Die kommunalen Unternehmen am Scheideweg  

erstellt am
01. 10. 03

Enge Kooperation mit Brüssel ist wesentlich
Wien (rk) - Dem CEEP als Europäischer Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft mit Sitz in Brüssel und der UNICE als Union der Industrie- und Arbeitgeber-Verbände in Europa, ebenfalls mit Sitz in Brüssel, kommt naturgemäß in Fragen des Sozialen Dialogs und der Daseinsvorsorge besondere Bedeutung zu. Eine feste Brücke zu Österreich bildet als Mitglied der Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG), der innerstaatlich mit den Vertretungsorganen der Eigentümer auf Bundes- Landes- und Gemeindeebene, mit dem Städtebund, dem Gemeindebund sowie dem Verband kommunaler Unternehmen Österreichs (VKÖ) kooperiert. Der VÖWG ist deshalb auch Mitglied des CEEP, der übrigens am 26. November d.J. zum Themenkomplex "Erweiterung, Binnenmarkt und Dienste von allgemeinem Interesse: Die kommunalen Unternehmen am Scheideweg" die 6. Europäische Konferenz in Brüssel abhalten wird.

In diesem Kontext ist die Initiative von Österreich bzw. dem VÖWG ausgegangen, in Blickrichtung auf die Mitte November stattfindende 2. Kommunalmesse auf dem Wiener Messegelände, die 7. Europäische Konferenz - in Hinblick auf die besondere Bedeutung der Zukunftsperspektive - in Wien zu veranstalten, was auch gelungen ist. Ein wesentlicher Punkt dabei: Unabhängig von der Erfüllung der Aufgaben der Daseinsvorsorge durch öffentliche, private oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen ist die Gebietskörperschaft im Rahmen ihrer demokratischen Verantwortung den Bürgern und der Wirtschaft gegenüber verpflichtet, dass die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge auch in Zukunft kontinuierlich und qualitätsvoll angeboten werden, und zwar erschwinglich und für jedermann zugänglich. Zu bedenken ist allerdings, dass, wenn Gebietskörperschaften Dienstleitungen im Allgemeininteresse selbst erbringen oder eigene Unternehmen mit dieser Aufgabe betrauen, nach vielfacher Auffassung eine obligatorische Ausschreibung gegen die anerkannte Organisationsfreiheit und das Selbstverwaltungsrecht verstoßen würden.
     
zurück