ARBÖ: Zwingender Alkotest nach Unfällen mit Personenschaden 
Wien (arbö) - Autolenker, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt sind, müssen sich danach zwingend einem Alkoholtest stellen. Angesichts tragischer Unfälle unter Alkoholeinwirkung am vergangenen Wochenende, erinnert der ARBÖ daran, dass der verpflichtende Alkoholtest nach schweren Unfällen österreichweit erfolgt, und nicht nur wie bisher in Wien und Niederösterreich. Das Innenministerium hat am 17. Juli 2002 per Erlass angeordnet, dass bei Unfällen mit Personenschaden ein Alkomattest bei allen beteiligten Lenkern durchgeführt wird.

"Ins Röhrl blasen" müssen auch jene Lenker, bei denen auf den ersten Blick kein Verdacht auf Alkoholkonsum gegeben erscheint. Wird der Test verweigert oder stellt sich heraus, dass die Lenker beeinträchtigt waren, müssen sie damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden. Die Haftpflichtversicherungen kommen zwar für den angerichteten Schaden fürs Erste auf, können sich ihr Geld aber dann wieder von den Unfalllenkern zurückholen, falls diese erwiesenermaßen alkoholbeeinträchtigt waren. Kein Alkoholtest wird bei getöteten Autofahrern oder bei Lenkern durchgeführt, die das Bewusstsein verloren haben.

Der ARBÖ appelliert an die Autofahrer, Alkohol möglichst zu meiden. Auch weil dieselbe Menge Alkohol bei einem Menschen oft unterschiedliche Wirkung erzeugen kann, je nach seinem aktuellen Zustand. Wichtig scheint auch, dass Kollegen oder potenzielle Mitfahrer alkoholisierter Lenker davon abhalten, sich hinter das Steuer zu setzen.

Laut Statistik Austria war der November des Vorjahres, nach Juli und August, mit 275 Unfällen unter Alkoholeinwirkung der drittstärkste Monat. In Oberösterreich, in der Steiermark und in Niederösterreich passierten die meisten "Alkounfälle". Die gefährlichsten" Tage sind nicht nur das Wochenende, sondern schon am Freitag häufen sich Unfälle unter Alkoholeinfluss. Zwischen 17.00 Uhr Abends und zwei Uhr in der Früh kracht es alkoholbedingt am häufigsten. Und: 90,9 Prozent der Alkolenker sind Männer.