Flemming erreicht Zustimmung zu Klonverbot  

erstellt am
06. 11. 03

EP-Umweltausschuss fordert Änderung der EU-Richtlinie zu menschlichen Zellen und Geweben
Brüssel (evp-ed) - "Der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat auf meinen Antrag hin mit großer Mehrheit beschlossen, die Verwendung geklonter Embryonen und daraus gewonnener Zellen zu Transplantationszwecken zu verbieten. Damit nimmt das Europäische Parlament erneut eine ganz klare Haltung in Fragen des Klonverbots ein", freut sich die österreichische Europaparlamentarierin Dr. Marilies Flemming über ihren klaren Erfolg. Der Umweltausschuss hat den so geänderten Bericht des deutschen CDU-Europaabgeord- neten Peter Liese zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards von Gewebe und Zellen mit 43 zu 5 Stimmen angenommen. "Ich freue mich sehr über das klare Votum des Ausschusses. Der Ministerrat muss sich nun in unsere Richtung bewegen, dann kann ein Vermittlungsverfahren und ein mögliches Scheitern der Richtlinie verhindert werden", so Flemming.

Der Umweltausschuss befasste sich in zweiter Lesung mit dieser Richtlinie, in der es um die Transplantation von menschlichen Zellen und Geweben, z.B. die Knochentransplantation und auch die Transplantation von Herzklappen, geht. Die Transplantation von geklonten Embryonen und daraus gewonnenen Zellen soll nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch wegen der damit verbundenen Gesundheitsrisiken verboten werden. Flemmings Änderungsantrag, der dazu angenommen wurde, lautet: "Geklonte menschliche Embryos und menschlich/tierische Hybridembryos, die durch Klonen, Aggregation oder irgendein anderes Verfahren produziert werden, und aus ihnen gewonnenen Zellen und Gewebe bleiben als Materialquellen für Transplantate ausgeschlossen."

Darüber hinaus änderten die Europaabgeordneten den Gemeinsamen Standpunkt des Ministerrates vom Sommer diesen Jahres substantiell. Verlangt wird nun eine klare Regelung zur freiwilligen unentgeltlichen Spende und ein Verbot des Handels mit unveränderten Zellen und Geweben. Die Regeln zur Anonymität von Spender und Empfänger sollen ebenfalls strenger gefasst werden als dies der Ministerrat vorsieht.

"Was das Klonverbot angeht, werden wir mit großem Interesse beobachten, wie sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union am Donnerstag bei der Abstimmung in der UNO verhalten. Durch die heutige Abstimmung im Europäischen Parlament ist wieder einmal bestätigt worden, dass die Mehrheit in Europa ein solches Verbot des sogenannten therapeutischem Klonens befürwortet", sagte Flemming abschließend.
 
zurück