Zur Geschichte des Österreichischen Nationalfeiertages
Von Dr. Gustav Spann

   
     
Staatliche Jubiläen und nationale Feiertage sind darauf angelegt, das Bekenntnis zu Staat und Nation zu festigen, und sie beanspruchen, Ausdruck eines gemeinsamen Selbstverständnisses zu sein. Allgemein werden solche Festtage auf ein Datum festgelegt, das sich auf die Staatsgründung, siegreiche Kriege, Revolutionen oder Verfassungsgebung, jedenfalls auf ein das kollektive Selbstgefühl positiv bestimmendes historisches Ereignis bezieht.

Für Österreich ist die Bezugnahme auf konsens- und identitätsstiftende Ereignisse der jüngsten Vergangenheit als Anlaß für nationales Feiern schwierig. Lange Zeit fehlte in der Republikgeschichte das große, einigende historische Erlebnis. Vielmehr überwogen die polarisierenden Erinnerungen. Dementsprechend bestimmten die Brüche und Widersprüche dieser österreichischen Geschichte des 20. Jahrhunderts die Konstituierung und in der Folge auch die Akzeptanz des jeweiligen Staats- bzw. Nationalfeiertags. Auch die Staatssymbole, Staatswappen und die Staats- bzw. Bundeshymne waren lange Zeit umstritten und wurden entsprechend den wechselnden Machtverhältnissen mehrmals geändert (Spann, o.J.). Im Streit um Staatssymbole und Staatsfeiertag manifestierten sich die unüberbrückbaren Gegensätze um das nationale Selbstverständnis und um die politischen und sozialen Grundorientierungen der Ersten Republik Österreich. Die Erinnerungen an den raschen Wechsel der Inhalte staatlicher Feiern und Symbole in der jüngeren Vergangenheit scheinen sich bis in die Gegenwart hinein in Form eines widersprüchlichen und skeptisch-distanzierten Verhältnisses der Österreicher zu solchen Feierlichkeiten niederzuschlagen.

Zur Vorgeschichte des österreichischen Nationalfeiertages in der Ersten Republik
1919 hatte die Konstituierende Nationalversammlung den 12. November zum "Staatsfeiertag" - und nicht zum "Nationalfeiertag" - erklärt, fühlten sich doch über alle Parteilager hinweg große Teile der Bevölkerung nicht als eigenständige Nation, sondern als Teil der deutschen Nation und befürworteten einen Anschluß an das Deutsche Reich. Breiten Bevölkerungsschichten fiel die Identifikation mit dem neuen Staatswesen schwer. Für einen Großteil der Österreicher war seine Gründung das Ergebnis und die Folge des Zusammenbruchs der alten Ordnung wie der totalen militärischen Niederlage und mit dem Verlust der Vormachtstellung in dem ehemaligen Großreich verbunden. Auch das langgewohnte Denken in Großmachtdimensionen mußte aufgegeben werden. Die Staatsgründung wurde als massiv von außen bestimmt erlebt, mußte doch die provisorische Nationalversammlung Beschlüsse der alliierten Siegermächte - wie etwa das Anschlußverbot - ohne Einspruchsrecht vollziehen. Das politische und wirtschaftliche Überleben hing überwiegend vom Willen der Völkergemeinschaft und, was noch schmerzlicher empfunden wurde, vom Willen der aus der Monarchie hervorgegangenen Nachfolgestaaten ab. Dies waren keine günstigen Bedingungen für den Aufbau eines neuen nationalen Selbstbewußtseins.

Überdies empfanden breite bürgerliche Schichten Republik und Demokratie nicht als "eigene Sache" (Adorno), sondern primär als Errungenschaften der Arbeiterbewegung, welche in der Gründungsphase der Ersten Republik eine bestimmende Rolle übernommen hatte. Die Sozialdemokratie ließ auch keinen Zweifel aufkommen, daß der neu geschaffene Staatsfeiertag "ihr" Feiertag war, was dessen Akzeptanz beim Bürgertum nicht gerade förderlich sein sollte. So schrieb Otto Bauer 1923 nicht ohne revolutionäres Pathos: "Die Republik hat im April 1919 den 12. November, den Tag des Abschlusses der demokratisch-nationalen Revolution, zum Nationalfeiertag (sic!) erklärt. Aber die Bourgeoisie hat den gesetzlichen Feiertag nie mitgefeiert; ihr ist er immer der Tag ihrer Kapitulation vor dem Proletariat geblieben. Die Arbeiterklasse dagegen feiert den Nationalfeiertag alljährlich als den Tag ihres Sieges." (Otto Bauer, Die österreichische Revolution, Wien 1923. Zit. nach Rudolf Neck (Hg.) Österreich im Jahre 1918. Berichte und Dokumente, Wien 1968, S. 185.)

Der Gegensatz zwischen Arbeiterschaft und Bürgertum, das zentrale Spannungsfeld der Ersten Republik, prägte dementsprechend auch die Einstellung zu diesem ersten Staatsfeiertag der Republik am 12. November, der laut Gesetz dem "immerwährenden Gedenken an die Ausrufung des Freistaates Deutschösterreich" gewidmet war (StGBl. für den Staat Deutschösterreich Nr. 264/1919, Gesetz vom 25. April 1919). Für große Teile des bürgerlichen Lagers waren der 12. November ebenso wie der im gleichen Gesetz zum "Ruhe- und Festtag" erklärte 1. Mai von der Sozialdemokratie geschaffene 'rote' Feiertage, mit denen sie sich nicht identifizieren wollten, und denen auch weitgehend die Anerkennung und Teilnahme verweigert wurde. Als die unüberbrückbaren Gegensätze 1934 mit der militärischen Niederwerfung der Arbeiterbewegung, der Zerstörung der parlamentarischen Demokratie und der Errichtung der Diktatur des "Ständestaates" endeten, wurde auch der 12. November als Staatsfeiertag abgeschafft. Das Regime des Ständestaates setzte an seine Stelle den 1. Mai, "zum dauernden Gedenken an die Proklamation der Verfassung" (BGBl. I, 249/1034, 71. Stück v. 27. 4. 1934). Dr. Engelbert Dollfuß erklärte im Rahmen der Feier anläßlich der Proklamation der neuen Verfassung in einer Rede im Wiener Stadion den neuen, nunmehr stark konfessionell bestimmten Inhalt des alten Feiertages der Arbeiterbewegung: "Wir haben den 1. Mai hiezu gewählt, absichtlich gewählt, weil der 1. Mai der Träger der Symbole der erwachenden und erwachten Natur, auch gleichzeitig der Tag der Jugend ist, als Tag der Arbeit gilt und den Beginn des der Mutter Gottes geweihten Monats kündet. Der neue Staatsfeiertag am 1. Mai, der zum Kampftag proletarischer Klasseninteressen erniedrigt worden ist, soll wieder Tag der Arbeit aller Arbeiter werden, dem die Wertung der Arbeit aller arbeitenden Menschen, ihr Zusammengehörigkeitsgefühl, das Gefühl des Aufeinanderangewiesenseins, das Gefühl des Einanderverpflichtetseins Inhalt und Form gibt ... Der 1. Mai, der Tag der edelsten und reinsten Mutter, soll schließlich auch allen Müttern gewidmet sein, der Tag, an dem das neue Österreich vor aller Welt in Erscheinung tritt." (Die Mairede des Bundeskanzlers, Neue Freie Presse, 2.5.1934.)

Der seiner ursprünglichen Bestimmung beraubte, mit regimekonformen Inhalten umfunktionierte und zum Staatsfeiertag erhobene 1. Mai stieß auf die entschiedene Ablehnung der in die Illegalität gedrängten Arbeiterbewegung und konnte daher keine breitere identitätsstiftende Wirkung entfalten. Auch der Nationalsozialismus hat den von der Arbeiterbewegung in vielen Ländern der Welt durchgesetzten Feiertag im Sinne seiner Interessen instrumentalisiert. Während der nationalsozialistischen Herrschaft in Österreich galt der 1. Mai als "Nationaler Feiertag des Deutschen Volkes", der als "Feiertag der nationalen Arbeit" mit großem Propagandaaufwand im Sinne des Regimes gefeiert wurde.
   
Identitätsstiftung in der Zweiten Republik
Das Jahr 1945 brachte die Befreiung von der nationalsozialistischen Herrschaft. Doch sie war nicht selbst erkämpft, sondern letztlich durch die alliierten Truppen gebracht worden. Große Teile der Bevölkerung hatten das NS-Regime bis zu seinem längst vorhersehbaren Ende gestützt. Leid und Zerstörungen durch den Krieg sowie die Besatzung durch die alliierten Truppen wurden von einem beträchtlichen Teil der Österreicher nicht als Folge und Konsequenz nationalsozialistischer Politik wahrgenommen, sondern in Identifikation mit den Feindbildern der NS-Propaganda den Alliierten angelastet. Was die Gegner des Nationalsozialismus als Befreiung erlebten, wurde in breiten Kreisen der Bevölkerung eher mit bitteren Gefühlen der Niederlage und des Verlustes von zwar fragwürdigen, aber umso gläubiger gehegten Idealen und Zukunftshoffnungen verbunden. Diese gegensätzlichen Einstellungen führten dazu, daß in dieser Zeit kaum jemand daran dachte, die Befreiung Österreichs und die Wiederherstellung seiner staatlichen Existenz zum Anlaß eines staatlichen Feiertages zu nehmen. So hatte Österreich zwischen 1945 und 1955 keinen offiziellen Staatsfeiertag. Es gab jedoch einen allerdings nicht erfolgreichen und daher rasch vergessenen Versuch, die Befreiung Österreichs vom Nationalsozialismus zum Anlaß identitätsstiftender Feierlichkeit zu machen.

1946 - 1954: 13. April - "Tag der Befreiung"
Als erster Ansatz zur Einrichtung eines nationalen Feiertages kann der ab 1946 zum Jahrestag der Befreiung Wiens durch die Rote Armee am 13. April begangene "Tag der Befreiung" (auch "Befreiungstag") gelten. An diesem Tag wurden auf Initiative des Wiener Gemeinderates sämtliche öffentlichen Gebäude in Wien beflaggt und auch die privaten Hausbesitzer wurden dazu aufgefordert. Schulfeiern, Kranzniederlegungen, Betriebsversammlungen, Aufmärsche, Ansprachen der Parteienvertreter und eine Festsitzung des Gemeinderates sollten "die Leistungen der Roten Armee und die von ihr gebrachten Opfer würdigen". Der zunächst vor allem in Wien begangene Gedenktag wurde bald auch in den Bundesländern gefeiert. Der 13. April galt nicht als gesetzlicher Feiertag, es war jedoch schulfrei und den Arbeitenden wurde durch Betriebsschließungen die Teilnahme an den Feierlichkeiten ermöglicht (Neues Österreich, 10. April 1946; Arbeiter-Zeitung, 11. April 1946).

Die ursprünglich vor allem in Wien von breiterem Zuspruch getragenen Gedenkfeiern - sie dauerten 1946 drei Tage! - verloren jedoch ihre ursprüngliche Akzeptanz angesichts der immer länger dauernden alliierten Besatzung, für die der Sowjetunion die Hauptverantwortung zugeschrieben wurde. Sie erreichte schließlich ihren Tiefststand im Jahr 1954 nach dem für Österreich enttäuschenden Verlauf der Verhandlungen über den Staatsvertrag auf der Berliner Konferenz, für den die Sowjetunion von den Österreichern verantwortlich gemacht wurde. Daraufhin verlangten die ÖVP-Abgeordneten des Wiener Landtages, daß Beflaggung und Feiern 1954 nicht mehr durchgeführt werden sollten. Der Wiener Bürgermeister Franz Jonas verordnete daraufhin, daß die Beflaggung städtischer Gebäude unterbleiben sollte. Gleichlautende Beschlüsse wurden in den anderen Landtagen gefaßt. Schließlich wurde von der Bundesregierung für das gesamte Bundesgebiet "empfohlen, an der Gepflogenheit der Vornahme von Kranzniederlegungen an den Heldengedenkstätten als einem Akt der Pietät festzuhalten", jedoch von der Beflaggung bundeseigener Gebäude Abstand zu nehmen (vgl. dazu die Artikel in: Das Kleine Volksblatt, 3. und 5. März sowie 11. April 1954; Wiener Zeitung, 3. April 1954).
   
1955 - 1964: 26. Oktober - Tag der österreichischen Fahne
Erst die Unterzeichnung des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 und die Wiederherstellung der vollen Souveränität Österreichs nach dessen Inkrafttreten am 27. Juli 1955 lösten ein von breiten Bevölkerungsschichten getragenes Bedürfnis nach gemeinschaftlicher Feierlichkeit aus, wurde doch dieses Ereignis wesentlich mehr mit Gefühlen der Befreiung verbunden als das Kriegsende 1945. Auf Initiative des damaligen Bundesministers für Unterricht, Dr. Heinrich Drimmel, sollte der Tag der Erlangung der vollständigen Unabhängigkeit Österreichs in den Schulen entsprechend feierlich begangen werden. Im Hinblick auf den bevorstehenden Abzug der alliierten Truppen wurde dafür der 25. Oktober festgelegt. An die Schulen erging folgender Erlaß:
"Österreichischer Unabhängigkeitstag, Maßnahmen in den Schulen.
An dem Tag, da der letzte fremde Soldat den Boden Österreichs verläßt, wird die Jugend einen großen Augenblick der Geschichte unseres Vaterlandes erleben. Jeder Lehrer wird sich verpflichtet fühlen, dafür zu sorgen, daß der Sinn dieses Ereignisses von der Jugend tief und unverlierbar erfaßt wird ... am 25. Oktober findet in jeder Schule Österreichs eine feierliche Hissung der Flagge der Republik statt." (Verordnungsblatt des Bundesministeriums für Unterricht, Nr. 83/19, zitiert nach Rettinger, o.J.)

Dieser "österreichische Unabhängigkeitstag", auch "Tag der Flagge" oder "Flaggentag" benannt - über seine genaue Bezeichnung bestand anfangs noch keine Übereinstimmung -, wurde also erstmals am 25. Oktober 1955 in ganz Österreich gefeiert. Erst im Jahr darauf beschloß der Ministerrat auf Antrag von Unterrichtsminister Drimmel, alljährlich den "Tag der österreichischen Fahne", und zwar nunmehr am 26. Oktober zu begehen. In seiner Begründung führte Dr. Drimmel aus: "Wie sich bei der Feier des Tages der Flagge im Herbst 1955 zeigte, erscheint es zweckmäßig, durch eine alljährlich zu begehende Nationalfeier - ohne einen neuen Staatsfeiertag schaffen zu wollen - in der Schuljugend ebenso wie in allen übrigen Kreisen der österreichischen Bevölkerung das Bekenntnis zu den österreichischen Farben immer stärker zu verwurzeln und die Bedeutung des Wiedererstehens Österreichs als selbständigen neutralen Staat immer mehr bewußt zu machen. Als der Tag der österreichischen Fahne wurde der 26. Oktober vorgeschlagen. Es ist dies der Tag der Neutralitätserklärung Österreichs, der ersten Dokumentation eines selbständigen politischen Wollens Österreichs in voller Freiheit, zwei Tage nach dem Jahrestag der Vereinten Nationen." (Stourzh, o.J.)

Bereits 1956 wurde also nicht mehr der Abzug des letzten alliierten Soldaten, sondern der Beschluß der immerwährenden Neutralität als offizieller Anlaß dieses Festtages angegeben, was sich jedoch nur langsam im Bewußtsein der Bevölkerung, aber auch der Politiker durchsetzen sollte. Das Datum des 25. Oktober als dem Tag, an dem der letzte fremde Soldat Österreich verlassen haben sollte, hatte sich aus der im Staatsvertrag vorgesehenen 90-tägigen Räumungsfrist für den Abzug der alliierten Truppen ergeben. Diese Räumungsfrist begann erst nach dem formalen Inkrafttreten des Staatsvertrages nach dessen Ratifizierung durch die Vertragspartner am 27. Juli 1955 zu laufen. Sie endete am 25. Oktober 1955. Als letzte verließen britische Soldaten am späten Nachmittag dieses Tages, knapp vor Ablauf der Räumungsfrist, Österreich.

Die hartnäckig sich in den kollektiven Erinnerungen haltende Imagination des letzten fremden, Österreich verlassenden Soldaten begründete sich wohl aus den starken Gefühlen der Befreiung, welche mit dem Abzug der Besatzungsmächte verbunden wurden. Die Befreiung vom Nationalsozialismus 1945 hatte dagegen nie solche Empfindungen ausgelöst. Dieses sehr eingängige Bild wurde auch später immer wieder gerne in den Festreden angesprochen und sollte sich hartnäckig gegen den ein Jahr später beschlossenen Anlaß des Feierns, den Beschluß der immerwährenden Neutralität, im kollektiven Bewußtsein halten.
   

Der Österreichische Nationalfeiertag
Der "Tag der österreichischen Fahne" war weder arbeits- noch schulfrei. Die Feiern waren daher vorwiegend auf den Schulbereich bzw. öffentliche Institutionen wie das Bundesheer konzentriert, sodaß breitere Bevölkerungsschichten kaum daran teilnehmen und sich angesprochen fühlen konnten. Dieser wenig befriedigende Zustand war bereits 1961 von Unterrichtsminister Dr. Drimmel thematisiert worden, der anläßlich des Tages der Fahne darauf hingewiesen hatte, daß Österreich das einzige Land Europas sei, das keinen Nationalfeiertag habe (Das Kleine Volksblatt, 27. Oktober 1961). Antisemitische Provokationen und ein immer unverfroreneres Auftreten seitens rechtsextremer und neonazistischer Kreise machten erkennbar, daß Pangermanismus und Deutschnationalismus noch immer ein wesentliches Element der politischen Kultur in Österreich darstellten (Die Zukunft, 1962, Heft 2 und 4; Kreissler, 1984).

Es wurde deutlich, daß dem Wiederaufleben deutschnationalen Gedankengutes und neonazistischen Provokationen entschiedener entgegengetreten werden mußte. Um den Prozeß der Ablösung von pangermanistisch-deutschnationalen Einstellungen zu unterstützen, gingen daher Regierung und Parlament 1965 daran, an die Stelle des offensichtlich nicht genügend ins Bewußtsein der österreichischen Bevölkerung eingedrungenen "Tages der österreichischen Fahne" endgültig einen österreichischen "Nationalfeiertag" zu setzen. Wesentliche Impulse für dieses Anliegen setzte das 1965 gegründete "Österreichische Nationalinstitut" (ÖNI), dem neben Walter Jambor auch die Politologen Norbert Leser und Anton Pelinka angehörten. In seinen Statuten hatte sich das ÖNI die Aufgabe gestellt, "auf den Gebieten der Wissenschaft, Kultur, der Schule, Volksbildung und der Politik in Wort und Schrift für die österreichische Nation einzutreten." Das ÖNI erklärte in der ersten Nummer seiner Zeitschrift "Die Republik" die Schaffung eines Österreichischen Nationalfeiertages zum Nahziel des Instituts (Die Republik 1/1965, Heft 1, hier auch ein Auszug aus den Statuten). Dies warf sofort die Frage nach dem geeigneten Datum für einen solchen Feiertag auf. In Vorbereitung einer Enquete legte das ÖNI eine Diskussionsgrundlage vor, in der es sich, das Ergebnis der Gespräche vorwegnehmend, bereits eindeutig auf den 26. Oktober festlegte: "Unser Nationalfeiertag muß auch noch späteren Generationen einen unverlierbaren geistigen und staatspolitischen Wert zu verdeutlichen vermögen. Dieser liegt im Status der österreichischen Neutralität begründet, die der raumpolitischen Lage und der historischen Entwicklung Österreichs sowie der Mentalität unseres Volkes entspricht ... Wir schlagen daher den 26. Oktober als den Tag der österreichischen Neutralitätserklärung vor. Der bisherige 'Tag der österreichischen Fahne', den gegenwärtig nur die Schuljugend begeht, sollte, allerdings mit seiner echten staatspolitischen Motivierung, zum Nationalfeiertag des ganzen österreichischen Volkes erhoben werden. Wir wollen ihn als einen Festtag der friedlichen Lösung der Menschheitsprobleme jenseits von Terror und Gewalt verstanden wissen." (Die Republik. 1/1965, Heft 1, S. 4, hier auch die folgenden Zitate) Andere mögliche Termine wurden von vornherein ausgeschlossen:

  • Der 12. November, weil an diesem Tag nicht nur die Republik ausgerufen, sondern im Gesetz über die Staats-und Regierungsform Deutschösterreich zum Bestandteil der Deutschen Republik erklärt worden sei. Diese "Selbstpreisgabe" sollte nicht zur geistigen Grundlage eines österreichischen Nationalfeiertages gemacht werden.
  • Der 27. April 1945 als Gedenktag des Wiedererstehens Österreichs nach sieben Jahren deutscher Okkupation wäre laut ÖNI wohl eine Feier wert gewesen, doch begann zu diesem Termin die vierfache Besatzung: "Die völlige Freiheit Österreichs war erst ein Jahrzehnt später gegeben. Gegen den 27. April spricht auch die Möglichkeit einer Unterstellung antideutscher Affekte. Der Tag ist naturgemäß eine gewisse Reaktion auf die Okkupation Österreichs durch Hitler-Deutschland. Ein österreichischer Nationalfeiertag soll aber ausschließlich aufbauende Komponenten beinhalten; man soll ihm nicht den Schatten eines Verdachts antideutscher Affekte unterstellen können."
  • Gegen den 15. Mai, den Tag der Unterzeichnung des Staatsvertrages, wurde angeführt, daß er für einen "dynamischen österreichischen Nationalfeiertag" nicht in Frage käme, weil er nur für die älteren Generationen eine durchaus begrenzte Bedeutung hätte. Es könne von künftigen österreichischen Generationen nicht erwartet werden, "daß sie die Tatsache eines Staatsvertrages, den man 1943 im Sinne des Völkerrechts versprochen und dann eben zwangsläufig gewährt hat, alljährlich am 15. Mai mit Hochgefühlen feiern." Daß diese Argumentation in gleicher Weise auch gegen den 26. Oktober und das Gedenken an die Erklärung der immerwährenden Neutralität sprach, wurde nicht bemerkt.

Die sozialistische Zeitschrift "Die Zukunft" beteiligte sich an dieser Diskussion (Die Zukunft, 6/1965, Staatsbewußtsein und Staatsfeiertag). In ihren Beiträgen - sie stammten von Fritz Klenner, Anton Tesarek, Otto Schulmeister, Ernst Koref, Max Neugebauer und Ludwig Jedlicka - wurden die ideologisch bestimmten Motive der beiden Großparteien für ihre jeweilige Präferenz freigelegt. So plädierte Fritz Klenner für den 12. November, den Tag der Ausrufung der Republik, und unterstellte den Gegnern dieses Datums "Ressentiments gegen die Republik". Bruno Kreisky hat später die Gründe für die Skepsis von Kreisen in der SPÖ gegenüber dem Datum des 12. November 1918 damit begründet, daß dies der "Tag der Selbstaufgabe Österreichs" gewesen wäre (Bisovski u.a., 1989). Die FPÖ hingegen wäre laut Abg. Dr. Zeillinger gerade mit diesem Datum "durchaus einverstanden" gewesen (Sten. Prot. d. NR, 10. GP., 89. Sitzung, 25. Oktober 1965, S. 4843).

Ein später eingelangter Diskussionsbeitrag sah mögliche Schwierigkeiten und zukünftige Probleme, die sich aus der Festlegung des Nationalfeiertages auf die Beschlußfassung der immerwährenden Neutralität ergeben konnten, recht genau voraus: "Ist nun wirklich die Neutralität der Wesensinhalt unseres Vaterlandes? Die dringendste Aufgabe, die vor Europa steht - und damit wohl auch vor Österreich (oder sind wir so neutral, daß wir uns als nicht zu Europa zählend betrachten?) - ist die europäische Integration ... Und gerade für diese Integration ist uns die Neutralität eine schwere Fessel, ohne wenigstens dafür auch eine Art Sicherheitsgurt zu sein, denn unsere Neutralität ist zwar von mehreren Staaten anerkannt, aber von keinem garantiert. Nun, sie war der Kaufpreis für den Staatsvertrag, und kein vernünftiger Österreicher denkt daran, diese Kette durch einen Vertragsbruch abzuwerfen. Aber die Zeit mag kommen, da Rußland der einzige Staat, der auf unserer Neutralität besteht, ein starkes Europa, einschließlich Österreichs, in seinem Rücken gar nicht ungern sähe." (Dzimirski, 1965)

Auch bei der am 11. März 1965 abgehaltenen Enquete wurde eingewandt, "daß eine alljährlich wechselnde Interpretation der österreichischen Neutralität' von 'Alpha bis Omega' zu befürchten sei." Dennoch sprach sich eine überwiegende Mehrheit der Teilnehmerschaft, die sich vornehmlich aus Mitgliedern von Jugend- und Lehrerorganisationen sowie Ministerialbeamten zusammensetzte, für den 26. Oktober als Termin für einen Nationalfeiertag aus. Das österreichische Nationalinstitut richtete in diesem Sinne ein Schreiben an die Bundesregierung und erhielt prompt eine positive Antwort, die Anregung des ÖNI wäre von den beiden Regierungsparteien aufgegriffen worden (Die Republik 1/1965, Heft 2 und 4).

   
Der österreichische Nationalfeiertag - kein arbeitsfreier Feiertag
Schließlich setzte sich der Wille zum großkoalitionären Konsens noch einmal durch, und am 25. Oktober 1965 beschloß der österreichische Nationalrat einstimmig, daß der 26. Oktober als Tag, an welchem Österreich 1955 seine immerwährende Neutralität erklärt hatte, der Nationalfeiertag sein sollte (BGBl. 298/1965). In der parlamentarischen Debatte bedauerte der Abgeordnete Dr. Migsch namens der SPÖ noch einmal, daß es zu keiner Einigung auf den 12. November gekommen war und drückte seine Vorbehalte zu dem eingegangenen Kompromiß seiner Partei aus. Seine Wortmeldung verdeutlichte, daß der SPÖ das Nachgeben nicht leicht gefallen war: "Es ist richtig: Der 26. Oktober 1955 ist der Tag, zu dem alle Kräfte Ja sagen. Fragt man allerdings, ob er der beste und der am glücklichsten gewählte Tag war, ob er in Übereinstimmung mit dem geschichtlichen Erleben Österreichs steht, dann erweist sich schon eine der Halbheiten, die diesem Gesetz anhaften; eine zweite ist der Mangel des echten Feiertages." (Sten. Prot. d. NR, 10. GP, 89. Sitzg., 25. Okt. 1965, S. 4833).

Die Koalition hatte sich nämlich nicht dazu durchringen können, dem Nationalfeiertag den Status eines arbeitsfreien staatlichen Feiertages zu geben. Auch die Abgeordneten der FPÖ kritisierten teilweise spöttisch die Tatsache, daß der neugeschaffene Nationalfeiertag kein gesetzlicher Feiertag war, betonten aber damals noch, dem Gesetz zustimmen zu wollen. Die Versuche, dieses nicht sehr großzügige Vorgehen zu korrigieren, mündeten abermals in eine dem Ansehen des neuen Nationalfeiertages wenig dienliche Debatte. Die Arbeitnehmervertretung, vor allem die Arbeiterkammer, trat für einen arbeitsfreien Nationalfeiertag ein. Die Vertreter der Wirtschaft, also die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft und der Wirtschaftsflügel der ÖVP, hatten sich entschieden gegen einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag ausgesprochen. Diese Ablehnung löste ein unwürdiges Feilschen aus. So wurde ein Abtausch des Nationalfeiertages gegen einen kirchlichen Feiertag (Fronleichnam) erwogen. Dies wiederum löste ablehnende Reaktionen katholischer Kreise in der Bevölkerung und auch seitens der Amtskirche aus. Andere Vorschläge wollten den neuen Feiertag zulasten der kirchlichen Doppelfeiertage zu Ostern oder Pfingsten einrichten. Ein anderer Gegenvorschlag wollte den Nationalfeiertag als arbeitsfreien, aber unbezahlten Feiertag festlegen. Man konnte sich schließlich nur darauf einigen, den gerade anstehenden Nationalfeiertag 1966 als arbeitsfreien und bezahlten Feiertag zu begehen, wobei betont wurde, "daß es sich dabei um eine vorläufige und einmalige Regelung handle - vorbehaltlich späterer Lösungen." So wurde zunächst wiederum nur eine halbe Lösung für den Nationalfeiertag 1966 zustandegebracht (Sten. Prot. d. NR, 11. GP, 28. Sitzg., 19. Okt. 1966, S. 2030ff).

Erst 1967 wurde schließlich der 26. Oktober als Nationalfeiertag den gesetzlichen Feiertagen gleichgestellt (BGBl. Nr. 263 und 264/1967). Bei der Beschlußfassung dieses Gesetzes, am 28. Juni 1967, änderten die Abgeordneten der FPÖ ihre Haltung zum Nationalfeiertag, dem sie 1965 noch zugestimmt hatten, vollständig. Sie brachten ihre Ablehnung der österreichischen Nation und damit auch eines österreichischen Nationalfeiertages, welche sie bereits 1966 in der Diskussion um das Feiertagsprovisorium geäußert hatten, nunmehr eindeutig zum Ausdruck.

"Die freiheitliche Fraktion bekennt sich zu einem Tag, der dem Gedenken des Vaterlandes gewidmet ist. Die freiheitliche Fraktion bekennt sich ebenso zu allen Maßnahmen, den Vaterlandsbegriff zu heben, zu festigen und ihn in den Herzen aller Staatsbürger zu verankern. In diesem Sinne bejaht die freiheitliche Fraktion einen Staatsfeiertag, der alle Bürger dieses Landes miteinander verbindet. Die freiheitliche Fraktion kann sich aber nicht zu einem sogenannten österreichischen Nationalfeiertag bekennen, der neue Gräben zwischen den Bevölkerungsteilen dieses Landes aufreißt. Die freiheitliche Fraktion kann sich darüberhinaus nicht zu einem österreichischen Nationalfeiertag bekennen, der nichts anderes als eine Abkehr von der historischen Wahrheit darstellt. Aus diesem Grunde sagt die freiheitliche Fraktion zum österreichischen Nationalfeiertag nein." (Dr. Friedrich Peter (FPÖ): Sten. Prot. d. NR, 11. GP, 62. Sitzg., 28. Juni 1967, S. 4882.)

In der Debatte sprach der Abg. Dr. Scrinzi außerdem von der "neu erfundenen und konstruierten Nation", der Abgeordnete Dr. Zeillinger von "Retortengeburt". Diese abschätzigen Bezeichnungen sollten zwei Jahrzehnte später in Ausdrücken wie "ideologische Mißgeburt" und "Kastratennation" seitens der FPÖ ihre affektive Übersteigerung finden (Kurier, 19. August 1988; Standard, 16/17. Juni 1990; Neue Freie Zeitung, 5. Juli 1990).
   
Ein "synthetischer" Nationalfeiertag?
In der Entstehungsgeschichte des österreichischen Nationalfeiertages werden die Brüche und Widersprüche der wechselvollen Geschichte der Republik deutlich. Die langen Diskussionen um das "richtige" Datum bedeuteten letztlich ein "Ringen um die Ausdeutung" dieser Geschichte, ein Ringen um die Bezugnahme auf historische Kontinuitäten und Traditionsstränge, auf welche die politischen Lager von ÖVP und SPÖ das nationale Feiern festlegen wollten, das schließlich mit einem großkoalitionären Kompromiß enden sollte: "Nicht die auf breiteste Zustimmung in der österreichischen Bevölkerung gestützte Republikanisierung Österreichs 1918 (Ausrufung der Republik), nicht die im Parteien-Kompromiß formulierte Bundesverfassung (Beschluß der Nationalversammlung vom 1. Oktober 1920), nicht die nach der militärischen Niederlage des deutschen Faschismus möglich gewordene Rekonstruktion der österreichischen Republik (spätestens mit der Anerkennung der Regierung Renner am 25. September 1945), oder die ersten Nationalratswahlen nach Kriegsende (25. November 1945 - und seit 1930, sei nebenbei bemerkt), auch nicht die Unterzeichnung des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 dienten dem österreichischen Gesetzgeber als Ereignisse, die nationale Identität zu symbolisieren imstande schienen, sondern die verfassungsmäßig festgelegte Orientierung in den künftigen Außenbeziehungen." (Staudinger, 1994) Der bestimmende Inhalt des österreichischen Nationalfeiertages war also nicht wie bei den meisten nationalen Feiertagen anderer Staaten ein großes, emotional stark besetztes, herausragendes historisches Ereignis. Er nahm nicht auf ein Datum Bezug, das sich als unumstrittene historische Zäsur aufdrängte oder das angesichts seiner überwältigenden Akzeptanz und festen Verankerung im kollektiven Bewußtsein der Bevölkerung nicht zu umgehen gewesen wäre. Der österreichische Nationalfeiertag war, wie es der Parteiobmann der ÖVP, Josef Schleinzer, später konturiert formuliert hat, "im Gegensatz zu dem anderer Nationen ein 'synthetischer', nicht aber ein 'gewachsener'" Nationalfeiertag. Es war das Ergebnis eines nach langen Diskussionen und Verhandlungen erzielten Kompromisses.

Zweifellos litt die Akzeptanz des Österreichischen Nationalfeiertages auch an seinem langen Entstehungsprozeß und an seiner etappenweisen Verwirklichung, die nicht ohne öffentliche Kontroversen und Diskussionen abgelaufen war. Dennoch kann die Erklärung der immerwährenden Neutralität im Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 in ihrem Wert für die nationale Selbstfindung der Österreicher nicht hoch genug eingeschätzt werden, ermöglichte sie doch eine positive Identifikation mit der Rolle Österreichs als selbständiger Staat und erleichterte die Loslösung von Zweifeln an der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit, von nostalgischen Großmachtphantasien und vor allem von der Anschlußoption. Insoferne hat sich der Entschluß, sie zum historischen Bezugspunkt des österreichischen Nationalfeiertags zu machen, als richtig erwiesen. Staatsvertrag und Neutralität sind zurecht als "Geburtsurkunden des österreichischen Nationalbewußtseins" (Reiterer u.a., 1988) zu bezeichnen.

Daß dieser Neutralitätsstatus für die Österreicherinnen und Österreicher mehr bedeutet als ein bloßes Instrument der Außenpolitik, daß er nämlich eine der Säulen österreichischen Nationalbewußtseins darstellt, beweist deren hartnäckiges Festhalten an der Neutralität auch nach dem Beitritt zur Europäischen Union: "80 Prozent für Neutralität, Zustimmung gestiegen!" lautete eine Schlagzeile in der Neuen Kronen Zeitung (1. März 1995). Versuche seitens der Politik, ihren Nutzen im Zusammenhang mit sicherheitspolitischen Überlegungen zu relativieren, bzw. eine mögliche Aufgabe im Falle eines Beitritts zur NATO zu diskutieren, konnten an diesen Einstellungen bisher wenig ändern (Standard, 23. Jänner, 23. Februar 1995; News 9/1995).
   
Inszenierungen zwischen Volksfest und staatstragender Feierlichkeit
Die ersten Feiern zum "Tag der Flagge" am 25. Oktober 1955 wurden in ganz Österreich als "Befreiungsfeiern" begangen und hatten angesichts einer breiten Beteiligung der Bevölkerung noch echten Volksfestcharakter. Jedoch schon im darauf folgenden Jahr, als nunmehr am 26. Oktober der "Tag der österreichischen Fahne" begangen wurde, war der ursprünglich dominierende Volksfestcharakter der Feier mit spontaner aktiver Beteiligung der Menschen bereits deutlich schwächer ausgeprägt. Vielmehr bestimmten die Vorstellungen der Obrigkeit, repräsentiert vor allem durch das Unterrichtsressort, deutlich den Ablauf. Die Tendenz zu besonders würdiger, getragener, organisierter Feierlichkeit wurde erkennbar. Die organisatorische Vorbereitung wurde einem Nationalkomitee auf Bundesebene übertragen, der Bundespräsident um den Ehrenschutz gebeten.

"Das Nationalkomitee wird die allgemeinen Vorbereitungen zum Tag der österreichischen Fahne treffen und eine 'Bundesfeier des Tages der Fahne' veranlassen. In den Betrieben soll auf die Bedeutung des Tages in würdiger und geeigneter Weise aufmerksam gemacht werden. Für alle Kreise der Bevölkerung werden öffentliche Feiern angeregt werden, in Garnisonsorten mit kurzen Paraden und unter Mitwirkung von Militärkapellen und unter Teilnahme von überparteilichen Organisationen, in Anwesenheit der Volksvertreter und der Spitzen der Behörden. Länderkomitees werden die allgemeine Vorbereitung der Nationalfeier in den Bundesländern und die Vorbereitung einer 'Bundesfeier des Landes' in die Wege leiten. Die festliche Veranstaltung des Nationalkomitees wird eine 'Bundesfeier des Tages der österreichischen Fahne' sein, zu welcher der Bundespräsident, die Mitglieder der Bundesregierung und womöglich die Landeshauptleute eingeladen werden." (Wiener Zeitung, 12. September 1956, S. 2)

Dieses Grundmuster der offiziellen Feiern sollte in der Folge die festliche Begehung des "Tages der österreichischen Fahne" bestimmen. Zentraler Adressat der nationalen Feiern war "die Jugend". Daher waren die Schulen die wichtigsten Orte des Feierns. Die Feiern sollten nach dem Willen der Regierung "die natürliche Krönung der staatsbürgerlichen Erziehung unserer Jugend sein." Der Kontakt mit allen Bevölkerungsteilen sollte hergestellt werden und es sollte insbesondere danach getrachtet werden, "daß Jugend und Erwachsene gemeinsam feiern." Auf die Einbindung staatlicher und öffentlicher Würdenträger wurde großer Wert gelegt: "Vergessen wir nicht, daß dieses Fest, wie kaum ein anderes, die Möglichkeit bietet, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in den Kreis der Feiergemeinschaft einzubeziehen. Laden wir darum, wo immer es angeht, Staatsmänner, Mandatare, Vertreter der Behörden und Körperschaften, in Garnisonsorten auch einen Offizier des Bundesheeres, ein, den Tag der österreichischen Fahne mit uns zu feiern und bitten wir einen von ihnen, zur Jugend zu sprechen." (Der Tag der österreichischen Fahne (26. Oktober), Wien 1958, S.7).

Daß bei solcher Art der Festgestaltung ständig Gefahr bestand, daß die Grenzen zum überzogenen Pathos überschritten wurden, liegt nahe. Daß dieses verordnete Feiern von den Schülern nicht immer mit der erwünschten Begeisterung mitgetragen wurde, kann ebenfalls angenommen werden. Immer wieder wurde "die Jugend" in Festakten und Feierstunden an die mühevolle Aufbauarbeit nach dem Krieg erinnert und in immer wiederkehrenden Appellen zum Bekenntnis zu Österreich aufgefordert.

Dichterlesungen, Chöre, Festansprachen von Politikern und verdienten Schulfunktionären, in denen die herausragenden Leistungen Österreichs in Kunst und Kultur, aber auch auf wirtschaftlichem Gebiet gewürdigt wurden, prägten das Erscheinungsbild dieser Schulfeiern. Die Politiker suchten den Kontakt mit der Jugend und appellierten an deren Bereitschaft, das von ihnen Errungene weiterzutragen. Wieweit diese Art pädagogisch geleiteter Zugangsweise die Schülerinnen und Schüler zu einem gesteigerten Bekenntnis zu Österreich motivieren konnte, ist empirisch nicht erfaßbar. Jedenfalls führte die Unzufriedenheit mit der allgemeinen Akzeptanz dieser Feiern, die letztlich auf die Schulen und das Bundesheer beschränkt waren, zur Einführung des österreichischen Nationalfeiertages.
   
Die Feiern zum Nationalfeiertag: Von der staatlichen Dominanz zurück zum Volksfest
In der Zeit der Alleinregierung der ÖVP unter Josef Klaus, in deren Regierungszeit der Nationalfeiertag in seiner heutigen Form beschlossen worden war, wurden zunächst die alten Abläufe nach dem Vorbild des früheren Tages der Fahne weitgehend übernommen. Nach wie vor waren also die Bundesregierung, Landesregierungen, Gemeinden und andere offizielle Organe die Hauptträger des Feierns, die breiten Massen, deren zu geringe Teilnahme immer wieder kritisiert worden war, waren auf die Zuschauerrolle beschränkt. Sie waren primär Adressaten von Ansprachen und Appellen, spontane und kreative Teilnahme wurde nicht gefördert.

Wesentliche Änderungen in der Art des Feierns bahnten sich mit der Regierungsübernahme durch die SPÖ unter Bruno Kreisky an. Bereits am Nationalfeiertag 1970, unter der Minderheitsregierung Kreisky I, wurden die Festsitzung des Nationalrates und die bisher in Form einer Großveranstaltung abgehaltene "Feier der Jugend" nicht mehr durchgeführt. Statt dessen wurde ein "festlicher Ministerrat" abgehalten. Ins Zentrum der öffentlichen Feiern rückten die Kranzniederlegungen in der Krypta des österreichischen Heldendenkmals beim äußeren Burgtor in Wien. Am Nachmittag fand im Bundeskanzleramt eine Diskussion zum Thema "Was soll aus Österreich werden?" statt, die auch vom ORF übertragen wurde. Damit war schon in Konturen vorgegeben, wie die sozialistische Regierung künftig den Nationalfeiertag gestalten wollte. Die würdevoll-pathetischen Großveranstaltungen mit dem Schwerpunkt auf dem Gedenken, auf historische Reminiszenz und Besinnung sollten nach dem Willen von Bundeskanzler Kreisky von Veranstaltungen, die den Zukunftsaspekt in das Zentrum der inhaltlichen Gestaltung stellten, abgelöst werden: "Die Zeit, in der wir leben, bedarf weniger des emotionellen Pathos, sondern einer Verbindung von Idealismus und Nüchternheit. Wir haben den Fragen Antwort zu geben, wie Österreich im wirtschaftlichen Wettstreit der Völker erfolgreich bestehen kann, wie es seinen Beitrag zur kulturellen Entwicklung dieses Kontinents am besten zu leisten vermag, wie es seinen Menschen eine gesicherte Zukunft bereiten kann und in welcher Weise es mitwirken kann, an der Erhaltung des Friedens in der Welt." (Wiener Zeitung, 28. Oktober 1971)

Nach seinen Vorstellungen sollte am Nationalfeiertag künftig "eine Vielfalt von Veranstaltungen, die den pluralistischen Charakter der Demokratie manifestieren sollen," stattfinden, "aber kein politisch-patriotisches Happening." Kreisky sprach sich auch "nachdrücklich gegen Bundesheerfeiern aus, wo vor angetretenen Soldaten patriotische Reden geschwungen werden." Als neues Element im Sinne eines Rückzuges der Politiker und Honoratioren wurde die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen anläßlich des Nationalfeiertages eingeführt. 1972 wurde ein Symposion "Zukunft von Wissenschaft und Forschung" veranstaltet, an dem 200 im In- und Ausland wirkende Wissenschaftler teilnahmen. Eine Historikertagung befaßte sich mit Problemen der Zwischenkriegszeit.

Den wohl deutlichsten Bruch mit den alten Ritualen bedeutete jedoch 1971 die Heraushebung der bis dahin immer nur begleitend durchgeführten sportlichen Veranstaltungen. Am Nationalfeiertag 1971 rief Bundespräsident Jonas über eine Rundfunkansprache zur Teilnahme an dem von der Bundes-Sportorganisation veranstalteten Fit-Lauf und Fit-Marsch auf und übernahm auch den Ehrenschutz für diese Veranstaltung (Wiener Zeitung, 24. Oktober 1971; vgl. auch Potocnik, 1989/90). Der gewaltige Zuspruch, den diese Veranstaltung in kurzer Zeit erhalten sollte, veränderte den Charakter der Feiern zum Nationalfeiertag grundlegend. Die massenhafte Beteiligung der Bevölkerung bedeutete eine Mobilisierung von Menschen, die offenbar von den bisher gewohnten Abläufen der Feiern nicht zur Teilnahme zu motivieren gewesen waren. Dennoch waren die medialen, aber auch die politischen Reaktionen, vor allem seitens der konservativen Opposition, überwiegend ablehnend bis distanziert. Kritische Kommentare waren übertitelt mit "Staat ohne Geschichte" (Südost-Tagespost, 26. Oktober 1971) oder "Tag ohne Herz" (Kleine Zeitung, 25. Oktober 1971). Doch den Kritikern fiel letztlich wenig an Alternativen ein, außer dem Rückgriff auf einzelne Elemente der alten Veranstaltungskalender und dem Ruf nach neuerlichem verstärkten Engagement von Staat und Regierung bzw. Gründung von neuen Institutionen, wie die eines "Nationalkomitees", dem "alljährlich die kritische Analyse der Aktivitäten des vorangegangenen Nationalfeiertags und die Vorbereitung des kommenden obliegen" sollte (vgl. Die Republik, 1/1974, 2/1974, 1/1978, 3/1980). Im dreißigsten Jahr nach seiner Gründung haben die mokanten Bemerkungen über die Fit-Märsche zwar nicht aufgehört, sie werden aber nicht mehr als ausschließlich den Nationalfeiertag charakterisierend und bestimmend wahrgenommen. Daß die alten Gegensätze um die Gestaltung des Nationalfeiertages noch längst nicht überwunden sind, bewies die 1995 geführte Debatte zwischen ÖVP und SPÖ über die Art und den Umfang einer Teilnahme des Bundesheeres an den Feierlichkeiten nach Jahren der Absenz.

Insgesamt präsentiert sich der Österreichische Nationalfeiertag angesichts eines stabilen österreichischen Nationalbewußtseins, das fallweise bereits österreich-chauvinistische Züge anzunehmen droht, als ein gelassen begangener Festtag, der nicht mehr des überzogene Pathos und nationalistischer Selbstüberhöhung bedarf.

Ob und inwieweit der ursprüngliche Anlaß des Österreichischen Nationalfeiertages, die Erinnerung an den Beschluß der immerwährenden Neutralität, in absehbarer Zeit geändert werden muß, ist zur Zeit noch offen.


Diesen 1996 verfaßten Beitrag stellte uns Oberrat Dr. phil. Gustav Spann zur Verfügung, wofür wir ihm an dieser Stelle nochmals danken wollen. Dr. Spann ist stellvertretender Institutsvorstand und Universitäts-Lektor am Institut für Zeitgeschichte

Quelle: Beiträge zur historischen Sozialkunde. Nr. 1/96. 26. Jg. S. 27 - 34.


Literatur
G. BISOVSKY /J. DVORAK/H. SAFRIAN, Österreichische Identität zu Beginn der Zweiten Republik, Wien 1989.
E. DZIRMIRSKI, Nationalfeiertag und Neutralität. Die Republik 1(1965), H. 3, S. 140f.
F. KREISSLER, Der Österreicher und seine Nation, Wien - Köln - Graz 1984.
CH. POTOCNIK, Der österreichische Nationalfeiertag - Nur mehr ein Tag der Fitnessmärsche? In: Zeitgeschichte 17 (1989/90), S. 19-32.
A. REITERER (Hg.), Nation und nationales Bewußtsein in Österreich. Mit Beiträgen von Wilhelm Filla, Ludwig Flaschberger u. Albert F. Reiterer, Wien 1988.
DIE REPUBLIK, Blätter des Österreichischen Nationalinstituts (ÖNI) 1(1965) ff.
L. RETTINGER, Die Schule der Zweiten Republik im Dienste der "Vergangenheitsbewältigung". Unveröff. Manuskript. - Der Verfasser dankt dem langjährigen Leiter der Abtlg. Politische Bildung im BMfUK, Sektionschef i.R. Dr. Leopold Rettinger, für die freundliche Überlassung sowie für eine Reihe hilfreicher Hinweise und Informationen.
G. SPANN, Fahne, Staatswappen und Bundeshymne der Republik Österreich. In: 26. Oktober. Zur Geschichte des Österreichischen Nationalfeiertages, hrsg. v.
BMfUKS, Wien o.J. S. 35-41.
A. STAUDINGER, "Durch Gedenkfeiern gelegentlich zur Vergessenheit emporgehoben..." Anmerkungen zur Funktion von Gedenktagen und zu grassierender Jubiläumshistorie. In: Der literarische Umgang der Österreicher mit Jahres- und Gedenktagen, hg. v. Wendelin Schmidt-Dengler, Wien 1994 (Schriften des Instituts für Österreichkunde 59), S. 17-24.
G. STOURZH, Österreichs Weg zum Staatsvertrag und zur Neutralität. In: 26. Oktober. Zur Geschichte des österreichischen Nationalfeiertages, hrsg. v. BMfUKS, Wien o.J. S. 5ff.
DIE ZUKUNFT, 1962, 1965.