»Es ist normal, verschieden zu sein!«  

erstellt am
26. 11. 03

Generalversammlung der Kärntner Lebenshilfe - 250 Personen in Tagesbetreuung
Klagenfurt (lpd) - Die Lebenshilfe setzt sich für die Wahrung der Interessen und Rechte geistig behinderter Menschen ein. „Menschen mit Behinderungen sollen die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten zu entwickeln, damit sie ein erfülltes, möglichst selbst bestimmtes Leben nach ihren Bedürfnissen und Wünschen führen können“, betonte Soziallandesrätin Gabriele Schaunig-Kandut bei der Generalversammlung der Kärntner Lebenshilfe am Dienstag (25. 11.) in der Kammer für Arbeiter und Angestellte.

„Es muss immer wieder verdeutlicht werden, dass Behinderung ein Ausdruck der Vielgestaltigkeit des menschlichen Lebens ist, die den Wert dieses Lebens in keiner Weise herabsetzt“, so Schaunig-Kandut. Heute wurde auch die Obfrau der Lebenshilfe, Elisabeth Wenig, verabschiedet. Die Landesrätin dankte ihr für ihren jahrezehnte langen Einsatz für Menschen mit Behinderungen und für die konstruktive Beratung und Zusammenarbeit mit der Landesregierung und wünschte dem neuen Obmann Gerhard Wallner in seiner neuen Funktion alles Gute.

In Kärnten werden 250 Personen in der Tagesbetreuung betreut. Davon wohnen 170 Menschen auch in den Heimen. Die vier Kärntner Standorte sind: Klagenfurt, Wolfsberg, Spittal und Ledenitzen. In der Tagesbetreuung werden Aufträge von Firmen (wie zum Beispiel sortieren, kuvertieren oder verpacken) übernommen. „Neu ist, dass zur Integration der Menschen mit Beeinträchtigung auch direkt in den Betrieben gearbeitet werden kann“, freut sich die Soziallandesrätin.
In Kärntens Baumaxmärkten werden Regale geschlichtet und Parkplätze sauber gehalten.

Ein Problem der Kärntner Lebenshilfe ist es, dass es seit 1.1.2003 keine „Werkprämien“ mehr gibt. „Dadurch ist der Anreiz für Firmen sich Dienstleistungen von der Lebenshilfe zuzukaufen auch weggefallen“, bedauert Schaunig-Kandut. Die Firmenaufräge sind zurückgegangen.

Was konkret ist eine Werkprämie? Eine Firma muss ab einer bestimmten Größe eine bestimmte Anzahl von Menschen mit Beeinträchtigung einstellen. Tut sie das nicht, muss gleichsam eine „Strafe“ gezahlt werden. Firmen können sich aber auch teilweise „freikaufen“, in dem sie bestimmte Aufträge an Behinderteneinrichtungen vergeben. Erst nach Vorliegen des Budgets könnten bestimmte Vorhaben, wie beispielsweise die persönliche Assistenz umgesetzt werden, so die Landesrätin.
 
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