Stenzel: Keine Sonder-Privilegien für EU-Abgeordnete  

erstellt am
17. 10. 03

Optionsmodell war entscheidend für Zustimmung
Wien (evp-ed) - Für die Zustimmung der ÖVP- Delegation zum geplanten neuen Abgeordnetenstatut war das sogenannte Optionsmodell ausschlaggebend, wie ÖVP-Delegationsleiterin MEP Ursula Stenzel am Donnerstag (16. 01.) erklärte. Dieses Optionsmodell sieht vor, dass auch jene Abgeordneten Ja zu einer gemeinschaftlichen Neuregelung sagen können, selbst wenn sie für sich persönlich die Anwendung der vorgesehenen Entschädigungs- und Besteuerungsregel ausschließen - aber einer einheitlichen Regelung für alle anderen nicht im Wege stehen wollen.

Nationales Recht bleibt Basis
Stenzel nachdrücklich: "Die ÖVP-Abgeordneten haben ausschließlich unter der Voraussetzung zugestimmt, dass weiterhin für die Entschädigung und Besteuerung, aber auch für die Pensionsregelung das nationale Recht angewandt wird. Wir wollen keine Privilegien und keine Sonderstellung. Wir wollen keine Besserstellung gegenüber der österreichischen Bevölkerung." Damit die ÖVP-Delegation aber auch nicht einer im Vertrag von Amsterdam festgelegten Verpflichtung im Wege steht, die krassen Einkommensunterschiede unter den Abgeordneten durch ein neues Statut abzuschaffen, wurde unter der Bedingung einer optionalen Wahl zwischen nationalem und EU-Recht zugestimmt.

Dies ist nach Ansicht von Experten umso notwendiger, als es nach der EU-Erweiterung zu noch deutlicheren Einkommensunterschieden kommen wird. "Es soll keine EU-Millionäre geben - besonders aus Rücksicht auf die neuen Beitrittsländer", betonte Stenzel. Es liege nun am Rat, den von einer internationalen Expertengruppe ausgearbeiteten Vorschlag zu genehmigen - oder nicht. Dieser habe grundsätzlich gleiche Entschädigung, gleiches Pensionssystem, gleiche Besteuerung zum Ziel. Basis für die Entschädigung sind 50 Prozent des Grundbezuges eines Richters im Europäischen Gerichtshof (Euro 8.670,64) - abzüglich des Beitrages zum neu eingerichteten Pensionsfonds. Es liege am Rat, den in Frage kommenden Steuersatz für eine spätere gemeinschaftsrechtliche Regelung festzulegen. "Der Steuersatz wurde und wird immer vom Rat und nicht von den Abgeordneten festgelegt", so Stenzel.

Vorwurf ist gegenstandslos
Wie Stenzel weiter feststellte, "kann jetzt jeder Abgeordnete, sollte das Statut in Kraft treten, für die gesamte Zeit seines Mandats für die weitere Anwendung des bisherigen Entschädigungsrechtes und der nationalen Besteuerung optieren. Daher läuft der Vorwurf ins Leere und ist gegenstandslos, dass man sich hier Privilegien ausverhandelt habe".

Pensionsregelung ebenfalls optional
Auch in der Pensionsfrage seien sich die ÖVP-Abgeordneten der Problematik bewusst gewesen. Stenzel: "Deshalb haben wir uns auch hier die Option für die nationalen Bestimmungen bewusst offen gelassen und damit auch offen für alle Reformen, die in Österreich in Angriff genommen werden." Grundsätzlich gelte, dass mit der Umstellung des Altersversorgungssystems auch die Abgabenlast für den einzelnen Abgeordneten erheblich steige. Vorläufig wurde der Beitragsanteil der Abgeordneten auf Empfehlung von Experten mit 17 Prozent der Entschädigung festgelegt.
     
zurück