Kärnten hat ein Jahrhundertjagdgesetz  

erstellt am
19. 11. 03

Neues Jagdgesetz in Landtagsausschuss einstimmig beschlossen – Jägerschaft erstmals selbstverwaltet
Klagenfurt (lpd) - Das neue Kärntner Jagdgesetz wurde am Dienstag (18. 11.) im Landtagsausschuss für Gemeinden und Ländlichen Raum einstimmig beschlossen. Jagdreferent LR Georg Wurmitzer bezeichnet es als „Jahrhundertjagdgesetz“, da die Jägerschaft erstmals selbstverwaltet sei. Eine Evaluierung werde nach vier Jahren erfolgen.

Der einstimmige Beschluss wurde nach intensiven Beratungen unter Einbeziehung aller Interessensgruppen gefasst und das neue Kärntner Jagdgesetz werde bereits am 1. Jänner 2005 in Kraft treten. Wurmitzer erklärte, dass das kommende Jahr für Umstellungen und Informationen genutzt werde: „Bei in Kraft treten des Gesetzes müssen allen Betroffenen die Neuerungen bekannt sein.“ Außerdem wurde festgelegt, dass nach vier Jahren eine Evaluierung des neuen Kärntner Jagdgesetzes erfolgen werde.

Die Jagdgebietsfeststellung sowie das Strafwesen würden in Landeshochheit bleiben und die Gemeinden seien in den Jagdbeiräten vertreten. „Unsere Gesetzesvorlage war so vernünftig, dass es keine Argumente mehr dagegen gegeben hat“, so Wurmitzer.
 
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