Türkisches Auslieferungsersuchen an Bulgarien betreffend österreichischem Staatsbürger nicht bewilligt 
Ferrero-Waldner begrüßt die Entscheidung des Gerichtes in Varna
Wien (bmaa) - Das Auslieferungsersuchen der Türkei an Bulgarien betreffend den österreichischen Staatsbürger, Mag. Mustafa Akgün, dem von einem türkischen Gericht die Verwicklung in der Türkei in einen 1978 stattgefundenen Sprengstoffanschlag vorgeworfen wird, wurde am Freitag (08. 11.) vom Gericht in Varna nicht bewilligt. Die Staatsanwaltschaft hat nun sieben Tage Zeit, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.

Die Außenministerin, die in zahlreichen persönlichen Gesprächen mit bulgarischen Regierungsmitgliedern den österreichischen Rechtsstandpunkt in dieser Angelegenheit nachdrücklich dargelegt hat, nimmt diese Entscheidung der unabhängigen bulgarischen Gerichtsbarkeit mit Freude und Genugtuung zur Kenntnis. Sie möchte der Familie des Betroffenen zu diesem Ausgang gratulieren. Die Außenministerin hofft nun auf eine rasche Rückkehr des Österreichers in seine Heimat.