BMWA ermöglicht der Tourismuswirtschaft die Beschäftigung von 6.990 Saisonarbeitskräften 
Bartenstein: Der Tourismus- und Freizeitwirtschaft werden dringend benötigte Arbeitskräfte, bei vorrangiger Ausschöpfung des in Österreich vorhandenen Arbeitskräftepotenzials, zur Verfügung gestellt
Wien (bmwa) - Die Sozialpartner auf Länderebene haben sich auf ein Gesamtkontingent von 7.810 Saisoniers geeinigt, dennoch bewilligt Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein im Verordnungsentwurf die Kontingente für die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte rund zehn Prozent weniger. Angesichts der gegenwärtigen Arbeitsmarktentwicklung und des großen Potenzials an arbeitssuchend vorgemerkten inländischen und integrierten ausländischen Arbeitskräften sind Kontingente in der vollständigen Höhe des gemeldeten und sozialpartnerschaftlich akkordierten Bedarfs bis auf weiteres nicht vertretbar. Die Verordnung wurde zur Begutachtung ausgesendet. Stellungnahmen sind bis zum 12. November 2002 abzugeben.

Nach dem Fremdengesetz kann der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zur Abdeckung eines kurzfristig auftretenden und vorübergehenden zusätzlichen Arbeitskräftebedarfes eine Saisonarbeitskräfteverordnung erlassen, in der zahlenmäßige Kontingente für die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in festgelegten Wirtschaftszweigen, Berufsgruppen oder Regionen festgelegt werden. Grundlage dafür ist der von den Arbeitsmarkt-Servicestellen in den Bundesländern erhobene und mit den Sozialpartnern auf Landesebene akkordierte Bedarf.

Aus den Bundesländern (ausgenommen Wien und Burgenland, wo keine Einigungen erzielt worden sind) wurde ein Bedarf von 7810 Arbeitskräften für die Wintersaison angemeldet. Teilweise wurde den Einigungen der Landessozialpartner ein "Ehrenkodex" im Hinblick auf Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten der Tourismusbranche zugrunde gelegt. Im Verordnungsentwurf werden nun auf Grund des vorhandenen Arbeitskräftepotenzials 6.990 Plätze bewilligt. Das AMS wird vorrangig alle Möglichkeiten ausschöpfen, um arbeitssuchende Personen auf die gemeldete Saisonstellen zu vermitteln.

Übersicht über die einzelnen Bundesländer:
Kärnten: 180 beantragt, 165 bewilligt
Niederösterreich: 170 beantragt, 155 bewilligt (davon 18 für Schaustellerbetriebe)
Oberösterreich: 270 beantragt, 245 bewilligt
Salzburg:2.750 beantragt, 2.490 bewilligt
Steiermark: 560 beantragt, 505 bewilligt (davon 20 für Schaustellerbetriebe)
Tirol: 3.180 beantragt, 2.880 bewilligt
Vorarlberg: 700 beantragt, 550 bewilligt.