Webseitenbetreiber, aufgepasst: Abmahnwelle im Internet rollt wieder!  

erstellt am
30. 10. 03

Abmahner laut § 5 E-Commerce-Gesetz tätig - WKÖ gibt Unternehmen Hilfestellungen
Wien (pwk) - Das Impressum auf Ihrer Homepage entspricht nicht dem e-Commerce-Gesetz? Der "Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs im Internet" hat Sie vielleicht auch bereits mittels Anwaltsbrief, geforderter Unterlassungserklärung und Erlagschein darauf aufmerksam gemacht ... "Seit Anfang dieser Woche tritt der Verein, in dessen Namen der Wiener Rechtsanwalt Dr. Norbert Nowak tätig ist, auf", weiß Josef Moser, Geschäftsführer der Bundessparte Information + Consulting in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), aufgrund vieler Anfragen betroffener Unternehmungen. Bundesweit hat Nowak nach der Rechtspolitischen Abteilung in der WKÖ vorliegenden Informationen bereits rund 300 Betreiber von Websites abgemahnt. Die Aufforderung des Rechtsanwaltes ist in Form eines allgemein gehaltenen Briefes abgefasst.

Was ist nun für Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer-Organisation am besten zu tun?

  1. Überprüfen Sie Ihre Homepage auf gesetzeskonforme Gestaltung (Stichwort "ECG-Konformität"). Eine diesbezügliche Anleitung/Checkliste ist auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich hier (pdf-File) abrufbar. Veröffentlichen Sie unbedingt alle geforderten Informationen direkt auf Ihrer Homepage unter dem Punkt "Kontakt" oder "Impressum" oder "Copyright".

  2. Parallel dazu empfiehlt der Internetombudsmann, der sich der Sache gemeinsam mit der Wirtschaftskammer annimmt, Firmen das Anbringen des E-Commerce-Aktionsbuttons der WKO. Nähere Informationen dazu gibt es hier.

  3. Es ist nicht ratsam, Dr. Nowak in seiner Vorgangsweise durch Ihre Zahlungen - und sei es auch nur eines Teilbetrages - zu unterstützen. Dies ist auch im Hinblick darauf wichtig, dass nicht andere Personen durch sein Beispiel motiviert werden, ähnliche Aktionen durchzuführen.

  4. Falls durch den "Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs im Internet" bereits eine Klage oder eine Verwaltungsstrafe gegen Sie eingeleitet wurde, bitten wir Sie, uns unter unten angegebener Adresse bzw. Telefonnummer zu verständigen.

  5. Die Wirtschaftskammern Österreichs haben einen Text für ein Antwortschreiben ausgearbeitet, in dem Rechtsanwalt Dr. Nowak aufgefordert wird zu konkretisieren, was er explizit an jeder Website auszusetzen hat bzw. welche Mitglieder des Vereines mit Ihnen in einem geschäftlichen Wettbewerb stehen. Der Text wird betroffenen Unternehmen auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt.
 
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