Salzburg: Rechnungs-Check im Internet  

erstellt am
18. 09. 03

Burgstaller: Konsumentenschutz bietet neues Service / Kaminkehrer-Rechnung kann im Internet geprüft werden
Salzburg (lk) - Innovativ, kostenlos und für jeden zugänglich ist das jüngste Serviceangebot des Konsumentenschutz-Referates im Land. „Die Konsumentinnen und Konsumenten wünschen sich seit langem eine Möglichkeit, ihre Kaminkehrer-Rechnungen schnell, unbürokratisch und selber überprüfen zu können. Das rechtliche Regelwerk ist kompliziert, daher bieten wir im Internet ein einfaches Kontrollprogramm für alle an", stellt Salzburgs Konsumentenschutzreferentin Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Gabi Burgstaller am Mittwoch (17. 09.)  das neue Service vor. Internet-Benutzer können sich unter http://www.service.salzburg.gv.at/rauch/index.htm selber ein Bild von der Richtigkeit ihrer Rauchfangkehrer-Rechnung machen.

„Bei kniffligen Rechtsfragen oder Streitfällen stehen natürlich nach wie vor die Mitarbeiter/innen des Konsumentenschutzreferates mit Rat und Tat zur Seite. Das Land betreibt seit mehreren Jahren eine Schlichtungsstelle, die zwischen betroffenem Konsumenten und Kaminkehrer-Betrieb vermittelt", erklärt Burgstaller. Das neue Internet-Programm ermöglicht nun die betragsmäßige Überprüfung der einzelnen Leistungen, wenn der „schwarze Mann" ins Haus oder in die Wohnung kommt. Außerdem kann sich der Konsument selber eine Musterrechnung auf Grund der Art der Heizungsanlage und der verwendeten Heizmaterialien erstellen. Wenn die Kaminkehrer-Rechnung davon abweicht, hat der Konsument ein fachlich abgechecktes Schriftstück zur Hand.

Im April heurigen Jahres wurde der aus dem Jahre 1998 stammende „Kehrtarif" neu geregelt. Neben einer indexmäßigen Anpassung der Tarife wurden auch geänderte rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen beachtet. Der Tarif wurde zum einen vereinfacht, zum anderen detaillierter aufgeschlüsselt. Die gängigsten Konsumentenbeschwerden wurden in Zusammenarbeit mit Arbeiter- und Wirtschaftskammer sowie der Innung der Rauchfangkehrer eingearbeitet. Berechnungsbeispiele zeigen, dass der neue Tarif trotz indexmäßiger Anpassung, keine wesentlich großen Verteuerungen für einen durchschnittlichen Haushalt gebracht haben.
     
zurück