Salzburg 2010: Ministerrat gibt "Grünes Licht"
Minister ermächtigt zu benötigten Garantien – Bund würde in OK eintreten
Salzburg - Der Ministerrat der österreichischen Bundesregierung hat am Dienstag (12. 11.) im Ministerrat einen für die Olympiabewerbung Salzburg 2010 gemeinsam mit den Partnerregionen Amadé und Kitzbühel wichtigen Beschluss gefasst.
In diesem Beschluss gibt der Ministerrat – analog zum österreichischen Parlament, das einstimmig ein Gesetz verabschiedet hat – den Ministerien „Grünes Licht“, alle vom IOC geforderten Garantien unter Wahrung der österreichischen Gesetze und einschlägiger EU-Richtlinien abzugeben.

Darüber hinaus wurde im Ministerrat auch beschlossen, dass der Bund in die Durchführungsgesellschaft eintreten wird, die im Falle eines Zuschlages für die Olympischen Winterspiele 2010 gegründet wird. Diese Gesellschaft soll auf den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit beruhen. Damit sind auch die Weichen für die Klärung der Frage nach einer Haftung im Falle eines potenziellen Defizits gestellt. Die Ministerien sowie die anderen Stellen in den Gebietskörperschaften der Länder und der Gemeinden werden nun gemeinsam mit der Salzburg Winterspiele 2010 GmbH den genauen Wortlaut der Garantien erarbeiten, die im zweiten Bewerbungsdokument aufscheinen werden.

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel sprach in diesem Zusammenhang nach dem Ministerrat der Bewerbung eine Kompliment aus: „Die Bewerbung läuft sehr gut“, erklärte der Bundeskanzler im Pressefoyer nach dem Ministerrat.

„Der heutige Ministerratsbeschluss ist für die Salzburger Bewerbung nicht nur inhaltlich äußerst wichtig, weil er auch vom Land und der Stadt Salzburg getragen wird und damit die vom IOC verlangten Garantien inklusive der Defizithaftung festgelegt sind, er kommt auch zeitlich im richtigen Moment. Denn damit sind die Voraussetzungen gegeben, dass wir alle Garantien früh genug bekommen, um das zweite Bewerbungsdokument rechtzeitig fertig stellen zu können. Mit anderen Worten: Wir sind nach wie vor im Zeitplan“, freute sich Generaldirektor Dr. Egon Winkler über den Beschluss des Ministerrates.

Im Beschluss des Ministerrats lauten die Passagen, in der der Bund seine Absicht, sich an dem Organisationskomitee zu beteiligen wie folgt: „…Aus diesem Grund wird sich der Bund – im Falle einer positiven Entscheidung des IOC für Österreich – an einer für die Durchführung erforderlichen „Durchführungsgesellschaft“ auf den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit beteiligen…Vor der offiziellen Übergabe des Bewerbungsdokumentes an das IOC (entsprechend den Anforderungen des IOC) wird zwischen den beteiligten Körperschaften und allfälligen weiteren Gesellschaftern eine definitive vertragliche Regelung bezüglich aller Aspekte der angeführten Beteiligungen und Haftungen bzw. Gewinnregelungen herbeigeführt.“

Am Ende des Beschlusses folgt dann die Ermächtigung des Ministerrates für die Ministerien: „Die Bundesregierung ermächtigt auf der Grundlage des vorliegenden Ministerratsbeschlusses alle betroffenen Bundesminister die vom IOC geforderten Garantieerklärungen auf der Grundlage der österreichischen Gesetze sowie der einschlägigen EU-Richtlinien zu veranlassen."