Neugestaltung der Finanzlandesdirektionen  

erstellt am
19. 11. 03

Finanzminister Karl Heinz Grasser: »In Zukunft schlank und schlagkräftig«
Wien (bmf) - Mit dem Beschluss des Nationalrates vom 13.11.2003 zur Neugestaltung der Finanzlandesdirektionen wurde ein weiterer, wichtiger Schritt in der Reform der Finanzverwaltung gesetzt. Damit wird aus einer als 2. Instanz organisierten Oberbehörde eine schlanke, schlagkräftige Organisation zur Unterstützung der Finanz- und Zollämter.

Bislang sind die sieben Finanzlandesdirektionen - insgesamt derzeit rund 1.000 MitarbeiterInnen - den einzelnen Finanz- und Zollämtern übergeordnete Dienst- und Abgabenbehörden sowie Kontrollinstitutionen in einem. So übernahmen diese zentral die Personalauswahl und das Facility- bzw. Kostenmanagement für die unterstellten Ämter - eine zeit- und kostenintensive Organisationsform ohne Garantie einer gleichförmigen Umsetzung.

Eine bundesweite, moderne Finanzverwaltung erfordert jedoch eine einheitliche Vollziehung. Intelligente Reformmodelle verbinden Wirtschaftlichkeit mit Bürger- und Mitarbeiterorientierung bzw. -nähe. Ziel der Reform der Finanzverwaltung - die Neugestaltung der Finanzlandesdirektionen als ein wichtiger Schritt dorthin - ist damit die Schaffung einer serviceorientierten, kostengünstigen, flexiblen und effizienten Organisation, die die Aufgaben der Steuerverwaltung optimal erfüllt und den sich ändernden Anforderungen der Zukunft gewachsen ist. Nebenbei ist mit Kosteneinsparungen und Mehrergebnissen in dreistelliger Millionenhöhe zu rechnen.

Im Einzelnen sieht die Neuorganisation folgendermaßen aus: Die Finanzlandesdirektionen geben ihre Funktion als Abgaben- und Dienstbehörde an die Finanz- und Zollämter ab. Bei den Finanzlandesdirektionen verbleiben die Steuerung und Unterstützung der Finanz- und Zollämter und der Großbetriebsprüfungen. In Zukunft entscheiden die Finanzämter selbst über alle Personalfragen, die Beschaffung und führen ihr eigenes Kostenmanagement durch. Karl Heinz Grasser: "Damit entstehen kleinere, schlagkräftigere, regionale Managementeinheiten, die dezentral ohne großen, bürokratischen Aufwand agieren können."

Wichtig ist, dass die bisher 80 Standorte der Finanzämter erhalten bleiben. Diese werden aber aus Gründen der Effizienz und Wirtschaftlichkeit in 43 Wirtschaftsräume (mit ca. 7.000 MitarbeiterInnen) organisatorisch zusammengefasst. Dieser Schritt bringt mehr Kompetenzen und mehr Kundenorientierung durch die Errichtung von Infocentern an jedem Finanzamt sowie die Einführung von Leistungs- und Qualitätsstandards.

Im Zuge der Reform der Finanzverwaltung wurde zur Beurteilung von Rechtsmitteln über Bescheide der Finanz- und Zollämter in 1. Instanz eine eigene, weisungsfreie Behörde, der 'Unabhängige Finanzsenat', gegründet. Dieser entscheidet in 2. Instanz und stärkt somit die Bürgerrechte aller SteuerzahlerInnen.

Auch die Buchhaltungen werden aus den 7 Finanzlandesdirektionen in eine eigene Buchhaltungsagentur ausgegliedert. Finanzstaatssekretär Alfred Finz: "In dieser Buchhaltungsagentur werden die gesamten Buchhaltungsagenden der öffentlichen Verwaltung gebündelt. Daraus ergeben sich wesentliche Synergien in punkto Zeit und Kosten."
 
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