Landtagswahlen - offizielle Proklamation der Gewählten am Freitag  

erstellt am
30. 10. 03

Bozen (lpa) - Mit der Zuweisung der von einzelnen Wahlsektionen nicht zugewiesenen Listen- und Vorzugstimmen hat sich die zentrale Wahlbehörde am Mittwoch (29. 10.) beschäftigt. Die offizielle Bekanntgabe der neu gewählten Landtagsabgeordneten soll am Freitag (31. 10.) erfolgen. Dies hat die zentrale Wahlbehörde nach Abschluss ihrer Arbeiten erklärt.

Die drei Richter Josef Rössler, Lorenza Pantozzi und Tullio Joppi, welche die zentrale Wahlbehörde bilden, waren heute den ganzen Tag mit der Überprüfung der nicht zugewiesenen oder beanstandeten Vorzugsstimmen beschäftigt. Aufgabe der Wahlbehörde war es, die von den Wahlsektionen als angefochten eingetragenen Listen- und Vorzugsstimmen entweder Liste bzw. einem Kandidaten oder einer Kandidatin zuzuweisen oder als ungültig zu erklären.

Am späten Nachmittag hat die zentrale Wahlbehörde ihre Arbeiten abgeschlossen. "Am morgigen Donnerstag wird das Sekretariat der Wahlbehörde eine Rangliste mit den nicht gewählten Kandidaten erstellen. Am Freitag folgt die offizielle Proklamation der Gewählten", erklärte der Präsident der Wahlbehörde, Josef Rössler.
 
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