Karas: Funktionierende Fusionskontrolle statt konfuser Kommissionskontrolle  

erstellt am
09. 10. 03

Rechtssicherheit und klare Bedingungen statt mehr Bürokratie!
Brüssel (evp-ed) - "Die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen soll die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts sicherstellen. Es wäre aber ein Fehler, wenn ein an sich gutes und funktionierendes Instrument zu bürokratischen, kosten- und zeitaufwendigen Verfahren führt, die die Wirtschaft belasten", sagte der Wirtschafts- und Währungssprecher der EVP-ED-Fraktion Mag. Othmar Karas am Mittwoch (08. 10.) in Brüssel. Das Plenum des Europäischen Parlaments debattiert heute eine von der Kommission vorgestellte Überarbeitung der Fusionskontrollverordnung. "Ich will dabei möglichst klare Bedingungen für Unternehmen bei der Fusionskontrolle schaffen. Mir geht es um Rechtssicherheit, einfache und klare Verfahren sowie um eine kostengünstige Kontrolle für Unternehmen", betonte Karas in seiner Plenarrede.

Im Namen der EVP-ED-Fraktion bewertete Karas die Vorschläge der Kommission durchaus positiv. "Nicht nur der Bürger weiß es zu schätzen, wenn neue EU-Gesetze für mehr Deutlichkeit und Rechtssicherheit sowie schnellere Verfahren sorgen. Auch für Unternehmen bringt ein Bürokratieabbau große Vorteile", so der österreichische Europaparlamentarier. "Hauptanliegen des Parlaments ist allerdings eine direkte Anmeldung von Fusionen bei der Kommission, wenn ein Unternehmenszusammenschluss mehr als zwei Mitgliedstaaten betrifft. Im Grünbuch hatte die Kommission diesen Ansatz noch aufgenommen, im Verordnungsvorschlag wurde er verwässert", kritisierte Karas. "Eine konzentrierte Behandlung in Brüssel brächte eine Kostensenkung, eine wesentliche Stärkung der Rechtssicherheit und einen schnelleren Verfahrensablauf."

Auch die Definition der 'wirtschaftlich beherrschenden Stellung' durch die Kommission sei nach Ansicht des EVP-ED-Wirtschaftssprechers zu weit gefasst. "Geht es nach der Kommission, soll jeder Zusammenschluss, der zu einem bestimmten Vorsprung auf die Konkurrenz führt, unter die neue Definition fallen. Dieser Vorschlag ist nicht notwendig. Er ist praxisfremd und erzeugt sogar noch mehr Rechtsunsicherheit", betonte Karas. Ablehnung gibt es auch für den Wunsch der Kommission, ihre Befugnisse im Bereich der Unternehmenszusammenschlüsse an die Bestimmungen der Kartellverordnung anzupassen. "Hier mischt die Kommission Äpfel mit Birnen. Kartellbildung ist verboten, Unternehmenszusammenschlüsse sind jedoch legal. Mehr Kompetenzen sind nicht notwendig", schloss Karas in seiner Rede die Kritikpunkte der EVP ab, die sowohl im Wirtschafts- und Währungsausschuss als auch im Rechtsausschuss auf breite Zustimmung gestoßen sind.
     
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