Zeugnisse der Verkehrsgeschichte auf Schienen unbedingt erhalten bleiben", meint Stampfer.
     
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