Politik der Woche vom 06. 08. bis 12. 08. 2002

   
Thema Abfangjäger – Cap: Regierung negiert 625.000 Unterschriften
SPÖ wird Antrag auf Verfassungsgesetz einbringen, das Volksabstimmung vorsieht - Klubobmänner von FPÖ und ÖVP sollen Klubzwang aufheben
Wien (sk) - Heftige Kritik am Umgang der Regierungsparteien mit den rund 625.000 Unterschriften gegen den Abfangjäger-Ankauf übte der gf. SPÖ- Klubobmann Josef Cap am Mittwoch (07. 08.) in einer Pressekonferenz. In der volkommenen Negation jener Menschen, die gegen Temelin, für den Sozialstaat und zuletzt gegen die Abfangjäger unterschrieben haben, komme eine zutiefst undemokratische Gesinnung zum Vorschein.
Es sei "blanker Zynismus" angesichts der schlechten Wirtschaftsprognosen, der steigenden Arbeitslosenzahlen und des gleichzeitigen Sozialabbaus am Ankauf des teuersten Kriegsgeräts festzuhalten. Mit dem Ankauf der Eurofighter würden künftige Sparpakete auf Schiene gestellt - "die Österreicher müssen dafür noch lange ausgesackelt werden". Heftige Kritik übte Cap auch an Bundeskanzler Schüssel, von dem kein Wort zu diesem Thema zu vernehmen sei. Überhaupt wisse keiner, wo Schüssel überhaupt ist. Cap: "So laut hat Schüssel noch nie geschwiegen". Um die von SPÖ und Bevölkerung geforderte Volksabstimmung zu ermöglichen, sollen die Klubobmänner von FPÖ und ÖVP den Klubzwang aufheben, fordert Cap.
Alle Argumente der Regierung für den Ankauf neuer Kampfflieger sind für Cap nur "Tricks". Vor allem die Behauptung, neue Abfangjäger würden Österreich sicherer machen, sei Blödsinn. Kein einziger Militärexperte könne garantieren, dass mit den neuen Eurofightern auch nur ein einziges feindliches Flugobjekt im österreichischen Luftraum rechtzeitig abgefangen werden könne. Cap verwies auch darauf, dass es keine einzige internationale Verpflichtung für den Kauf gebe. Falsch sei auch die Behauptung der Regierung, die Abhaltung einer Volksabstimmung sei rechtlich nicht möglich. Um derlei zu behaupten, lasse die Regierung "Verfassungsexperten wie Verteidigungsminister Scheibner auftreten". "Was für Zwentendorf möglich war, ist auch bei den Eurofightern möglich. Man muss es nur wollen", so Cap.
Die SPÖ wird den Regierungsparteien in der von der SPÖ beantragten Sondersitzung des Nationalrats, die voraussichtlich am 14. August stattfinden wird, daher erneut die Chance geben, eine Volksabstimmung zu ermöglichen. Konkret wird die SPÖ einen Dringlichen Antrag an die Bundesregierung stellen, mit dem sie aufgefordert wird, die gesetzlichen Grundlagen, die für die Durchführung einer Volksabstimmung notwendig sind, zu schaffen. Konkret soll die Regierung dem Parlament einen Regierungsentwurf für ein Bundesverfassungsgesetz vorlegen, das besagt, dass die Anschaffung von Kampfflugzeugen durch die Republik einer bundesgesetzlichen Ermächtigung bedarf und dieses Bundesgesetz einer Volksabstimmung zu unterziehen ist. Um die Volksabstimmung auf diese Art und Weise zu ermöglichen, wäre eine Zwei- Drittel-Mehrheit notwendig. Cap forderte daher die Klubobmänner von ÖVP und FPÖ auf, den Klubzwang in ihren Fraktionen aufzuheben. "Denn auch die Abgeordneten von FPÖ und ÖVP werden in ihren Wahlkreisen den Unmut über die geplante Steuergeldverschwendung zu spüren kriegen." Cap verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass sich die Unterzeichner des Volksbegehrens laut Demoskopie aus Anhängern aller vier Parlamentsfraktionen zusammensetzen. Dadurch habe sich auch die Entscheidung der SPÖ, das Volksbegehren nicht parteipolitisch zu vereinnahmen, im nachhinein als richtig herausgestellt. Cap gibt dem SPÖ-Antrag deshalb eine Chance, "weil ich immer noch nicht ganz glauben kann, dass die Regierung tatsächlich bereit ist, milliardenschweres Kriegsgerät zu kaufen, mit dem noch Generationen verschuldet werden". Und eine Chance sieht er auch deshalb, "weil die einzige Sprache, die die Regierung versteht, die Sprache des drohenden Machtverlusts ist". Und die Gefahr einer Abwahl von FPÖ und ÖVP würde durch den Ankauf der Kampfjets auf jeden Fall steigen.
Der Idee, dass ein Volksbegehren ab einer gewissen Anzahl von Unterschriften automatisch in eine Volksabstimmung münden soll, kann Cap nach wie vor nichts abgewinnen. Es wäre sehr schwierig, hier eine gerechte Grenze einzuziehen. Überhaupt stellt sich für den gf. SPÖ-Klubobmann angesichts der mangelnden demokratischen Gesinnung, die die Regierungsparteien im Umgang mit Volksbegehren haben, die Frage, ob es überhaupt Sinn mache, mit FPÖ oder ÖVP über das von ihnen geforderte Demokratiepaket zu verhandeln.

 
Thema Abfangjäger – Khol: SPÖ hat Jet-Kauf in Aussicht gestellt
Wien (övp-pd) - Cap scheint ständig zu vergessen, dass die SPÖ dem Kauf der Abfangjäger im Jahr 2000 selbst in Aussicht gestellt habe. Diese sicherheitspolitische Kehrtwendung der Sozialdemokraten sei "ein Schaden für Österreich und bezeichnend für den derzeitigen Zustand der Gusenbauer-SPÖ", so ÖVP-Klubobmann Dr. Andreas Khol am Mittwoch (07. 08.).

SPÖ blockiert ÖVP-Vorschlag
Beim Thema Volksabstimmung sei die SPÖ daran zu erinnern, das die Regierungsparteien im Demokratiepaket, dass bereits seit Mitte 2000 im Verfassungsausschuss liege, eine verpflichtende Volksabstimmung fordern, wenn ein Volksbegehren 15 Prozent Beteiligung erreiche und es um den Erlass eines Gesetzes gehe.

Cap verkörpert Zick-Zack-Kurs
"Zwei Mal hat Cap im Namen der SPÖ seine Zustimmung zum Demokratiepaket verweigert. Er verkörpert daher wie kein anderer den populistischen Zick-Zack-Kurs der Gusenbauer- SPÖ, der sich dadurch auszeichnet, dass die Sozialisten nun immer genau das Gegenteil von dem machen, was sie zu fordern vorgeben", so Khol.

 
LH Haider: Auf erfolgreiches Volksbegehren soll zwingend eine Volksabstimmung folgen
Wenn Volksbegehren über 15 Prozent an Unterstützung erreicht, soll Volksabstimmung bindend sein
Klagenfurt (lpd) - Landeshauptmann Jörg Haider sprach sich am Dienstag (06. 08.) dafür aus, automatisch eine Volksabstimmung dann durchzuführen, wenn das diesbezügliche Volksbegehren von mehr als 15 Prozent der Stimmberechtigten unterschrieben worden ist. Dieses Ergebnis der Volksabstimmung müsse dann für die Regierung bindend sein, so Haider.
Der Landeshauptmann forderte weiters, dass das im Regierungsprogramm vorgesehene Demokratiepaket und somit die 15-Prozent-Klausel umgesetzt werde, welche für die Regierung bindend zu sein habe. Volksbegehren wären damit nicht länger jeweiligem parteipolitischem Gutdünken ausgesetzt.
Haider stellte fest, dass das Temelin-Volksbegehren in die geforderte Regelung hineinfallen würde und somit sei eine Volksabstimmung für ihn unbedingt erforderlich. Das Atomkraftwerk Temelin stelle eine massive Bedrohung der Sicherheit Österreichs dar.
Im Zusammenhang mit dem aktuellen Volksbegehren über die Abfangjäger stellte der Landeshauptmann klar, dass dieses nicht unter die geforderte Klausel falle und überdies in Kärnten mit einem Wert unter dem Bundesdurchschnitt auch nur einen mäßigen Erfolg hatte.

 
Locations der ORF-"Sommergespräche" fixiert
Gespräche mit den Parteichefs in Wien, Tirol und im Burgenland
Wien (orf) - Vom Bürohaus über die Sprungschanze am Bergisel, vom Almgasthaus bis zum (ehemaligen) Kloster reichen die Locations der diesjährigen ORF-"Sommergespräche". Österreichs Parteichefs wählten selbst Orte aus, die in besonderem Bezug zu ihrem politischen Schaffen stehen.
Warum die Entscheidung gerade auf den jeweiligen Ort fiel, erzählen sie im Gespräch mit Werner Mück. Die "Sommergespräche" von ORF-Chefredakteur Werner Mück mit den Chefs der im Parlament vertretenen Parteien starten am Dienstag, dem 13. August 2002, im ORF.
Den Anfang bei den "Sommergesprächen" macht Univ.-Prof. Dr. Alexander Van der Bellen im Gasthaus "Almwirt" in Wolfau im Südburgenland. Dr. Alfred Gusenbauer entschied sich für das Bürohaus "Der Adler und die Ameise" mit Blick auf die Wiener Gasometer. Location für das "Sommergespräch" mit Dr. Susanne Riess-Passer ist die neu erbaute Bergisel-Schanze in ihrer Heimat Tirol. Das spektakuläre Gebäude, entworfen von der in London lebenden irakischen Architektin Zaha Hadid, machte auch in internationalen Fachkreisen Furore. Im Restaurant in der Spitze des Schanzenturms in 40 Meter Höhe mit Rundblick über Innsbruck und auf die umgebenden Berge findet das Gespräch von ORF-Chefredakteur Werner Mück mit der Vizekanzlerin statt. Ort des "Sommergesprächs" mit Dr. Wolfgang Schüssel ist das "Kloster am Spitz", ein Weingasthof und Weingut im burgenländischen Purbach, in dem einst auch Bundeskanzler Julius Raab zu Gast war.

Die Termine im Einzelnen:
Dienstag, 13. August, 21.05 Uhr, ORF 2: "Sommergespräch" mit Univ.-Prof. Dr. Alexander Van der Bellen, Bundessprecher und Klubobmann der Grünen Dienstag, 20. August, 21.05 Uhr, ORF 2: "Sommergespräch" mit Dr. Alfred Gusenbauer, Bundesparteivorsitzender der SPÖ Dienstag, 27. August, 21.05 Uhr, ORF 2: "Sommergespräch" mit Dr. Susanne Riess-Passer, Vizekanzlerin und Bundesparteiobfrau der FPÖ Dienstag, 3. September, 21.05 Uhr, ORF 2: "Sommergespräch" mit Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel, Bundesparteiobmann der ÖVP
3sat überträgt die "Sommergespräche" am Donnerstag, dem 15., 22. und 29. August, sowie dem 5. September, jeweils um 12.10 Uhr.

 
Thema Abfangjäger – Scheibner: Volksbegehren ernst nehmen, in der Sache hart bleiben
Wien (bmlv) - In seiner heutigen (Dienstag, 06. 08.) Reaktion auf das Endergebnis des Anti-Abfangjäger- Volksbegehrens betonte Verteidigungsminister Herbert Scheibner, dass die 624.720 Unterschriften ernst zu nehmen seien. In der Sache bleibt Scheibner allerdings hart: "Es gibt einen klaren völkerrechtlichen und verfassungsmäßigen Auftrag, die Souveränität in der Luft abzusichern".
Die Empfehlung des Landesverteidigungsrates und die Beschlüsse der amtierenden und der früheren Bundesregierung sehen eindeutig die Anschaffung neuer Abfangjäger vor, so der Verteidigungsminister. Das Ergebnis des Volksbegehrens sei vielmehr ein klarer Auftrag, die Bevölkerung auch weiterhin umfassend und transparent über die weitere Vorgangsweise im Rahmen des Kaufes von neuen Abfangjägern zu informieren. Die relativ niedrige Beteiligung in der Steiermark, die bekanntlich die Draken-Stützpunkte Zeltweg und Graz-Thalerhof beherbergt, zeige jedenfalls: "Wo man sich mit dem Projekt intensiv beschäftigt, merkt man, dass die ablehnende Haltung zurück geht."
Die Absicherung des Luftraumes sei mit dem mehr als 40 Jahre alten Draken jedenfalls nicht mehr zu gewährleisten. Mit dem Kauf der neuen Eurofighter wird Österreichs Luftraumüberwachung für die nächsten 30 Jahre sichergestellt. Die Vertragsverhandlungen mit dem Eurofighter-Anbieter EADS gehen planmäßig voran. Mit einem Vertragsabschluss ist noch im Herbst dieses Jahres zu rechnen.

 
Thema Abfangjäger – Rauch-Kallat: Werden Österreichs Sicherheit nicht aufs Spiel setzen
ÖVP gegen Volksabstimmung über Abfangjäger-Kauf
Wien (övp-pd) - Eine Volksabstimmung anlässlich des geplanten Abfangjäger-Kaufs hält man in der Volkspartei für "nicht erforderlich, weil nicht sehr sinnvoll". "Aus wahltaktischen Überlegungen werden wir die Sicherheit Österreichs sicher nicht aufs Spiel setzen", so ÖVP-Generalsekretärin Abg.z.NR Maria Rauch-Kallat zu entsprechenden Forderungen der SPÖ.
"Für uns heißt es nicht 'Abfangjäger oder Sozialleistungen', sondern 'bestmögliche Sicherheitspolitik UND treffsichere Sozialpolitik'". Rauch-Kallat erinnerte in diesem Zusammenhang an die "richtungsweisenden Sozialleistungen", wie z.B. das Kindergeld, die Abfertigung Neu oder die Familienhospiz-Karenz, "die von der Regierung Schüssel eingeführt wurden".
Die neuen Abfangjäger sind für die ÖVP-Generalsekretärin "hochmodernes europäisches Sicherheitsgerät", das über Jahrzehnte eine effiziente Luftraumüberwachung garantiere. "Der Verzicht auf moderne Flugzeuge würde hingegen bedeuten, dass wir unseren Luftraum völlig freigeben. Damit würden wir nicht nur unsere Souveränität gefährden, sondern auch illegalen Machenschaften wie Drogenschmuggel und Menschenhandel etc. Tür und Tor öffnen, weil wir gegen nicht identifizierbare Flugzeuge nichts unternehmen könnten. Da frage ich mich schon, ob das im Sinne der Oppositionsparteien sein kann", schloss Rauch-Kallat.

 
Thema Abfangjäger – Bures: Menschen sollen nicht nur begehren, sondern auch entscheiden können
Bevölkerung sagt Nein zu teuren Kampfjets in Zeiten massiven Sozialabbaus
Wien (sk) - "Nach dieser beeindruckenden Unmutsäußerung der Bevölkerung kann sich die Regierung einer Volksabstimmung nicht mehr entziehen", stellte SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures am Dienstag (06. 08.) in einer Pressekonferenz zum Ausgang des Abfangjäger-Volksbegehrens fest.
"Die Bevölkerung sagt Nein zu milliarden-schweren Kampfflugzeugen in Zeiten massiven Sozialabbaus." Das Ergebnis sei vor allem deshalb "tatsächlich sensationell", weil der Innenminister den "denkbar unfairsten Termin" für das Volksbegehren anberaumt habe. "Die Österreicherinnen und Österreicher sollen über die größte, teuerste und unsinnigste Rüstungsinvestition aller Zeiten nicht nur begehren, sondern tatsächlich entscheiden können. Schließlich sind sie es, die dafür bezahlen", so Bures. Die SPÖ hat daher bereits gestern eine Sondersitzung des Nationalrats einberufen, in der die Regierungsparteien nochmals die Chance erhalten sollen, eine Volksabstimmung zu ermöglichen. Eile sei geboten, denn bereits im Herbst plane die Regierung den Kaufvertrag mit EADS zu unterschreiben.
Durch das beeindruckende Ergebnis des Volksbegehrens sieht Bures die Haltung der SPÖ bestätigt. Es gebe keine Rechtfertigung dafür, zig Milliarden Euro für unsinniges Kriegsgerät auszugeben in Zeiten, wo massiver Sozialabbau betrieben wird, wo Menschen für ein Nulldefizit, das es letztendlich gar nicht gibt, massiv belastet werden", so Bures. Mit dem Geld, das ein einziger Abfangjäger kostet, könnten 15.000 Kindergartenplätze gebaut oder 10.000 neue Lehrstellen geschaffen oder Studiengebühren und Unfallrentenbesteuerung wieder aufgehoben oder "die unsinnige Krankensteuer Ambulanzgebühr" wieder aufgehoben werden, erläuterte die SPÖ-Bundesgeschäftsführerin. In der Entscheidung für den Ankauf neuer Kampfjets "in Zeiten massiven Sozialabbaus kommt das nicht vorhandene soziale Feingefühl der Bundesregierung zum Ausdruck".
In der Sondersitzung, die innerhalb der nächsten beiden Wochen im Parlament stattfinden wird, wird die SPÖ einen Antrag stellen, mit dem die Regierung aufgefordert wird, eine Regierungsvorlage für ein Bundesverfassungsgesetz vorzulegen, das vorsieht, dass der Ankauf der Abfangjäger durch den Nationalrat entschieden und einer Volksabstimmung unterzogen werden muss. "Entweder stimmen die Regierungsparteien diesem Antrag zu oder sie sollen der Bevölkerung offen erklären: Wir wollen keine Volksabstimmung, weil wir Angst vor Eurer Meinung haben", so Bures.
Der SPÖ gehe es jetzt nicht darum, im Parlament abermals den Sinn und Unsinn der Eurofighter-Kampfjets zu diskutieren: "Diese Diskussion wurde bereits geführt. Die SPÖ war immer klar gegen neue Kampfjets. Alle Argumente liegen auf dem Tisch. Es geht nur mehr um eine Ja oder Nein-Entscheidung, und die soll die Bevölkerung treffen", so Bures. "Ich fordere die Regierung auf, den Mut aufzubringen, sich der Bevölkerung zu stellen und eine Volksabstimmung zu ermöglichen."
Ihren massiven Einsatz für eine Volksabstimmung begründete Bures auch damit, dass es "der arrogante Zugang der Regierung" sei, sich über die Interessen der Bevölkerung hinwegzusetzen. So kritisierte sie auch den Plan von ÖVP-Geschäftsführerin Rauch-Kallat, die Österreicherinnen und Österreicher über die angebliche Notwendigkeit des geplanten Ankaufs zu informieren. "Die Österreicher sind bereits genug über diese unsinnige Ausgabe informiert", so Bures. Die Regierung wische die Interessen der Bevölkerung vom Tisch "daher bin ich für eine verbindliche Volksabstimmung", so Bures, die damit auch erklärte, warum sie persönlich nicht unterschrieben hat.

 
Thema Abfangjäger – Westenthaler: "Totales Chaos in der SPÖ"
"FPÖ fordert Sonderpräsidiale"
Wien (fpd) - "Es herrscht ein totales Chaos innerhalb der SPÖ. Die Sozialisten ziehen sich selbst in einen Chaosstrudel. Während Nationalratspräsident Fischer und Klubobmann Gusenbauer im Ausland weilen, beruft der übrige Rest der SPÖ eine Sondersitzung des Nationalrates ein", sagte FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler am Dienstag (06. 08.).
Überdies sei zu hören, daß Nationalratspräsident Fischer nicht einmal in der Lage sei den Sondertagungsmechanismus - der einen Brief an den Bundespräsidenten nötig mache - auszulösen. "Für den kommenden Montag verlangen wir daher eine Sonderpräsidiale (da Präsident Fischer dann wieder in Österreich ist), um diese chaotische Vorgangsweise der SPÖ zu klären", so Westenthaler.
Diese Vorgangsweise der SPÖ sei völlig überzogen und solle lediglich dazu dienen, von den eigenen Schwächen abzulenken, meinte Westenthaler. SP-Chef Gusenbauer sei in letzter Zeit innenpolitisch ohnehin nur durch ziemlich absurde Forderungen aufgefallen. Der FPÖ-Klubobmann nannte in diesem Zusammenhang die Forderung Gusenbauers nach einem Mehrheitswahlrecht, die Abschaffung der Koedukation in den Schulen oder seine Forderung nach einer Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge. "Die SPÖ versucht nun mit aller Gewalt aus ihrer innenpolitischen Versenkung aufzutauchen. Dazu ist den Sozialisten der Mißbrauch des Parlaments gerade mal gut genug", kritisierte Westenthaler.
Es bestünde überhaupt kein einziger Grund eine Sondersitzung des Nationalrates einzuberufen, da dieses Volksbegehren - genauso wie alle bisherigen Begehren aus diesem Jahr auch - ohnehin im Hohen Haus ausführlich behandelt werden müsse, erklärte Westenthaler.
Es sei höchst wunderlich, daß Gusenbauer nun eine Parlamentssitzung urgiere, obwohl er sich mehrmals gegen dieses Volksbegehren ausgesprochen habe "Diese Aktion demonstriert eigentlich nur, welches Chaos und welche Inkonsequenz derzeit innerhalb der Sozialisten herrscht", schloß Westenthaler.

 
Thema Abfangjäger – Kogler: Volksabstimmung noch vor etwaiger Vertragsunterzeichnung
Ausstieg aus Vertrag in Ausschreibung zwingend vorgesehen
Wien (grüne) - "Der große Erfolg des Volksbegehrens stellt einen klaren Auftrag dar, die WählerInnen umgehend über den Ankauf von Abfangjägern abstimmen zu lassen", erklärt der Vorsitzende des parlamentarischen Rechnungshofausschusses und Wirtschaftssprecher der Grünen, Werner Kogler am Dienstag (06. 08.).
Große Teile der Bevölkerung teilen die Meinung, dass in Zeiten von Sparpaketen und historisch höchster Steuerquote nicht mehrere Milliarden Euro für unnötige Kampfjets ausgegeben werden sollen, so Kogler. Eine Volksabstimmung stellt auch einen rechtzeitigen Ausweg für die Bundesregierung aus dem selbstproduzierten Eurofighter-Schlamassel dar. "Deshalb hat noch vor einer etwaigen Vertragsunterzeichnung mit dem EADS-Konsortium die Volksabstimmung stattzufinden", so Kogler.
"Ansonsten werden wir die Abfangjägerbeschaffung und eine etwaige Rückabwicklung des Vertrags zum zentralen Wahlkampfthema machen", kündigt Kogler an. "Denn, entgegen der bisherigen Darstellungen des Verteidigungsministers ist eine Ausstieg aus dem Vertrag nicht nur möglich, sondern im Ausschreibungstext zwingend vorgesehen", schließt Kogler.

 
Thema Abfangjäger – Sondersitzung des Nationalrates noch im August
Einberufung einer außerordentlichen Tagung durch Bundespräsidenten
Wien (pk) - Mit Datum 8. August hat die Parlamentsfraktion der Sozialdemokraten eine Sondertagung des Nationalrats verlangt. Diese muss innerhalb von zwei Wochen stattfinden. Ein Termin ist noch nicht fixiert, doch gilt Mittwoch, der 14. August, 12 Uhr, als wahrscheinlich. Die Festlegung des Termins soll durch eine Sitzung der Präsidialkonferenz unter dem Vorsitz von Nationalratspräsident Heinz Fischer am Montag, dem 12. August, erfolgen.
Thema wurde in dem Verlangen keines genannt; aus öffentlichen Äußerungen geht aber hervor, dass die Sozialdemokraten den Ankauf der Abfangjäger thematisieren wollen.
Die Vorgangsweise wird im Absatz 2 des Artikels 28 der Bundesverfassung bestimmt: "Der Bundespräsident kann den Nationalrat auch zu außerordentlichen Tagungen einberufen. Wenn es die Bundesregierung oder mindestens ein Drittel der Mitglieder des Nationalrats oder der Bundesrat verlangen, ist der Bundespräsident verpflichtet, zu einer außerordentlichen Tagung einzuberufen, und zwar so, dass der Nationalrat spätestens binnen zwei Wochen nach Eintreffen des Verlangens beim Bundespräsidenten zusammentritt; die Einberufung bedarf keiner Gegenzeichnung. Zur Einberufung einer außerordentlichen Tagung auf Antrag von Mitgliedern des Nationalrates oder auf Antrag des Bundesrates ist ein Vorschlag der Bundesregierung nicht erforderlich."

 
Konsumentenschutzgesetz-Novelle zur Begutachtung versandt
Bessere Rechte für Konsumenten: Heimvertragsgesetz - Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude
Wien (bmj) - Justiz- und Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer hat den Entwurf für die Novelle des Konsumentenschutzgesetzes am Montag (05. 08.) in Begutachtung geschickt. Der Gesetzesentwurf sieht neue Bestimmungen über Heimverträge und die daraus abgeleiteten Rechte der Bewohner vor und soll die Voraussetzungen und die Vornahme von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen genau regeln. Außerdem umfasst der Gesetzesentwurf auch die versprochene Regelung bei Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude.
Justiz- und Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer hat den Entwurf für die Novelle des Konsumentenschutzgesetzes heute in Begutachtung geschickt. Der Gesetzesentwurf sieht neue Bestimmungen über Heimverträge und die daraus abgeleiteten Rechte der Bewohner vor und soll die Voraussetzungen und die Vornahme von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen genau regeln. Außerdem umfasst der Gesetzesentwurf auch die versprochene Regelung bei Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude.
Den Problemen in Alten- und Pflegeheimen, die in jüngster Zeit verstärkt in der Öffentlichkeit diskutiert werden, will Justiz- und Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer mit einem Maßnahmenpaket begegnen. Ein Gesetzesentwurf des Justizministeriums soll in den Bereichen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, Verbesserungen zu Gunsten der Heimbewohner bringen. "Zentrales Ziel ist es, die rechtliche Stellung der Menschen in Alten- und Pflegeheimen zu verbessern und zu stärken. Sie sollen vor Übervorteilungen ebenso wie vor anderen nicht notwendigen Eingriffen in ihre Recht geschützt werden", so Konsumentenschutzminister Böhmdorfer. Das Justizministerium will damit nicht in die Zuständigkeit der Länder für die Pflegeheime und für deren Einsicht eingreifen. Die Regelungen sind vielmehr als Ergänzung zu den schon bestehenden und geplanten Heimgesetzen der Länder zu verstehen.

Heimvertragsgesetz - Rechte der Heimbewohner stärken
So sollen neue Bestimmungen über Heimverträge und die daraus abgeleiteten Recht der Bewohner eingeführt werden. Die Heime sollen zunächst verpflichtet werden, über ihr Angebot und die zur Verfügung stehenden Leistungen einen Prospekt herauszugeben. Das soll den Interessenten an einem Heimplatz die Auswahl und somit die Entscheidung für ein Heim erleichtern. Darüber hinaus soll im Konsumentenschutzgesetz klar und deutlich festgeschrieben werden, wie ein Heimvertrag genau auszuschauen hat. Der Träger hat darin Angaben über die Unterkunft, die Verpflegungsangebote, die im Rahmen der Grundbetreuung zur Verfügung stehende Leistungen, die von ihm zu erbringenden Leistungen im Fall einer besonderen Pflegebedürftigkeit, die medizinische, kulturelle und soziale Betreuung den Preis des Heimes zu machen. Diese Angaben sind verbindlich, die Heimträger können davon nicht so einfach abgehen. "Es geht darum, dass die Heimträger klare und transparente Verhältnisse schaffen. Die Betroffenen sollten wissen, worauf sie sich einlassen und welche Rechte sie aus dem Vertrag haben", so Böhmdorfer. Diese Mindestinhalte für den Heimvertrag werden durch spezielle Schutzbestimmungen ergänzt. Zum einen sind hier Regelungen zu nennen, die die in der Praxis häufigen Kautionen der Heimbewohner beschränken. Solche Kautionen werden zwar nicht verboten, sie sollen aber nur bis zu einem bestimmten Ausmaß (dem Dreifachen des vom Bewohner selbst zu entrichtenden Entgelts) zulässig sein. Zudem sollen die Bewohner davor geschützt werden, dass der Träger die Kaution schon vorweg vereinnahmt und nach Beendigung nicht mehr auszahlen kann. Ganz wichtig sind zum anderen die Kündigungsbeschränkungen. "Die Bewohner sollen davor geschützt werden, dass sie vom Heimträger von heute auf morgen vor die Tür gesetzt werden, weil dieser vielleicht einen besseren Anwärter und Interessenten für den Platz hat", so Böhmdorfer. Eine Kündigung durch den Heimträger soll in diesem Sinne überhaupt nur zulässig sein, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Zudem werden formelle Schranken vorgesehen. Ergänzt wird die Regelung durch einige Verbesserungen bei der sogenannte Verbandsklage". Verbände wie etwa der VKI oder der Seniorenrat sollen den Betroffenen zur Seite stehen, die unabhängig vom Einzelfall und Einzelschicksal eines Bewohners gegen gesetzwidrige Praktiken vorgehen können. Wichtig ist, dass auch damit nicht in die den Ländern zustehende Heimaufsicht eingegriffen werden soll.

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen
Der Gesetzesentwurf von Justizminister Dr. Böhmdorfer sieht auch eine effiziente, schnelle und den Menschenrechten der Betroffenen entsprechende Kontrolle von Freiheitsbeschränkungen vor. Zunächst sollen die Voraussetzungen und die Vornahme solcher Beschränkungen genau geregelt werden. Oberstes Gebot ist, dass die Würde der Heimbewohner auch in solchen Fällen unter allen Umständen zu respektieren ist. Beschränkungen sind weiter nur dann zulässig, wenn die Betroffenen an einer psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung leiden, wenn sie sich oder andere deshalb konkret gefährden und wenn diese Gefahr nicht durch schonendere Maßnahmen abgewendet werden kann. Die Beschränkung kann auch nicht so einfach vorgenommen werden, sie muß vielmehr von der Pflegeleitung in jedem einzelnen Fall angeordnet und dokumentiert werden. Zur Kontrolle solcher Maßnahmen enthält der Gesetzesentwurf doppelte Sicherungen: Mit der Vornahme der Beschränkung soll der jeweils zuständige Verein für Sachwalterschaft Vertreter des betroffenen Kranken werden. Ein Mitarbeiter des Vereins kann sich die Situation anschauen, mit dem Betroffenen und der Pflegeleitung reden und vielleicht auch eine weniger gravierende Lösung des Problems herbeiführen. Wenn das nicht gelingt, soll dem Vertreter die Möglichkeit offen stehen, eine gerichtliche Überprüfung zu veranlassen. Das Gericht hat dann innerhalb von 7 Tagen zu verhandeln und auch an Ort und Stelle entscheiden. Wichtig ist, dass auch mit diesem Modell nicht in die Befugnisse der Länder eingegriffen werden soll.

Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude
Aus Anlaß der erwähnten Novelle zum Konsumentenschutzgesetz schlägt Justizminister Dr. Böhmdorfer schließlich noch einige weitere Verbesserungen für Verbraucher vor. In erster Linie ist hier die Einführung eines Schadenersatzanspruches für schwere Reisemängel zu erwähnen. Für die entgangene Reisefreude sollen Pauschalreisende in Hinkunft auch Anspruch auf Schadenersatz haben, wie es der Europäische Gerichtshof vor wenigen Monaten in einem Verfahren ausgesprochen hat. Dieser Anspruch soll dem Reisenden dann zukommen, wenn die Reise erhebliche Mängel aufweist (beispielsweise die Unterkunft nicht dem Katalog entspricht, die Verpflegung gravierende Mängel aufweist oder der Reisende - wie im Anlassfall vor dem Europäischen Gerichtshof - wegen verseuchten Wassers erkrankt). Dieser Schadenersatzanspruch steht dem Reisenden zusätzlich zu der ihm schon nach geltendem Recht gebührenden Preisminderung zu. Der Anspruch soll der Höhe nach nicht näher begrenzt werden. Die Gerichte sollen hier je nach Art, Schwere des Mangels, der Höhe des Reisepreises, ihrem Zweck und der Schwere des Verschuldens einzelfallgerechte Lösungen finden. Im Schnitt werden bei gravierenden Mängeln Pauschalbeträge von ca. 50 Euro pro Tag angemessen sein.

 
  Eine Karte mit großem Plus für Kärntens Familien
LR Wurmitzer: „Familien Plus Card“ stärkt Familien, Nahversorger und Gemeinden – Karte besticht durch einfache Abwicklung und Rückverfolgbarkeit
Klagenfurt (lpd) - Zwei wichtige Themen der Zukunft verbindet die Umsetzung des Schulstartgeldes über die „Familien Plus Card“, erläuterte der dafür zuständige Landesrat Georg Wurmitzer. „Einerseits möchten wir durch diese Aktion die Familien mit schulpflichtigen Kindern zum Schulstart unterstützen. Andererseits möchten wir aber auch mit Hilfe der Abwicklung der Schulstartaktion längerfristig die Nahversorgung stärken“, so Wurmitzer weiter.
Ziel ist es, durch die über mehrere Jahre gültige „Familien Plus Card“, familienfreundliche Angebote das ganze Jahr über anzubieten. Die einzelnen Händler können durch ihre Einbindung in den Marketing-verbund zielgruppenorientiert agieren. „Die Kundenbindung spielt näm-lich eine wichtige Rolle in der Nahversorgung. Durch die speziellen An-gebote werden Familien dazu angehalten eher beim Händler vor Ort und nicht bei den Großhandelsketten einzukaufen“, ist Gemeinderefe-rent Wurmitzer überzeugt. Durch das nun ausgearbeitete Modell sollen kleine Wirtschaftskreisläufe vor Ort in Gang gesetzt und die Gemeinden gestärkt werden.
Voraussetzung für die Abwicklung der Schulstartgeld-Aktion mit der „Familien Plus Card“ war das Vorhandensein eines kärntenweiten Händlernetzwerkes, was nun mit rund 900 Betrieben erreicht wurde. Jeder „Familien Plus-Händler“ ist vertraglich an Kriterien gebunden, womit die Verwendung des Schulstartgeldes klar definiert ist, erklärte Wurmitzer.
„Erfreulich ist, dass sich schon mit dem derzeitigen Teilnehmerstand 140 Händler mehr angemeldet haben als 2001“, sagte der Landesrat, der auch meinte, dass die „Familien Plus Card“ einfach in der Abwick-lung ist. „Die Abrechnung erfolgt automatisch monatlich mit den Händ-lern. Auch könne jeder Einkauf rückverfolgt werden. Stichproben bei den „Familien Plus Händlern“ stehen ebenfalls am Programm“, so Wurmitzer.

 
Grenzen überschreiten – Grenzen setzen
Interreg-Netzwerk gegen Gewalt an Frauen in Familie und Partnerschaft
Bregenz (vlk) – Gegen Gewalt an Frauen in Familie und Partnerschaft richtet sich ein Interreg-Projekt mit dem Titel "Grenzen überschreiten – Grenzen setzen". Wie Landeshauptmann Herbert Sausgruber informiert, wurde das Projekt mit EU-Strukturmitteln im Rahmen des Programms Interreg III A (Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein) gefördert.
Ziel ist es, in grenzüberschreitender Zusammenarbeit eine weitere Sensibilisierung zum Thema Gewalt an Frauen in Familie und Partnerschaft zu erreichen, so Landesrätin Greti Schmid. Das Gesamtvolumen des Projekts, das sich aus nationalen- und EU-Mitteln zusammensetzt, beträgt 254.500 Euro.
Unter der Projektträgerschaft des Landes Vorarlberg, des Fürstentums Liechtenstein und des Kantons Graubünden soll ausgehend von einer länderübergreifenden Datenerhebung und deren Aufbereitung eine Kampagne gegen Gewalt an Frauen in Familie und Partnerschaft erfolgen. Vorgesehen sind unter anderem Informationsveranstaltungen, Broschüren und konkrete Hilfsangebote.

LH Sausgruber: Bestehende Grenzen überwinden
Ziel des Interreg-Programms ist es, so Landeshauptmann Sausgruber, die bestehenden Grenzen zu überwinden und für eine ausgewogene wirtschaftliche, soziale, kulturelle und ökologische Entwicklung in den Grenzgebieten Sorge zu tragen. In diesem Sinne lädt Sausgruber alle Projektinteressierten zum Mitmachen bei diesem Interreg-Projekt ein. Dem Programmgebiet "Alpenrhein- Bodensee-Hochrhein" steht bis ins Jahr 2008 ein Gesamtfördervolumen in Höhe von 42,4 Millionen Euro zur Verfügung. Für weitere Informationen über das Projekt "Grenzen überschreiten – Grenzen setzen" steht die Leiterin des Frauenreferats im Amt der Vorarlberger Landesregierung, Monika Lindermayr, Telefonnummer ++43/ (0)5574 / 511-24113, gerne zur Verfügung.

 
LH Weingartner zum Bau der Unterinntaltrasse: “Baubeginn wird Ende 2002 bzw. Anfang 2003 sein”
Innsbruck (lk) - In seiner turnusmäßigen Radiorede kündigte Landeshauptmann Wendelin Weingartner den Baubeginn der Unterinntaltrasse für Dezember 2002 bzw. Anfang 2003 an. Damit wird das erste Baulos im Ausmaß von rund 145 Mill. Euro in Angriff genommen werden, für welches jetzt die Ausschreibung läuft. Mit der Vergabe der Bauarbeiten rechnet Weingartner bis zum Spätherbst des Jahres.
“Damit sieht Brüssel, dass es uns ernst ist mit der Einschränkung des Verkehrs auf der Straße und wir für entsprechende neue Strukturen sorgen”, so der Landeshauptmann, der sich von diesem großen Bauprojekt aber auch eine Ankurbelung der heimischen Bauwirtschaft verspricht.
Durch einen Regierungsbeschluss sei es gelungen, große Bauvorhaben wie zum Beispiel den Ausbau der Tiroler Bundesstraßen vorzuziehen. Aber auch beim Bau der Therme Längenfeld, einem Projekt im Ausmaß von rund 73 Mill. Euro, sind einheimische Unternehmen zum Zug gekommen. “Das zeigt, dass wir in Tirol leistungsfähige Bauunternehmen haben, und ich erwarte mir von all diesen Projekten einen konjunkturbelebenden Effekt für das Jahr 2003 und eine Ankurbelung der heimischen Bauwirtschaft”, so Landeshauptmann Weingartner.
In der Frage des geplanten Kaufs von neuen Abfangjägern betonte Weingartner, dass dieses Vorhaben auch unter dem Aspekt des Österreich-Beitrags zu friedenserhaltenden Maßnahmen gesehen werden müsse. “Wir können uns auch in Zukunft solchen Einsätzen wie etwa am Balkan nicht entziehen. Haben wir kein modernes technisches Material, dann müssen wir österreichische Soldaten schicken. Der Ankauf von Abfangjägern ist auch unter diesem Gesichtspunkt zu beurteilen.”