Ein mündliches Urteil im Bergisel-Prozess
LH Herwig van Staa: "Wir werden jede notwendige Hilfestellung leisten, bis ein rechtskräftiges Urteil vorhanden ist!"
Innsbruck (lk) - “Jede Entscheidung eines Gerichtes ist zu respektieren. Betroffene Familien, die sich in einer finanziell schwierigen Lage befinden, können weiterhin mit unserer Unterstützung rechnen. Wir werden jede notwendige Hilfestellung leisten, bis ein rechtskräftiges Urteil vorhanden ist!”

So lautet die Stellungnahme von Tirols Landeshauptmann DDr. Herwig van Staa zum Urteil aus dem Zivilrechtsverfahren im Bergisel-Prozess am Landesgericht Innsbruck. Das Gericht in erster Instanz sieht eine Schuld von Stadt Innsbruck und Land Tirol gegeben. Das strafrechtliche Verfahren steht wegen fehlender Gutachten noch aus. Beim Unglück auf der Bergisel-Schanze im Zuge des Snowboardcontests ‘Air & Style’ waren gegen Ende der Veranstaltung am 4. Dezember 1999 beim Westausgang fünf Mädchen bei einem panikartigen Tumult ums Leben gekommen, weitere fünf Jugendliche benötigen Pflegehilfe nach schweren Verletzungen.

Dr. Josef Unterlechner, Vorstand des Justiziariats des Landes Tirol: “Vorerst ist festzuhalten, dass das Urteil mündlich verkündet wurde und im Detail erst Aussagen gemacht werden können, wenn eine schriftliche Ausfertigung des Urteils vorliegt. Begründung des Erstgerichts ist, dass das Bergisel-Stadion zum Zeitpunkt des Auflagenbescheids (1999) als nicht geeignete Betriebsstätte im Sinne des Veranstaltungsgesetzes zu bezeichnen sei. Berufung wurde angemeldet. Ab schriftlicher Zustellung besteht vier Wochen Zeit, die Berufung auszuführen.”