Weitere Produkte wie »Wachauer Marille« schützen  

erstellt am
11. 11. 03

Die Erweiterung der EU sollte Anlass sein, Qualitätsprodukte verstärkt EU-weit anerkennen zu lassen
Wien (lebensministerium) - Unser Land ist reich an regionalen Spezialitäten, die sich auch jenseits lokaler und nationaler Grenzen einen Namen gemacht haben. Was wäre etwa knackiger Blattsalat ohne das geschmackvolle "Steirische Kürbiskernöl" oder die Mohntorte ohne dem traditionellen "Waldviertler Graumohn"? Diese beiden und noch zehn weitere österreichische Produkte sind bereits in einer Liste von EU-weit geschützten Herkunftsbezeichnungen aufgenommen. Das österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist bestrebt, die derzeit noch geringe Anzahl an österreichischen Produkten auf der insgesamt 626 Produkten umfassenden EU-Liste geschützter Bezeichnungen zu erhöhen und unterstützt insbesondere im Vorfeld der EU-Erweiterung alle Interessenten durch Informationsveranstaltungen.

Grundlage dieser Herkunftsbezeichnungen bildet die EU-Verordnung 2081/92, welche darauf abzielt regionale Spezialitäten mit einem Qualitätssiegel auszuzeichnen. Je nach Art der Auflagen weist das Siegel eine "geschützte geographische Angabe" oder eine "geschützte Ursprungsbezeichnung" aus. Produzenten regionaler Spezialitäten können einen gemeinsamen Antrag beim österreichischen Patentamt auf EU-weiten Schutz stellen. Neben dem Steirischen Kürbiskernöf und dem Waldviertler Graumohn gehören Marchfeldspargel, Tiroler Speck, Gailtaler Speck, Gailtaler Almkäse, Tiroler Almkäse, Tiroler Bergkäse, Tiroler Graukäse, Vorarlberger Alpkäse, Vorarlberger Bergkäse und die Wachauer Marille zu den bereits geschützten österreichischen Spezialitäten.

Die Antragstellung erfolgt beim österreichischen Patentamt, das Lebensministerium gibt eine Empfehlung über die Anerkennung des Produktes ab. Nach positiver Prüfung wird der Antrag an die Europäische Kommission geleitet. Entscheidend ist, ob überzeugt werden kann, dass die Qualität eines Lebensmittels im Zusammenhang mit der Region steht, in der es produziert wird. Mit der Aufnahme in die Liste wird dem Antragsteller die exklusive Verwendung dieser Herkunftsbezeichnung gewährt. Das Produkt ist berechtigt ein spezielles Ursprungssiegel zu tragen und ist EU-weit zeitlich unbegrenzt geschützt.

Das Lebensministerium und die betroffenen Regionen sind stolz auf ihre Ursprungsbezeichnungen. Immerhin kann man sie als Impuls für eine nachhaltige regionale Entwicklung und als Botschafter für den besonderen Geschmack einer Region betrachten. Konsumenten können sich auf die besondere Qualität, die in diesen Produkten steckt, verlassen und durch deren Genuss ein Stück typischer österreichischer Landschaft erhalten. Produzenten wird es ermöglicht ihre Produkte mit dem Herkunftssiegel aufzuwerten und die Mehrkosten, die durch ständige Bemühungen um mehr Qualität entstehen, selbstbewusst recht zu fertigen.
 
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