Bartenstein: "Österreichische Lösung" der Stromversorgung steht 
Patronanzerklärung für Konsortialvertrag für die Energie Austria wurde unterzeichnet - Synergieeffekte im Ausmaß von mindestens 45 Millionen Euro pro Jahr
Wien (bmwa) - "Ein guter Tag für Österreich - ein guter Tag für die Energiewirtschaft - und ein guter Tag für die Stromkunden dieses Landes! Die österreichische Stromlösung steht, mit der Paraphierung der Verträge erfolgt der Startschuss für die kartellrechtliche Prüfung." Mit diesen Worten kommentierte Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein seine Unterschrift unter die Patronanzerklärung für den Konsortialvertrag der Energie Austria. Neben ihm unterzeichneten im Wirtschaftsministerium der Wiener Stadtrat Vizebürgermeister Dr. Sepp Rieder und der niederösterreichische Finanzlandesrat Wolfgang Sobotka sowie die Mitglieder des Kernteams, das die Verträge ausgearbeitet hat. Im Lauf des Freitags (08. 11.) werden auch die Vorstände der beteiligten Firmen den Vertrag unterschreiben. Wenn seitens der Kartellbehörde keine Einwände erhoben werden, könnte die Gründung der Energie Austria bis Mitte Jänner endgültig abgeschlossen sein.

In der kommenden Woche werden die Verträge und Unterlagen an die EU-Generaldirektion für Wettbewerb in Brüssel zu so genannten Voranmeldegesprächen übermittelt, parallel dazu laufen die Gespräche mit der österreichischen Wettbewerbsbehörde und der E-Control. Erforderlich ist auch, dass die Energie Allianz den Zusammenschluss beim Kartellgericht in Österreich anzeigt.

"Unser Strom ist rot-weiß-rot"
Unter dem Motto "Unser Strom ist rot-weiß-rot" soll in den nächsten Wochen die Öffentlichkeit über den geplanten Zusammenschluss informiert werden. Mit dieser österreichischen Stromlösung ist ein über Jahre angestrebtes wesentliches Ziel der heimischen Energiepolitik erreicht: Als Folge des Wettbewerbsdrucks nach der erfolgreichen Liberalisierung der leitungsgebundenen Energiemärkte und die Verhandlungen der Verbundgesellschaft mit der deutschen E.On wird mit der Energie Austria ein wichtiger Schritt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Stromwirtschaft im europäischen Binnenmarkt gesetzt. Innerhalb der EU wird die Energie Austria unter den größten Stromhändlern mit einem Handelsvolumen von rund 100 Terrawattstunden an achter Stelle stehen. Die Partnerschaft ist auf Dauer - durch zehn Jahre Laufzeit und ein Jahr Kündigungsfrist ist frühestens nach elf Jahren ein Ausstieg theoretisch möglich - ausgelegt und steht allen anderen österreichischen Stromversorgern offen. Vor allem auf einen Einstieg der Stromversorger in der Steiermark und in Salzburg hofft Bartenstein. Auch Stadtrat Rieder betonte, man müsse sich dem Titel Energie Austria verpflichtet fühlen und die Steiermark sowie Salzburg "noch an Bord holen". Landesrat Sobotka sah vor dem Hintergrund der EU-Erweiterung in der neuen Partnerschaft eine Stärkung der Bedeutung der Wasserkraft sowie mehr Sicherheit, Service und Verlässlichkeit bei der Stromversorgung.

An der neuen Handelsgesellschaft werden zu zwei Drittel die Verbundgesellschaft und zu einem Drittel die Energie Allianz beteiligt sein. Bei einem Eintritt weiterer Partner sind Höhe und Verteilung der abzugebenden Anteile einvernehmlich zu regeln, wobei der Verbund-Anteil größer als 50% und jener der Energie Allianz größer als 25% bleiben muss. Die als AG geführte Gesellschaft managt den internen Marktplatz, bezieht exklusiv die Energie aus allen Kraftwerken innerhalb der Partnerschaft und verteilt sie an die Handels- und Vertriebskanäle.

Optimierter Kraftwerkseinsatz
Auch ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse wird durch die Steuerung in der Handelsgesellschaft eine Optimierung des Kraftwerkseinsatzes erwartet und so ein großer Teil der erreichbaren Synergiepotenziale realisiert. Bei den kalorischen Kraftwerken können durch gemeinsame Beschaffung der Rohstoffe, gemeinsames Reststoffmanagement und eine Zusammenarbeit bei der Instandhaltung Einsparungen erzielt werden. Bei der alternativen ökologischen Stromerzeugung ist eine Vereinheitlichung der derzeit unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in den Ländern abzuwarten.

Gemeinsamer Vertrieb
Für den Vertrieb wird eine gemeinsame Großkundenvertriebsgesellschaft für Abnehmer über vier Gigawattstunden pro Jahr gegründet. An dieser Ges.m.b.H. sind die Verbundgesellschaft zu einem Drittel und die Energie Allianz zu zwei Drittel beteiligt. Beide Partner bringen ihre in diesem Marktsegment bestehenden Kunden in diese Gesellschaft ein. Auch hier werden bei einem allfälligen Eintritt weiterer Gesellschaften Höhe und Verteilung der abzugebenden Anteile einvernehmlich geregelt, wobei mehr als 25% bei der Verbundgesellschaft und mehr als 50% bei der Energie Allianz verbleiben müssen.