GVO-Streit: EU-Kommission bedauert USA-Forderung nach WTO-Schiedsgericht  

erstellt am
12. 08. 03

USA stoßen sich an de facto-Importverbot für GVO-Saatgut in EU
Brüssel (aiz.info) - Die EU-Kommission bedauerte am Freitag den Beschluss Washingtons, die Einsetzung eines Schiedsgerichts bei der Genfer Welthandelsorganisation (WTO) zu beantragen. Zuvor hatten beide Seiten versucht, bei Konsultationen im Rahmen der WTO eine Lösung zu finden. Die USA stoßen sich an dem de facto-Importverbot für GVO-Saatgut, das in der EU seit 1998 gilt. Auch in den neuen EU-Regeln zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von GVOs sieht Washington eine Behinderung des Freihandels. Eine EU-Kommissionssprecherin betonte dagegen am Freitag (08. 08.) in Brüssel, die neuen EU-Vorschriften seien "klar, transparent und nicht-diskriminierend". Außerdem respektierten sie die Spielregeln der WTO.

Anfechtungsverfahren gegen das EU-Biotechnologiemoratorium
Robert B. Zoellick, amerikanischer Handelsvertreter, und U.S. Agrarministerin Ann M. Veneman haben, wie berichtet, am 07.08. angekündigt, dass die Vereinigten Staaten im Anfechtungsverfahren der Welthandelsorganisation gegen das von der EU in Kraft gesetzte illegale Fünfjahresmoratorium auf die Zulassung von landwirtschaftlichen biotechnologischen Produkten den nächsten Schritt setzen werden, indem sie bei der WTO die Einrichtung eines Schiedskomitees fordern. Zusammen mit Kanada und Argentinien haben die USA im Mai mit der Bitte um formelle WTO-Beratungen das Verfahren eingeleitet. Auch Kanada und Argentinien möchten, dass die WTO das EU-Moratorium überdenkt.

"Delegationen aus den USA, Kanada und Argentinien haben im Juni Gespräche mit EU Vertretern geführt, jedoch gab es von Seiten der Union keine Bereitschaft, die WTO-Auflagen durch die Aufhebung des Moratoriums zu erfüllen", stellte Zoellick fest. "Der Standpunkt der EU lässt uns keine andere Wahl, als die Einrichtung eines Schiedskomitees bei der Welthandelsorganisation voranzutreiben. Fünf Jahre hindurch hat die EU ihre Sperre für die Zulassungen biotechnologischer Produkte aufrecht erhalten, weil sie ihnen die Vorteile produktiver, nährstoffreicher und umweltfreundlicher biotechnologischer Produkte vorenthält", so die Argumentation des US-Handelsvertreters.

Das WTO-Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen) stelle fest, dass einzelne Länder das Recht haben, den Feldanbau und die Lebensmittelproduktion so zu regulieren, dass die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt geschützt werden. Das SPS-Abkommen sehe jedoch auch vor, dass Mitglieder über "ausreichende wissenschaftliche Beweise" für solche Regelungen verfügen müssen, und dass sie ihre Zulassungsverfahren ohne "übermäßige Verzögerungen" abwickeln. Andernfalls bestehe das Risiko, dass Länder solche Regelungen ungerechtfertigt einsetzen, um den Handel mit sicheren, verträglichen und nährstoffreichen Produkten zu verhindern. Derartige Beweise für die Gefährlichkeit von Genprodukten seien aber bisher nicht vorgelegt worden.

Der weltweite Anteil von biotechnologischen Feldfrüchten beläuft sich nach Angaben des US-Landwirtschaftsministeriums bei Sojabohnen auf 45%, bei Mais auf 11%, bei Baumwolle auf 20% und bei Raps auf 11%. In den Vereinigten Staaten beläuft sich der Anteil biotechnologisch veränderter Feldfrüchte bei Sojabohnen auf 75%, bei Mais auf 34% und bei Baumwolle auf 71%.
     
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