Karas: Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen verhindern  

erstellt am
08. 10. 03

Karas zum Berichterstatter für »Mutter-Tochter«-Richtlinie ernannt
Brüssel (evp-ed) - "Einzelstaatliche Steuervorschriften dürfen den Zusammenschluss von Gesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten nicht behindern. Vor allem eine Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen muss verhindert werden. Aus diesem Grund begrüße ich ausdrücklich den Richtlinienentwurf der Kommission, der eine solche Doppelbesteuerung verbietet", sagte der EVP-ED-Wirtschafts- und Währungssprecher Mag. Othmar Karas am Dienstag (07. 10.), der vom Europäischen Parlament zum Berichterstatter für diese 'Mutter-Tochter-Richtlinie' ernannt worden ist. Für den österreichischen Parlamentarier ist dieser Richtlinienvorschlag längst überfällig: "Schon bald nach Inkrafttreten der ursprünglichen Richtlinie 1992 wurde klar, dass der Anwendungsbereich zu limitiert war. Die Richtlinie ist aber ein wesentliches Element zur Vollendung des Binnenmarktes", betonte Karas in der ersten Aussprache des Wirtschaftsausschusses über seinen Bericht.

Die Richtlinie soll Gewinnausschüttungen zwischen Unternehmen unterschiedlicher Mitgliedstaaten regeln. Diese Unternehmen müssen der Körperschaftssteuer unterliegen, eine bestimmte juristische Form aufweisen und die Muttergesellschaft musste bislang einen Anteil von mindestens 25 Prozent am Kapital der Tochtergesellschaft halten. Mit Erfüllung dieser Voraussetzungen werden im Mitgliedstaat der Tochtergesellschaft die an die Mutter ausgeschütteten Gewinne vom Quellensteuerabzug befreit. Auf der anderen Seite werden im Mitgliedstaat der Muttergesellschaft diese Gewinnausschüttungen entweder nicht besteuert oder im Falle einer Besteuerung kann die Muttergesellschaft den Steuerteilbetrag, den die Tochtergesellschaft für die von ihr ausgeschütteten Gewinne entrichtet, auf die Steuer anrechnen.

"In der Neuauflage dieser Richtlinie soll nun die Mindestbeteiligung für die Anerkennung als Mutter- bzw. Tochtergesellschaft von 25% auf 10% gesenkt werden. Dass ist schon ein erster Schritt, jedoch kann ich mir vorstellen, diesen Grenzwert überhaupt auf 5 Prozent zu senken", so Karas. Derzeit haben sieben Mitgliedstaaten überhaupt keine Schwelle vorgesehen, in drei Staaten gibt es eine von 5 Prozent, und in drei weiteren Staaten gilt ein Grenzwert von 25 Prozent. Die Richtlinie soll auch für Gewinnausschüttungen gelten, die einer Muttergesellschaft über eine Betriebsstätte zufließen. "Weiters halte ich es für sehr sinnvoll, wenn die Muttergesellschaft künftig von der Steuer, die sie für Gewinne schuldet, die sie von ihrer direkten Tochter bezieht, nicht nur die Steuer anteilsmäßig abziehen kann, die ihre direkte Tochter gezahlt hat, sondern auch die Steuer, die von der direkten Tochter nachgeschalteten Gesellschaften gezahlt wurde", so Karas.

Karas fordert darüber hinaus, auch die Europäische Genossenschaft, deren Statut im Sommer beschlossen wurde, in den Anwendungsbereich der Richtlinie Anhang aufzunehmen. Der Europaparlamentarier will seinen Bericht noch in diesem Jahr zur Annahme vorlegen.
     
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