Zwölf neue Erbhöfe im Salzburger Land
Fletschberger: Bereits 1.000 Erbhöfe / Hof muss mindestens 200 Jahre im Besitz einer Familie sein
Salzburg (lk) - Der Titel bzw. die Auszeichnung „Erbhof" unterstreiche das Verständnis bäuerlicher Familien, ihren Hof von Generation zu Generation weiterzugeben und im Interesse der nachfolgenden Generationen zu bewirtschaften. Der Hof werde nicht nur als Besitz verstanden, sondern auch als Verbindungselement innerhalb der Familie, betonte LAbg. Theresia Fletschberger am Montag (16. 12.) in Vertretung von Landesrat Sepp Eisl bei der Verleihung der zwölf Auszeichnungen „Erbhof" in der Salzburger Residenz. Mindestens 200 Jahre muss ein Hof im Besitz einer Familie sein, um diesen Bescheid zu erhalten. Mit der Verleihung verbunden ist eine Urkunde, die Anbringung einer Tafel am Haus und eine Eintragung im Grundbuch-Gutbestandsblatt.

Das Bundesland Salzburg kann auf eine stolze Zahl von über 1.000 Erbhöfen verweisen. Dies verdeutliche die Flexibilität in bäuerlichen Familien und die Bereitschaft, sich auf ständig ändernde Rahmenbedingungen einzustellen, so Fletschberger. Erbhof-Familien zeigen über mehrere Generationen hinweg, dass sie ihre Arbeit gerne und aus vollster Überzeugung machen. Sie übernehmen eine sehr große Verantwortung, praktizieren eine dauerhafte Bewirtschaftung ihrer Höfe und zeigen eindrucksvoll, dass die Landwirtschaft auch mit schwierigen Bedingungen und Krisensituationen zurecht kommt.

Der Hof sei ein verbindendes Element zwischen Generationen, der Aufbau von Werten und der Bezug zur Landwirtschaft bei den Kindern die Basis für eine Hofübernahme, sagte Fletschberger. Familien dürfen stolz auf die Verleihung „Erbhof" sein, weil er ein sichtbares Zeichen dafür sei, dass die Bewirtschaftung über einen langen Zeitraum immer gut und richtig war und die Übergabe zwischen den Generationen funktioniert habe. Salzburg sei stolz auf seine bäuerlichen Familienbetriebe, die Herausforderungen nicht scheuen und aktiv den Ländlichen Raum, aber vor allem ihr eigenes Umfeld gestalten, betonte Fletschberger abschließend.

Folgende Familien erhielten den Titel Erbhof:
Kreilnbauerngut der Familie Winklhofer in Salzburg, seit 1635 in Familienbesitz.
Stoffengut der Familie Höller in Maishofen, seit 1710.
Brunnergut der Familie Seywald in Hallein, seit 1730.
Raidengut der Familie Strubreiter in Scheffau, seit 1750.
Seethalgut der Familie Astl in Hollersbach, seit 1765.
Platschgut der Familie Ernst in Mariapfarr, seit 1776.
Schrempfgut der Familie Oberreiter in Flachau, seit 1783.
Oberseethalgut der Familie Quehenberger in Abtenau, seit 1787.
Kößlerhiasgut der Familie Resch in Zederhaus, seit 1790.
Oberaugut der Familie Pendl in Abtenau, seit 1796.
Gut Kamplehen der Familie Weiß in St. Johann, seit 1800.
Keilbauer der Familie Herzog in Saalfelden, seit 1801.
 
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