Vorarlberg mit der modernsten Rechtsordnung in Österreich
Bregenz (vlk) - Die Vorarlberger Landesregierung hat am Dienstag (03. 12.) ein Rechtsbereinigungspaket aus drei Regierungsvorlagen (Rechtsbereinigungsgesetz, Stiftungs- und Fondsgesetz, Wettengesetz) beschlossen und dem Landtag zugeleitet. "Das Land ist ständig bemüht, einem echten Bürgeranliegen zu entsprechen und das Landesrecht übersichtlicher zu gestalten", erklärten Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Gesetzgebungslandesrat Siegi Stemer anschließend im Pressefoyer.

Im Rechtsbereinigungsgesetz wird der Stichtag von 1960 auf 1970 verlegt. Das heißt, dass sämtliche Landesgesetze, die vor dem Jänner 1970 in Kraft getreten sind, mit Ausnahme von Verfassungsgesetzen des Landes und nach 1970 erfolgten Neukundmachungen, am 1. Juni 2003 außer Kraft treten. In der Anlage zum Rechtsbereinigungsgesetz sind nur noch 21 Rechtsvorschriften erfasst, die älter sind und weiter gelten müssen. "Vorarlberg wird damit die modernste Rechtsordnung Österreichs aufweisen", betonte Sausgruber.

Im Rechtsbereinigungspaket enthalten ist auch die Neuregelung des Stiftungs- und Fondswesens, dessen geltende Rechtsgrundlagen aus dem Jahr 1947 in wesentlichen Teilen veraltet sind. Ziel der Neuregelung ist es, im Geltungs- und Kompetenzbereich des Landes eine moderne Regelung zu schaffen. Laut Stemer soll vermieden werden, dass wegen der unklaren Gesetzeslage von derartigen, im öffentlichen Interesse gelegenen Stiftungen und Fonds Abstand genommen wird.

Der dritte Teil des Rechtsbereinigungspaketes ist ein neues Wettengesetz. Das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1919 bedarf aus Gründen des Kundenschutzes sowie wegen Maßnahmen gegen den Missbrauch des Wettwesens dringend einer Novellierung. Das neue Gesetz soll diese Erfordernisse erfüllen, ohne einen überzogenen Verwaltungsaufwand zu erzeugen. Stemer hob hervor, dass bei der Arbeit am neuen Wettengesetz eine so genannte Gesetzesfolgenabschätzung vorgenommen wurde, deren Ergebnisse in den Begutachtungsentwurf einflossen.
 
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