Fischler begrüßt Unterzeichnung des Wein- und Spirituosenabkommens  

erstellt am
18. 09. 03

»Großer Erfolg für die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada«
Wien (aiz.info) - Kanada und die EU haben heute in Niagara-on-the-Lake offiziell ihr bilaterales Abkommen über den gegenseitigen Handel mit Wein und Spirituosen unterzeichnet. Das Abkommen bildet den Abschluss vierjähriger Verhandlungen und zugleich den Beginn neuer kooperativer Beziehungen zwischen der EU und Kanada in ihrem bilateralen Wein- und Spirituosenhandel mit einem Volumen von EUR 500 Mio. "Dieses Abkommen ist ein großer Erfolg für die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada. Vor fünf Jahren traf ich hier in Niagara mit dem kanadischen Landwirtschaftsminister Lyle Vanclief zusammen und wir haben seinerzeit vereinbart, nach einer Lösung für unsere divergierenden Standpunkte zu suchen", erklärte EU-Kommissar Franz Fischler und zollte ausdrücklich Achtung für die Weitsicht all jener im Wein- und Spirituosensektor sowohl der EU wie auch Kanadas, die den erfolgreichen Abschluss des Abkommens erst ermöglicht haben.

Abkehr der Kanadier von der Verwendung europäischer Weinnamen
Insbesondere hob Fischler den Beschluss der kanadischen Weinerzeuger hervor, das VQA-System (Vintners' Quality Alliance) für Qualitätsnormen bei der Weinbereitung einzuführen. Dies entspreche dem europäischen Ansatz und mache es möglich, wesentliche Fortschritte bei dem sensiblen Thema der Weinbereitungsnormen zu erzielen. Ferner brachte der Beschluss der kanadischen Weinerzeuger zur Abkehr von der Verwendung europäischer Weinnamen den entscheidenden Durchbruch für den Abschluss eines Abkommens. "Wie immer man es auch betrachten mag, es ist etwas Unechtes an der Verwendung europäischer Namen zur Bezeichnung von Weinen aus der neuen Welt. Ihren Beschluss zum Verzicht auf diese Namen werden die kanadischen Weinerzeuger nicht bereuen", erklärte Fischler. Das Abkommen wird vollständige Anwendung finden, wenn im Jahr 2013 dann die Verwendung der Namen "Chablis", "Port", "Sherry" und "Champagne" ausschließlich für EU-Weine geschützt ist. Im Spirituosenbereich lobte der EU-Kommissar die transatlantische Kooperation des Privatsektors, die einen tragfähigen Kompromiss bei den Whisky-Normen und dem Schutz typisch kanadischer und europäischer Erzeugnisse, wie "Grappa", "Ouzo" und "Rye Whisky", wesentlich erleichtert hat.

Als Hauptelemente des Abkommens sind zu nennen, dass der derzeitige "Gattungsstatus" von 21 EU-Weinnamen in Kanada in drei Phasen auslaufen werde, nämlich am 31.12.2013 für Chablis, Champagne, Port/Porto und Sherry, bereits am 31.12.2008 für Bourgogne/Burgundy, Rhin/Rhine und Sauterne/Sauternes sowie unverzüglich mit In-Kraft-Treten des Abkommens für Bordeaux, Chianti, Claret, Madeira, Malaga, Marsala, Medoc/Médoc und Mosel/Moselle. Der Beschluss regelt ferner Produktions- und Qualitätsnormen für Wein und Spirituosen im bilateralen Handel. Weiters wird der "Gattungsstatus" von zweiSpirituosennamen (Grappa und Ouzo) innerhalb von zweiJahren auslaufen. Im Gegenzug schützt die EU dann den Namen "Rye Whisky" als typisch kanadisches Erzeugnis. Zusätzlich soll es ein Verfahren zum vollen Schutz von geografischen Angaben bei Wein, einschließlich einer Rolle für die kanadischen Provinzbehörden geben, die Vertrieb und Vermarktung von Wein und Spirituosen in Kanada verwalten sollen. Auch ist nun festgesetzt, dass die Weinbereitungspraktiken und Whiskynormen strengen Qualitätskriterien entsprechen müssen. Weiters ist eine faire kommerzielle Behandlung durch die Alkoholmonopole der kanadischen Provinzen (Liquor Boards) vorgesehen. In Zukunft sollen auch noch die beiden bisher ungeklärten Fragen der Weinetikettierung und der Verwendung des Begriffs "Highland Whisky" geklärt werden.
     
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