Politik der Woche vom 27. 08. bis 02. 09. 2002

   
Bartenstein: Ohne Elektrizität führt kaum ein Weg aus der Armutsfalle
Pressekonferenz zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg - Förderung erneuerbarer Energieträger ist Schwerpunkt österreichischer Energiepolitik
Wien (bmwa) - "Ohne Versorgung mit elektrischem Strom ist es kaum möglich, der Armutsfalle zu entkommen" erklärte Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein am Mittwoch (28. 08.) bei einer Pressekonferenz, bei der gemeinsam mit Außenministerin Dr. Benita Ferrero-Waldner und Landwirtschafts- und Umweltminister Mag Wilhelm Molterer die österreichische Position zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg präsentiert wurde.
Wichtig sei es daher, den Entwicklungsländern beim Ausbau der Stromversorgung zu helfen, wobei mangels Netz-Infrastruktur das Hauptaugenmerk auf Biomasse-, Windkraft und Solaranlagen zu richten sei.
Für die globale Reduzierung des Schadstoffausstoßes sei aber vor allem auch in den hoch entwickelten Industrieländern die Forcierung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger von besonderer Bedeutung, setzte Bartenstein fort. Österreich räume daher der nachhaltigen Energiepolitik eine besondere Rolle ein und liege innerhalb der EU mit einem Anteil der erneuerbaren Energieträger von 23,3% am Gesamtaufkommen an zweiter Stelle hinter Schweden (26,7%) und weit über dem EU-Schnitt (5,8%).
Das Ökostromgesetz nannte der Wirtschaftsminister dabei einen "Meilenstein auf dem Weg zu vermehrtem Einsatz erneuerbarer Energiequellen". Ziel sei es, bis 2007 in der Stromerzeugung den Anteil von Wasserkraft, Sonnen- und Windenergie, Biomasseanlagen und dergleichen in Österreich von derzeit 71% auf 78% zu steigern (EU-weit ist ein Zuwachs von 14% auf 22% vorgesehen). Damit wird die Emission von Kohlendioxid um ca. zwei Millionen Tonnen pro Jahr reduziert. Der Anteil von Strom aus den rund 250 Großwasserkraftanlagen soll mit 62% gleich bleiben und aus den rund 4.500 Kleinwasserkraftanlagen (jenen mit weniger als zehn Megawatt Engpassleistung) von derzeit 8% bis 2007 auf 9% gesteigert werden. Der größte Zuwachs bis 2007 ist bei den Windkraft- und Biomasseanlagen vorgesehen, nämlich von derzeit 0,7% auf 4%, weitere 3% sollen aus der Verwertung von Ablauge, Klärschlamm, Tiermehl und dergleichen kommen.

Nachhaltigkeit im Welthandel
Neben der Nachhaltigkeit im Energieeinsatz ist Bartenstein auch die nachhaltige Handelspolitik ein wichtiges Anliegen. Dazu zählen für ihn vor allem der Zugang der ärmsten der armen Länder zu lizenzfreien Medikamenten zur Bekämpfung von AIDS und Malaria, aber auch die Verbesserung der Integration der Entwicklungsländer in das multilaterale Handelssystem und die Förderung der sozialen Entwicklung.
Als ein Beispiel, wie in Entwicklungsländern das Bewusstsein für Nachhaltigkeit gefördert werden kann, nannte Bartenstein das von Österreich als Teil des Masibambane College in Orange Farm gegründete "Sustainability Technology Centre- Lab". In Orange Farm, verwaltungsmäßig ein Teil von Johannesburg, zugleich eine der ärmsten und am schnellsten wachsenden Siedlungen in Südafrika, wurde ein Institut für Naturwissenschaften und Technik mit dem Schwerpunkt nachhaltige Technologien und Ökologie gegründet, von dem direkt weitere 400 Schüler profitieren werden. Bartenstein dankte dabei den 14 österreichischen Unternehmen, die mit Spenden in der Gesamthöhe von 137.000 Euro dieses Institut ermöglicht haben.

 
Aufrundungsspirale bei Zinsen gesetzwidrig
Klage gegen Bank Austria und Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien erfolgreich – Böhmdorfer bekommt auch in zweiter Instanz Recht
Wien (bmj) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag von Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer Verbandsklagen gegen Banken, die in ihren Kreditverträgen ab 1.3.1997 eine schleichende Zinssatzerhöhung ("Aufrundungsspirale") vereinbart haben.
Gegen die Bank Austria und die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien hatte Böhmdorfer bereits in erster Instanz gewonnen. Nun hat auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien ganz im Sinne der Konsumenten entschieden und die Aufrundungsregelungen in den Kreditverträgen der beiden Institute für gesetzwidrig erklärt.
Die Banken dürfen die gesetzwidrigen Bestimmungen in den Neuverträgen nicht mehr verwenden und sind dazu verpflichtet, bereits vergebene Kredite von sich aus nachträglich zu berichtigen. Böhmdorfer hofft, dass diese nun bestätigte Entscheidung von den Banken akzeptiert und rechtskräftig wird.
"Wie bei vielen anderen österreichischen Banken wurden auch hier die Bankkunden durch unfaire Aufrundungsregelungen in den sogenannten Zinsgleitklauseln geschädigt", meint Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer. Der Zinssatz der Kredite ist üblicherweise an einen bestimmten Geld- und Kapitalmarktindikator gebunden, an den er im Drei-Monats-Rythmus angepasst wird. Als Grundlage einer Aufrundung wird nun von vielen Banken immer der letzte, bereits aufgerundete Zinssatz und nicht der ungerundete Indikator herangezogen. "Dadurch entstehen im Laufe der Zeit erhebliche Differenzen, die bei einem längerfristigen Kreditverhältnis zu gravierenden Nachteilen für den Verbraucher führen", so der Konsumentenschutzminister. Der Schaden durch derartige "Aufrundungsspiralen" bei einem Kredit in der Höhe von 72.000 Euro würde beispielsweise nach einer Laufzeit von 10 Jahren über 7.000 Euro betragen.
Die von den der Bank Austria und der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien verwendeten Aufrundungsklauseln wurden nun auch in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Wien für gesetzwidrig erklärt. Den Banken wurde verboten, diese Bestimmungen in Neuverträgen zu verwenden. Das OLG Wien bestätigte aber darüber hinaus, dass die Banken alle bereits vergebenen Kredite nachträglich berichtigen müssen.
"Sollten diese Urteile rechtskräftig werden, wäre die Basis geschaffen, dass geschädigte Kunden von der Bank - ohne Aufforderung oder gar Klagen - die Zinsabrechnung berichtigt bekommen müssen", freut sich Konsumentenschutzminister Böhmdorfer über die aktuellen Urteile.
Im Falle der Bank Austria wurden noch weitere Klauseln in den Kreditverträgen als unzulässig erklärt. Es handelt sich dabei um Vereinbarungen, wonach die Bank einen Kreditvertrag aus wichtigen Gründen kündigen kann. Diese Gründe sind in den Verträgen der Bank Austria zu weit gefasst, so dass der durchschnittliche Kreditkunde möglicherweise von der Durchsetzung der Rechte abgehalten werden könnte. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit Kreditwürdigkeit, sowie Sicherstellung und Abwicklung des Kredites anfallen, den Kreditnehmern aufzuerlegen, hat das OLG ebenfalls als unzulässig erklärt.

 
Bures: Regierung in allen wesentlichen Fragen gescheitert
Bures sieht Ursache für Regierungskrise in den gebrochenen Wahlversprechen - "Haider ist Kronzeuge für gebrochene Versprechen"
Wien (sk) - "Österreich ist konfrontiert mit einer dramatischen Regierungskrise", sagte SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures. Die Ursache der Regierungskrise liegen "im Scheitern der Regierung in allen wesentlichen politischen Fragen", so Bures am Mittwoch (28. 08.) in einer Pressekonferenz. Bures bekräftigte die Forderung der SPÖ nach Neuwahlen.
Sie plädierte "für ein Ende des Schreckens": "Fragen wir die Bevölkerung mit dem höchsten Instrument, das uns zur Verfügung steht." Von der Regierung sei nichts mehr zu erwarten. Bures: "Die Regierung bietet ein trauriges Schauspiel. Sie ist nur mehr mit sich selbst beschäftigt und hat keine Kraft und keine Energie mehr, sich um die Anliegen der Bevölkerung zu kümmern."
Bures konkretisierte ihre Einschätzung, dass die Regierung in allen wichtigen Fragen gescheitert sei, an den Punkten Nulldefizit, Steuer- und Abgabenquote, Arbeitslosigkeit und Belastungen für die Bevölkerung. Das Nulldefizit, das zentrale Versprechen der Regierung, werde heuer und im kommenden Jahr deutlich verfehlt. Die Steuer- und Abgabenquote sei auf dem historisch höchsten Stand. Die Arbeitslosigkeit steigt weiter an, mit einer dramatischen Situation bei den Jugendlichen.
Überdies seien gerade die ärmeren und kranken Menschen von den Belastungspaketen der Regierung besonders betroffen. Bures nannte hier die Ambulanzgebühren, die Besteuerung der Unfallrenten, die Streichung der beitragsfreien Mitversicherung. Sie fasste ihre Kritik zusammen: "Das ist eine Negativbilanz der Regierung unter der die Bevölkerung tagtäglich zu leiden hat."
Als "besonders beschämend" bezeichnete es Bures, dass die Regierung nun die Hochwasserkatastrophe "als Alibi für ihr Scheitern missbraucht". Denn bekanntlich haben verschiedene Regierungspolitiker schon vor dem Hochwasser eingestanden, dass sie weder das Nulldefizit erreichen würden noch daran dächten, eine Steuerreform für das kommende Jahr zu beschließen. Bures erklärte dazu auch, dass, wenn es der Regierung mit den von ihr verkündeten "neuen Prioritäten" durch das Hochwasser ernst wäre, ein Verzicht auf den Ankauf von Kampfflugzeugen erfolgen müsste.
Die Entwicklung der aktuellen Regierungskrise beschrieb Bures so: Ein interner Streit in der FPÖ, erfasst die ganze Regierung. In der Folge versucht die Regierung, die Bevölkerung in diesen Konflikt mit hineinzuziehen. Dabei lägen die Ursachen eindeutig im Scheitern der Regierungsparteien und in ihren gebrochenen Wahlversprechen, betonte Bures. Sie verwies auf die FPÖ-Wahlwerbung aus dem Jahr 1999 "10 Gründe, die FPÖ zu wählen", davon sei kein einziger Punkt umgesetzt worden.
Bures verwies auf einzelne FPÖ-Versprechen: 5.700 Schilling für jedes Kind bis zum sechsten Lebensjahr - in Wirklichkeit sei nicht viel mehr erfolgt als eine "Umbenennung von Karenzgeld in Kindergeld", meinte Bures dazu; dem FPÖ-Versprechen Arbeitsplätze und Entlastung für Arbeitnehmer" stehe eine dramatisch steigende Arbeitslosigkeit und 30 Steuer- und Abgabenerhöhungen gegenüber; das Versprecher "Mieten senken" sei nicht gehalten worden, im Gegenteil seien "Sozialwohnungen an Immobilienspekulanten verschleudert" worden; dem FPÖ-Versprechen "Wir sichern die Pensionen" stehen reale Pensionskürzungen gegenüber.
Aber nicht nur die FPÖ-Wahlversprechen seien gebrochen worden, auch die Ankündigungen des FP-VP-Regierungsprogramm könnten einer Überprüfung nicht standhalten, erklärte Bures. Sie verwies hier etwa auf die Punkte "Objektivierung der Personalpolitik" und "Reform der Sozialversicherung". Hier falle einem sofort die Causa Gaugg und Fabel ein und die brutale Machtpolitik in der Sozialversicherung"; dabei seien aber die Sanierungsziele weit verfehlt worden.
Dem Regierungsversprechen "Chancengleichheit für Frauen" stehen "massive Verschlechterungen" für Frauen gegenüber. Bures nannte beispielhaft die Streichung der Kindergartenmilliarde. Das Regierungsversprechen "Jedem Jugendlichen einen Ausbildungsplatz" stehen 10.000 Jugendliche gegenüber, die jetzt, Ende August, keinen Lehr- oder Ausbildungsplatz haben.
Für das Scheitern der Regierung und die gebrochenen Versprechen der FPÖ sei der FPÖ-Altparteiobmann Haider "der Kronzeuge". Ein Volksbegehren oder eine Volksbefragung zur Steuerreform hält Bures für absurd. Das sei eine Zumutung für die Bevölkerung. Dem FPÖ-Altparteiobmann empfiehlt Bures, auf ein Instrument zurückzugreifen, das er selber erfunden hat: den sogenannte "Bürgervertrag" der FPÖ. Bures rät Haider den Gang zum FPÖ-Bürgeranwalt. "Es wäre doch einfach ehrlich von Haider, sich an den FPÖ-Bürgeranwalt zu wenden, um dort die gebrochenen Wahlversprechen einzuklagen."

 
Schweitzer: FPÖ-Wahlversprechen mit Regierungsprogramm umgesetzt
SPÖ hat sämtliche Wahlversprechen gebrochen =
Wien (fpd) - Verwundert über die Aussagen von Bures zeigte sich der freiheitliche Generalsekretär Mag. Karl Schweitzer am Mittwoch (28. 08.). Offensichtlich entgehe Bures, daß die FPÖ ihre Wahlversprechen ins Regierungsprogramm eingearbeitet habe, welches im Laufe der letzten zwei Jahre Punkt für Punkt abgearbeitet worden sei.
Schweitzer verwies auf wesentliche Meilensteine, wie das Kindergeld, die Abfertigung neu, Familienhospitzkarenz, Gleichstellung von Arbeitern Angestellten, Verwaltungsreform, Integrationsvertrag und vieles mehr. Im Gegensatz dazu erinnerte Schweitzer an die zahlreichen gebrochenen Wahlversprechen der SPÖ. Insbesondere sei hier die Pensionsgarantie unter der Ära Vranitzky erwähnt. Mit diesem gebrochenen Versprechen habe er die Bevölkerung schwer getäuscht.
Als einzig positiv bewertete Schweitzer die Tatsache, daß sich die SPÖ in Opposition befinde, und eine Regierung mit dem Reformmotor der FPÖ endlich daran gehe, die Interessen der Bürger entsprechend zu vertreten, schloß Schweitzer.

 
Vorarlberg ficht ASVG-Novelle beim Verfassungsgerichtshof an
Eingriff in Selbstverwaltung und Eigentumsrecht, Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes
Bregenz (vlk) - Wie angekündigt wird die Vorarlberger Landesregierung den Weg zum Verfassungsgerichtshof beschreiten, um dort die 60. Novelle des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes anzufechten. Der Antrag, der am Dienstag (27. 08.) in der Regierungssitzung beschlossen wurde, lautet auf Aufhebung bestimmter Teile des ASVG wegen Verfassungswidrigkeit, berichteten Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Gesetzgebungslandesrat Siegi Stemer im Pressefoyer.
Das Land begründet sein Vorgehen im Wesentlichen damit, dass die vom Nationalrat per Gesetz beschlossene Erhöhung der Beitragszahlungen sowie die Verpflichtung zur Gewährung eines Zwangsdarlehens durch die positiv wirtschaftenden Krankenkassen den Grundsatz der Selbstverwaltung verletzt, weil die verfassungsgesetzlich gewährleistete Garantie der finanziellen Selbständigkeit der Krankenkassen unterlaufen wird. Sausgruber: "Wir werfen insbesondere die Frage auf, ob eine gerade auf den Beiträgen der Versicherten und deren Arbeitgebern basierende Selbstverwaltung sich noch als solche qualifizieren lässt, wenn ein beträchtlicher Teil der Beiträge an fremde Krankenkassen umgeschichtet wird."
Ein genauer Blick ins Gesetz zeige zudem, dass die Mittel nicht den finanzschwachen Kassen zugute kommen sollen, sondern dazu dienen, die Einhaltung von Beschlüssen und Zielvereinbarungen des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zu honorieren. Gerade dadurch wird aber laut Landesrat Stemer "ein zusätzlicher Zentralisierungsschub eingeleitet und werden die Krankenkassen zu büromäßigen Organisationseinheiten eines zentral geführten Krankenversicherungsträgers degradiert".
Des weiteren sieht die Landesregierung durch die angefochtenen Regelungen den Gleichheitsgrundsatz sowie das Grundrecht auf Eigentum verletzt. Problematisch ist nämlich, dass durch die erhöhten Beitragszahlungen sowie die Verpflichtung zur Gewährung von Zwangsdarlehen die – auch bisher positiv wirtschaftenden – Krankenkassen kurzfristig nicht mehr in der Lage sein werden, aus eigenen Mitteln ihre Leistungsverpflichtungen gegenüber den Versicherten zu erfüllen, sondern gezwungen werden, selbst Darlehen am freien Kapitalmarkt aufzunehmen. Auch deshalb deponiert die Landesregierung, dass es Alternativen gegeben hätte, um die maroden Krankenkassen zu retten. Denkbar gewesen wäre insbesondere die Aufnahme von Darlehen am freien Kapitalmarkt durch diese Krankenkassen selbst.
Insgesamt, so Stemer, kritisiert die Vorarlberger Landesregierung vehement, "dass jene Krankenkassen, die seit langem sparsam wirtschaften und wirkungsvolle Reformen durchgeführt haben, zu Lasten jener bestraft werden, die trotz ihrer Strukturschwächen nicht bereit waren, maßgebliche Reformen in Angriff zu nehmen. Das kann nicht hingenommen werden".

 
Die aktuellen Vorlagen zum Thema Hochwasser im Nationalrat
Regierungsvorlage und Entschließungsanträge
Wien (pk) - Mehr als eine Milliarde Euro will die Bundesregierung aufwenden, um den Betroffenen der jüngsten Hochwasserkatastrophe rasch zu helfen und die zerstörte Infrastruktur in weiten Gebieten Österreichs wiederaufzubauen.
Da das Ausmaß der Schäden die finanziellen Möglichkeiten des Katastrophenfonds und seiner mit 29 Mill. Euro pro Jahr limitierten Reserve bei weitem übersteigt, hat die Bundesregierung dem Nationalrat einen Entwurf für ein spezielles Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetzes 2002 (1277 d.B.) vorgelegt, das der Finanzausschuss unter der Vorsitzführung seines Obmannes Kurt Heindl voraussichtlich am Dienstag, dem 17. September 2002, in Verhandlung nehmen wird.
Die Regierung schlägt vor, den Ländern für Hilfeleistungen an geschädigte Personen 250 Mill. Euro zur Verfügung zu stellen. Weitere 250 Mill. Euro - davon 28 Mill. Euro für Sofortmaßnahmen - dienen dem Wiederaufbau der Infrastruktur des Bundes, der Länder und der Gemeinden in den Katastrophengebieten. Für die Sanierung von Einrichtungen der Siedlungswasserwirtschaft wird eine Sondertranche mit 50 Mill. Euro an zusätzlichen Förderungsmitteln bereitgestellt. Dies wird das Investitionsvolumen in der Branche um bis zu 200 Mill. Euro erhöhen und rund 2000 Arbeitsplätze sichern bzw. schaffen. Der Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds wird auch die auf 510.000 Euro geschätzten Abwicklungskosten für die Siedlungswasserwirtschaft übernehmen.
Zudem verzichtet der Bund auf rund 500.000 Euro an Altlastenbeiträgen, um die Entsorgung und Deponierung hochwasserbedingter Abfälle zu erleichtern. Die Befreiung vom Altlastenbeitrag soll künftig bei Katastrophenereignissen generell gelten.
Angesichts der ausgedehnten Schäden auf Grünland- und Futterflächen werden 2,7 Mill. Euro aus EU-Mitteln, die im Vorjahr zur Beseitigung von Dürreschäden genehmigt wurden, für den Zukauf von Raufutter umgeschichtet.
Darüber hinaus werden den Hochwasseropfern eine Reihe von Erleichterungen im Einkommensteuergesetz zugute kommen, die insgesamt mit 400 Mill. Euro beziffert werden. Die Details dazu in Stichworten:
Verlängerung der vorzeitigen Abschreibungsmöglichkeit des Konjunkturbelebungsprogramms bis 31.12.2003; Sonderprämie (5 %) und vorzeitige Abschreibung (12 %) bei katastrophenbedingten Ersatzbeschaffungen für Betriebsgebäude bis Ende 2003; Prämie 20 %) und vorzeitige Abschreibung (10 %) für sonstige Wirtschaftsgüter; Absetzbarkeit nachbeschaffter privater Werte bis zum Neuwert (bisher: Zeitwert); Entfall des Säumniszuschlags bei katastrophenbedingtem Zahlungsverzug; Fristerstreckung bei Anträgen auf geringere Steuervorauszahlungen; Betriebsausgabenabzug auch für Geldhilfen im Rahmen des betrieblichen Werbeaufwands; steuerliche Berücksichtigung der Kosten für die Beseitigung von Schäden per Freibetragsbescheid; Schenkungssteuerbefreiung für Hilfeleistungen, Gebührenfreiheit beim Ersatz verlorener Urkunden.

Reaktionen der Grünen auf die Jahrhundertflut
Durch Erderwärmung, Klimawandel und bauliche Eingriffe in den natürlichen Verlauf von Flüssen steige die Wahrscheinlichkeit von Hochwasserkatastrophen, schreiben die Abgeordneten Madeleine Petrovic und Eva Glawischnig (G) in der Begründung eines Entschließungsantrages ihrer Fraktion und erinnern daran, dass sich die volkswirtschaftlichen Schäden durch Naturkatastrophen bereits in den neunziger Jahren verneunfacht hätten. Daher kritisieren die Grünen die im Jahr 1996 erfolgte Begrenzung der Rücklage des Katastrophenfonds auf maximal 29 Mill. Euro. Die Antragsteller wollen zu der ursprünglichen Praxis zurückkehren, nicht benötigte Mittel des Katastrophenfonds in einer Rücklage zu kumulieren, um eine ordentliche Rücklage" zu bilden und so in guten Jahren für schwere Naturkatastrophen vorzusorgen (745/A[E]).

Naturnaher Hochwasserschutz
In einem weiteren Entschließungsantrag problematisieren die Grünen Hochwasserschutzmaßnahmen, da Gewässerausbauten, Flussbegradigungen und Staustufen bei gleichzeitigem Verlust von natürlichen Überschwemmungsgebieten (Auen) den Abfluss beschleunigen, während gleichzeitig die Speicherkapazität des Bodens abnehme. Dadurch würden Hochwasserwellen erhöht und Überschwemmungsflächen vergrößert. Die Grünen plädieren für natürlichen Hochwasserschutz und verlangen vom Landwirtschaftsminister ein Programm zur Renaturierung der österreichischen Flüsse. Konkret geht es den Antragstellern um die Wiedergewinnung von Überschwemmungs- und Versickerungsflächen, die Reaktivierung von Auen, die Wiederbelebung kleiner Fließgewässer, die Beachtung ökologischer Kriterien bei der Wildbach- und Lawinenverbauung und um ökologische Leitbilder für Fließgewässer (746/A[E]).

HelferInnen bei Katastropheneinsatz freistellen
Schließlich drängen die Grün-Abgeordneten Madeleine Petrovic und Karl Öllinger auf eine bessere arbeitsrechtliche Absicherung von Personen, die bei Katastropheneinsätzen tätig sind. Sie fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der freiwilligen HelferInnen die Freistellung und eine Entgeltfortzahlung aus dem Katastrophenfonds gewährleistet (747/A[E]).

 
Schweitzer fordert Parteifunktionäre auf, öffentliche Diskussion zu beenden
Wien (fpd) - Der freiheitliche Generalsekretär Mag. Karl Schweitzer forderte am Dienstag (27. 08.) alle Funktionäre der FPÖ auf, die öffentliche Diskussion zu beenden. Es sei der Partei nicht dienlich Meinungsverschiedenheiten öffentlich über Medien zu diskutieren. Aus diesem Grund verlangte Schweitzer ein Ende der öffentlichen Diskussion und eine Verlagerung dieser in die dafür gewählten Gremien.

 
Gusenbauer: Schüssel stellt Handlungsunfähigkeit der Regierung unter Beweis
Einzige Volksbefragung, die Hilfe bringt, sind Neuwahlen
Wien (sk) - "Bundeskanzler Schüssel stellte heute nach dem Ministerrat eindeutig die Handlungsunfähigkeit der Regierung unter Beweis. Einerseits lehnt er eine Steuersenkung kategorisch ab. Andererseits will die ÖVP eine Volksbefragung diskutieren", stellte SPÖ-Vorsitzender Alfred Gusenbauer am Dienstag (27. 08.) fest.
"Die Frage stellt sich: Zu welchem Thema soll eine Volksbefragung stattfinden und mit welcher Verbindlichkeit?", so Gusenbauer. Er betonte, "die einzige Volksbefragung, die wirklich hilft, sind Neuwahlen, um über 30 kaltblütige Steuererhöhungen und zahlreiche gebrochene Wahlversprechen abzustimmen".
Mit der Haltung Schüssels zur Volksbefragung habe "die Krise der FPÖ, mit Haider als Kronzeugen der gebrochenen Wahlversprechen, die gesamte Regierung erfasst und droht nun das ganze Land zu lähmen", sagte Gusenbauer. "Denn die Menschen in Österreich interessieren die internen Streitigkeiten in der FPÖ und in der Regierung nicht. Die Bevölkerung interessiert, dass mit Hochdruck am Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe gearbeitet wird, wie die ständig steigenden Arbeitslosenzahlen in den Griff zu bekommen sind oder wie es angesichts der höchsten Steuern- und Abgabenquote in der Zweiten Republik endlich zu einer spürbaren Entlastung der Bevölkerung kommen kann", betonte der SPÖ-Vorsitzende. "Dieses Schauspiel, das nun die Regierung bietet, ist wohl das Letzte, auf das die Österreicherinnen und Österreicher neugierig sind", so Gusenbauer.
Die SPÖ steht dem Wähler jedenfalls im Wort: Eine sozialdemokratische Reformregierung würde sofort eine Steuerentlastung für kleine und mittlere Einkommen sowie für die investierende Realwirtschaft umsetzen, auch der Ankauf der sinnlosen Kampfflugzeuge würde abgeblasen werden. "Dafür brauchen wir weder Volksbegehren noch Volksbefragung - eine SPÖ-Regierung würde regieren und daher handeln", schloss der SPÖ-Vorsitzende.

 
FPÖ-Machtkampf: Volksbefragung ist absurd
Van der Bellen: Wenn schon Volksbefragung, dann über Abfangjäger - Haider ein "irrlichternder Politiker"
Wien (grüne) - Der Grüne Bundessprecher Alexander Van der Bellen findet die von Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) vorgeschlagene Volksbefragung zur Steuerreform "einigermaßen absurd". "Wenn man bei jedem Konflikt zwischen Haider und Riess-Passer das Volk befragt, dann könnte man viele Volksbefragungen abhalten", sagte Van der Bellen am Dienstag (27. 08.) gegenüber der APA.
Der Grüne Bundessprecher hält die Volksbefragung auch deshalb für "Humbug", weil die Regierung dann begründen müsste, warum beim Ankauf der Eurofighter das Volk nicht befragt werden dürfe, aber bei einem FP-internen Konflikt schon. Wenn man schon eine Volksbefragung mache, dann solle sie die Abfangjäger zum Thema haben.
Die ÖVP ist nach Ansicht Van der Bellens in einer "wenig beneidenswerten Lage". Er verstehe, warum die Volkspartei Zeit gewinnen wolle und sich noch nicht festgelegt habe. Wenn sie ja zur Volksbefragung sage, müsse die ÖVP auch erklären, warum sie dieses Instrument nicht auch bei den Eurofightern einsetze. Wenn sie nein sage, desavouiere sie damit die Vizekanzlerin. Aber eine solche Situation sei eben das Resultat, wenn man mit einem "irrlichternden Politiker" wie Jörg Haider eine Koalition eingehe, meinte Van der Bellen.
Zur SPÖ-Forderung nach sofortigen Neuwahlen sagte der Grüne Bundessprecher, seine Partei sei schon seit längerem für Neuwahlen gerüstet. Die Grünen würden sich darüber "naturgemäß freuen", sie hätten eine gute Ausgangsposition. Er glaube aber, dass ÖVP und FPÖ "alles daran setzen werden, das Tief auszusitzen". Insofern seien die Neuwahlen "eine akademische Frage".

 
  LR Dörfler: Verkehrsgipfel mit Minister Reichhold soll Weichenstellung für Südkärntner Raum bringen
Erarbeitung eines integrierten Verkehrskonzeptes Schiene-Straße geplant – Mitwirkung der Gemeinden wesentlich
Klagenfurt (lpd) - Ganz Unterkärnten soll einen Generalverkehrsplan erhalten. Für Mitte Oktober ist laut Kärntens Straßenbau- und Verkehrsreferent Landesrat Gerhard Dörfler ein Gipfelgespräch zum Thema Verkehrsinfrastuktur im Südkänrnter Raum unter hochkarätiger Besetzung geplant.
Unter der Leitung von Infrastrukturminister Reichhold und LR Dörfler soll dabei gemeinsam mit sämtlichen Bürgermeistern und Verantwortlichen der betroffenen Region sowie den zuständigen Fachexperten der Kärntner Landesregierung ein Konzept erarbeitet werden, welches eine bestmögliche verkehrsmäßige Erschließung des Südkärntner Raumes gewährleistet.
Dörfler: „Mit dem Spatenstich für das Projekt „Umfahrung Tiefenbacher“ auf der Lavamünder Straße wurde ein erster und wesentlicher Schritt in die richtige Richtung einer verkehrspolitischen Zukunft gesetzt“. Ziel ist es, so Dörfler, gemeinsam mit der Region zu einem „Generalverkehrsplan-Unterkärnten“ zu gelangen, in welchem sämtliche Projekte verkehrsträgerübergreifend zusammengefaßt und mit einem Zeitplan für die Umsetzung versehen werden.
Insbesondere an der Mitwirkung der betroffenen Gemeinden werde es liegen, daß die erforderlichen Maßnahmen rasch umgesetzt werden und damit eine wirtschaftliche, touristische sowie verkehrspolitische Entwicklung des Südkärntner Raumes gewährleistet werden kann.

 
Massive Differenzen wegen Steuerreform
Regierungsbeschluß zur Verschiebung der für 2003 geplanten Steuerreform stößt auf Widerstand: bei der Opposition und – bei Landeshauptmann Haider
Wien/Klagenfurt (red) - Ob die von der Regierung für das kommende Jahr geplante Steuerreform machbar gewesen wäre oder nicht, sei - auch wegen der weltweiten konjunkturellen Entwicklung - dahingestellt. Jedenfalls wurde sie im Koalitionspapier von ÖVP und FPÖ festgeschrieben und sollte, natürlich noch vor dem nächsten planmäßigen Wahltermin im Herbst 2003, die Österreicher für die harten Jahre des Sparens entschädigen und das gemeinsame Ziel, die Absenkung der Steuer- und Abgabenquote auf 40 Prozent bis 2010, erreichen.
Noch bis vor etwas mehr als zwei Wochen waren Auseinandersetzungen zwischen Regierungsparteien und der Opposition geprägt von der Frage, in welchem Ausmaß und vor allem wann eine steuerliche Erleichterung sinnvoll sei. Wohl wissend, daß die Budgetmittel so oder so voraussichtlich kaum reichen würden.
Der harte Sparkurs der Koalition zielte darauf ab, ohne Neuverschuldung über die Runden zu kommen. Dennoch sollte ein Grundversprechen (vor allem eines der FPÖ) eingehalten werden, das eine Entlastung der Bezieher kleinerer Einkommen vorsah.
Die Unwetter-Katastrophe, die Tausende unserer Landsleute von einem Tag auf den anderen vor das wirtschaftliche Nichts stellte, veränderte aber praktisch ebenso ansatzlos die Inhalte der innenpolitischen Diskussionen.
Unzählige Vorschläge waren plötzlich präsentiert, wie denn die für den Wiederaufbau nach den Hochwasserschäden notwendigen Milliarden Euro aufzutreiben wären. Der Rücktritt vom Ankauf der Abfangjäger bot sich hier als erstes Ziel der Debatten förmlich an, da dieser von der Opposition ohnehin längst gefordert war und die damit einzusparenden Summen eine Größenordnung erreichen würden, die ausreichen würde, einerseits den Flutopfern helfen zu und andererseits auch noch die Steuerreform umsetzen zu können. Die Regierungsparteien sahen dies natürlich anders, das Hauptargument, daß das Geld für die Abfangjäger-Anschaffung ja nicht physisch vorhanden und erst ab 2005 in Raten aus dem Budget aufzubringen wäre, drang aber nicht so recht durch.
Die Regierung entschied sich, die Steuerreform ein Jahr zu verschieben und auf sechs der vorgesehenen 24 Abfangjäger zu verzichten. Die Bevölkerung müsse verstehen, daß eben Solidarität gefordert sei und der Wiederaufbau der Wirtschaft und der Häuser und Wohnungen vor allem in Ober- und Niederösterreich vorrangig sei.
Der Weg dorthin war allerdings nicht einfach, vor allem in der FPÖ wurden Stimmen laut, die massiv gegen eine Verschiebung der Steuerreform waren. Also gab es Ende vergangener Woche eine Sitzung des FPÖ-Bundes- parteivorstandes, in der die "Verschiebung der Steuerreform auf den ehest möglichen Zeitpunkt" beschlossen wurde. Allerdings nicht einstimmig, da Vertreter von Kärnten - wie von Landeshauptmann Dr. Jörg Haider gefordert - weiterhin auf Umsetzung der Reform beharrten. Und nach wie vor gegen eine Verschiebung auftreten.
Haider hat in Pressekonferenzen und Interviews festgestellt, daß für ihn das Einhalten des FPÖ-Versprechens, noch in dieser Legislaturperiode für eine steuerliche Erleichterung zu sorgen, absolute Priorität hätte. Und daß er dazu entschlossen ist, zeigte vorerst seine Forderung nach einem Sonderparteitag der FPÖ, wo dieser "Verschiebungs-Beschluß" rückgängig gemacht werden sollte. Dagegen stellte sich Vizekanzlerin und FPÖ-Chefin Dr. Susanne Riess-Passer eindeutig, indem sie, sollte es dazu kommen, mit ihrem Rücktritt drohte. Aber auch Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser stellte fest, er würde sein Amt zurücklegen, sollte die Steuerreform auf diese Weise erzwungen werden. Das Thema "Sonderparteitag" war vom Tisch, als Haider am Montag (26. 08.) abend ein Volkbegehren ankündigte, in dem er die Bevölkerung aufrufen wolle, die Steuerreform - wie geplant - für 2003 zu fordern. In der ORF-"Zeit im Bild 2" stellte Riess-Passer dazu fest, man würde dem eine Volksbefragung gegenüberstellen, in der die Wähler entscheiden sollten, ob auf die Reform vorerst verzichtet werden oder ob man neue Schulden machen sollte. Regierungspartner ÖVP hat dazu noch nicht Stellung bezogen. Haider stellte am Dienstag (27. 08.) fest, ein Volksbegehren mit der Kernfrage "Abfangjäger oder Steuerreform" sei bereits im Anlaufen.
Ob und wie sich diese Probleme innerhalb der FPÖ werden lösen lassen bzw. welche Auswirkungen sie auf die weitere Arbeit der Koalitionsregierung haben können, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen.

Detailinformationen über Volksabstimmung und Volksbefragung (Überblick und historischer Rückblick, Ergebnisse bisheriger Volksabstimmungen und Volksabstimmungsgesetz 1972) und Volksbegehren (Volksbegehren gegen Abfangjäger, Wie kommt es zu einem Volksbegehren? Wie kann man für ein Volksbegehren unterschreiben? Eintragungslokale, Eintragungszeiten, Stimmkarten, Volksbegehren seit 1997, Alle Volksbegehren der zweiten Republik, Volksbegehrengesetz 1973) finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Inneres.

 
Republik verkauft mit bundesschatz.at Bundessparbuch für den kleinen Mann
Wien (pte) - Die Bundesregierung hat ein neues Online-Finanzprodukt "für den kleinen Mann" präsentiert. Bei dem "Online-Bundessparbuch" bundesschatz.at handelt es sich um eine gänzlich neue Finanzierungsform in Österreich, indem Bundeschätze (Wertpapiere der Republik) direkt vom Staat über das Internet gekauft werden können.
"Dieses Produkt ist maßgeschneidert für kleine Sparer, die ihr Geld ohne Kursrisiken und Spesen anlegen wollen", so Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Montag (26. 08.). Angeboten werden Laufzeiten von einem, drei und sechs Monaten. Die Verzinsung richtet sich nach der Marktlage, eine garantierte Mindestverzinsung gibt es nicht.
Bei Bundeschätzen handle es sich um ein modernes Sparprodukt mit absoluter Sicherheit, ergänzte Helmut Eder, Geschäftsführer der Bundesfinanzierungsagentur ÖBFA), die das Online-Bundessparbuch entwickelt hat. Die Anleihe wurde vorerst mit einer Nominale von 100 Mio. Euro begrenzt, der Mindesteinzahlbetrag wurde mit 100 Euro festgesetzt. Bundesschätze stehen allen volljährigen Privatpersonen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Wohnsitz in einem EU-Land zur Verfügung. "Wir wollen mit diesem Produkt bewusst den Wettbeweb schüren und somit die Banken motivieren, auch Kleinkunden bessere Kondiditionen zur Verfügung zu stellen", so Grasser.
Die Kontoverwaltung erfolgt über ein von der Republik angelegtes Konto, das online verwaltet werden kann. Um in den Besitz eines Bundesschatzes zu kommen, muss zunächst auf der Homepage ein Kontoeröffnungsformular ausgefüllt, ausgedruckt und dieses unterschrieben gemeinsam mit der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises per Post an das Service-Center der ÖBFA geschickt werden. Daraufhin erhält man seine persönliche Kontonummer, eine Verfügernummer und ein Passwort. Die Anmeldung kann auch direkt im Service-Center durchgeführt werden. Der Kauf eines Bundesschatzes erfolgt nun durch Überweisung des gewünschten Sparbetrages auf das Bundesschaztzkonto. Die Verzinsung beginnt ab dem Einlangen des Geldes auf dem Konto und richtet sich nach dem jeweiligen Tageszinssatz. Diese beträgt beispielsweise für Geldeingänge ab morgen, Dienstag, bei einem Bundesschatz 1(BS1 - ein Monat Laufzeit) drei Prozent, bei BS3 3,05 und bei BS6 3,1 Prozent.
Das angelgte Geld kann nach Ablauf der Dauer entweder sofort ausbezahlt oder weiterveranlagt werden. Änderungen bzw. aktueller Kontostand können jederzeit online vorgenommen werden. Die Sicherheit der Anlage werde durch die Republik garantiert, die von den zwei weltweit größten Ratingagenturen Moody‘s und Standard & Poors mit einem AAA/Aaa-Rating bedacht wurde. "Mit bundesschatz.at wollten wir den Spieß einmal umdrehen. Der Staat verspricht in diesem Fall Gewinne, anstatt der sonst üblichen Kosten", so der Finanzminster.

 
Niessl: "In Sachen Kampfjets nicht gegen den Willen des Volkes agieren"
"Nach der Hochwasserkatastrophe müssen neue Prioritäten gesetzt werden"
Wien (sk) - Im Rahmen der Klausurtagung des erweiterten SPÖ-Bundesparteipräsidiums in Krems sprach sich der Vorsitzende der SPÖ Burgenland, Landeshauptmann Hans Niessl, am Montag (26. 08.) erneut gegen die Anschaffung von Kampfjets aus. Die Bundesregierung müsse nach der Hochwasserkatastrophe bereit sein, neue Prioritäten zu setzen.
ÖVP und FPÖ würden weiter an Glaubwürdigkeit verlieren, wenn sie "einen sinnlosen Prestigeprojekt weiterhin den Vorzug gegenüber der Hilfe für die Hochwasser-Opfer geben". Neben einer umfassenden Unterstützung der Opfer müsse nun auch massiv in ein Hochwasserschutzprogramm investiert werden. "Die Wiederholung einer derartigen Katastrophe in den nächsten Jahren kann niemand ausschließen", so Niessl. Daher müsse alles getan werden, um in so einem Fall die Schäden in Grenzen zu halten.
Wenn die Regierung zum derzeitigen Moment nicht den Mut zu einer Volksabstimmung über die Anschaffung der Kampfjets aufbringe, dann solle die endgültige Entscheidung darüber erst nach den nächsten Nationalratswahlen gefällt werden. "Damit könnte die Bevölkerung in diese wichtige Entscheidung eingebunden werden." Die Bundesregierung dürfe bei einer derart kostspieligen Anschaffung nicht gegen den Willen des Volkes agieren. Niessl: "Damit würde sie neuerlich ein Beispiel der Abgehobenheit liefern und zeigen, dass ihr die Meinung der Bevölkerung vollkommen egal ist."

 

Gehrer: Mit Freude ins neue Schuljahr
Bildungsministerin gibt Tipps zum erfolgreichen Schulstart
Wien (bmuk) - "Jeder Schulanfang im September bringt neue Chancen und neue Herausforderungen für alle Schulpartner. Die Eltern können durch richtige Vorbereitung dazu beitragen, dass der Schulstart mit Freude verbunden ist. Lehrerinnen und Lehrer sollen den Jugendlichen eine Eingewöhnungsphase in den ersten Schultagen gönnen, die besonders für Wiederholungen genützt werden soll", erklärte Bildungsministern Elisabeth Gehrer.
Für rund 1,2 Millionen Schülerinnen und Schüler öffnen sich in den kommenden Wochen wieder die Schultore. In Wien, Niederösterreich und Burgenland beginnt das neue Schuljahr am 2. September, in Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg ist der Schulstart am 9. September. Für das neue Schuljahr hat die Bildungsministerin für Schüler und Eltern Tipps zusammengestellt:

  • Stimmen Sie Ihr Kind positiv auf die Schule ein. Schule bedeutet Interessantes und Neues zu lernen, Freunde wieder zu sehen, und Gemeinschaft zu erleben. Schule ist weniger eine Pflicht als vielmehr eine Chance.
  • Geht Ihr Kind heuer zum ersten Mal in die Schule, dann zeigen Sie ihm, wie es sicher in die Schule kommt. Gehen Sie mit ihm den Schulweg ab und erklären Sie ihm das richtige Verhalten im Straßenverkehr.
  • Die letzten Ferientage sollte Ihr Kind dazu nutzen, sich wieder auf die verschiedenen Fächer vorzubereiten. Wer die Schwerpunkte des vergangenen Schuljahres wiederholt, hat einen besseren Start ins neue Schuljahr.
  • Wichtig ist eine rechtzeitige Einstimmung auf die Schule. Richten Sie in den letzten Ferientagen die Schulsachen in Ruhe her, das ist eine gute Einstimmung auf die Schule.
  • Passen Sie den Tagesablauf wieder an das Schulleben an. Achten Sie darauf, dass die Kinder pünktlich aufstehen, planen Sie Zeit für die Hausübungen ein und sorgen Sie dafür, dass die Schulkinder nicht zu spät ins Bett gehen.
  • Wenn Ihr Kind eine Wiederholungsprüfung hat, dann drohen Sie ihm nicht, sondern geben Sie ihm moralische Unterstützung. Ein "Nachzipf" ist auch eine Chance. Wenn Ihr Kind die Prüfung nicht bestehen sollte, dann ist das keine Katastrophe. Zeugnisnoten sagen nichts über den Wert eines Menschen aus, sondern zeigen die Leistungen in einem Gegenstand auf. Zeigen Sie Ihrem Kind, dass Sie es unabhängig von Noten und Leistungen lieben und überlegen Sie gemeinsam in Ruhe, wie der weitere Bildungsweg ausschauen soll.
  • Fassen Sie gute Vorsätze für das kommende Schuljahr: Positive Leistungen Ihrer Kinder sollen gelobt werden. Wenn es notwendig ist, dann geben Sie Ihrem Kind Hilfestellungen und wenn Sie Schwierigkeiten bemerken sollten, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit der Lehrerin oder dem Lehrer auf.
  • Nehmen Sie sich Zeit und engagieren Sie sich in den Schulgremien. Viele hundert Eltern leisten österreichweit auf diese Weise einen großartigen Beitrag zur hohen Qualität unserer Schulen.
  • Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die Schulinformations- und Beratungsstelle des Bildungsministeriums (0810-20 52 20 zum Ortstarif) oder an die Servicestellen der Landesschulräte/des Stadtschulrates für Wien.


"Wie internationale Vergleiche zeigen, gehören die österreichischen Schulen zu den besten in Europa. Durch das große Engagement der qualifizierten Lehrerinnen und Lehrer ist dieser hohe Ausbildungsstand gesichert. Ich wünsche allen Schulpartnern einen guten Start und viel Erfolg im Schuljahr 2002/03," schloss Gehrer.