Kukacka: Keine Änderung in den Bahngeschäftsbereiche der ÖBB  

erstellt am
22. 08. 03

Reform wird Unternehmen stärken und aus der Verlustzone führen!
Wien (bmvit) - Als "sachlich unrichtig und im Stil völlig verfehlt", bezeichnete Verkehrstaats- sekretär Mag. Helmut Kukacka die Aussagen von ÖBB-Gewerkschaftsvorsitzenden Wilhelm Haberzettl am Donnerstag (21. 08.). Es gehe im kritisierten Gesetzestext überhaupt nicht um die Einschränkung der ÖBB-Geschäftsbereiche, sondern um Trennung der Geschäftsbereiche Infrastruktur, Personenverkehr und Güterverkehr. Damit werde fixiert, dass der ÖBB-Güter - und Personenverkehr in Zukunft keine Infrastrukturleistungen erbringen dürfte, in den Absatzgeschäftsbereichen ändere sich jedoch nichts. Im Gegenteil: Das Unternehmen werde nachhaltig gestärkt, weil die Geschäftsbereiche unabhängig und eigenverantwortlich voneinander wirtschaften könnten. Gleichzeitig werde die EU-Richtlinie im Infrastrukturpaket 2001/12 umgesetzt, erklärte der Staatssekretär.

Die von Haberzettl kritisierte Übergangsbestimmung des § 43 (4) beziehe sich ausschließlich auf die Verkehrsgenehmigung laut Eisenbahngesetz. So sieht die Richtlinie 1001/12 der EU die Einführung einer "europäischen Verkehrsgenehmigung" vor. Dadurch wird die bisherige Europakonzession durch eine europäische Konzession abgelöst. Im Rahmen dieser europäischen Eisenbahnkonzession war auch bisher nur die Durchführung von Güter- und Personenverkehr auf der Schienen möglich. Alle anderen Konzessionen, Bewilligungen und Bescheide seien davon selbstverständlich unberührt.

Die EU-Vorgaben sehen weiters eine strikte Trennung zwischen Infrastruktur- und Verkehrsbereich durch die Vorlage und Veröffentlichung getrennter Gewinn- und Verlustrechnungen sowie getrennter Bilanzen vor. Eisenbahnverkehrsunternehmen seien daher verpflichtet, im Schienengüterverkehr eigene Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Bilanzen aufzustellen und zu veröffentlichen. "Dies ist einer der Gründe, warum auch im ÖBB-Gesetz klarer zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen unterschieden werden muss", betonte der Staatssekretär. Offenbar ist die blinde Wut gegen die gesetzlichen Änderungen so groß, dass Vorsitzender Haberzettl nicht mehr in der Lage ist, die EU-rechtlichen Fakten zu sehen, die ihm durch seine Funktion in der europäischen Eisenbahnergewerkschaft bekannt sein müssten.

Zur angeblichen Einschränkung der Unternehmensbereiche Personenverkehr und Güterverkehr erklärte Kukacka, dass die Holding alle Massnahmen setzen könne, die für den übertragenen Unternehmensgegenstand notwendig seien , ausgenommen Bankgeschäfte. Die Aufgaben der einzelnen Aktiengesellschaften werden übrigens im Gesetz nicht taxativ, sondern nur beispielhaft aufgezählt. Damitwerden jene Aufgaben umschrieben, die für die eisenbahnrechtlichen Konzessionen im öffentlichen Interesse erforderlich sind

("öffentlicher Güterverkehr", "öffentlicher Personenverkehr"). Alle anderen Geschäftsfelder , Konzessionen, Genehmigungen etc. gehen im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge im Sinne des Spaltungsgesetzes auf die jeweilige operative AG über. Diese neue Struktur schaffe mehr Wettbewerb und sei eine der Grundvoraussetzungen, um die ÖBB in Zukunft aus der Verlustzone zu führen und international wettbewerbsfähig zu machen. "Die Trennung der Geschäftsbereiche sichert durch ihre Marktorientierung die Arbeitsplätze in den jeweiligen Aktiengesellschaften. Es ist bedauerlich, dass die Gewerkschaft derzeit keinerlei konstruktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der ÖBB beiträgt", schloss Kukacka
     
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