Gentechnik: Europäische Bioverbände begrüßen Kärntner Vorsorgegesetz  

erstellt am
29. 12. 03

Wutscher: Wesentliche Punkte müssen noch geregelt werden
Linz/Klagenfurt (aiz.info) - Europäische Bioverbände begrüßten das Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz (KGtVG) mit Optimismus, während der Präsident der Kärntner Landwirtschaftskammer, Walfried Wutscher, noch gewisse Vorbehalte äußerte und auf drei problematische offene Punkte hinwies, nämlich die vor allem durch den Pollenflug gefährdete Koexistenz, die Frage der Haftung und die der gefährdeten Wettbewerbsfähigkeit.
Schweiz, Deutschland und Tschechien überlegen ähnlichen Ansatz

Das Gesetz könne in der derzeit vorliegenden Form "ein gutes Modell für zukünftige Gentechnik-Koexistenzregelungen darstellen", erklärten sechs Bioverbände in einer Presseaussendung von letzter Woche, nachdem von 18. bis 19.12. ein "4-Länder-Treffen" in Linz stattgefunden hatte. Im Gesetz seien weit reichende Maßnahmen zur Sicherung einer zukünftigen gentechnikfreien Produktion vorgesehen. Auch die Schweiz, Deutschland und Tschechien hätten diesen Ansatz als "sehr interessant" eingestuft und würden eine ähnliche Regelung in ihren Ländern diskutieren, hieß es in der Aussendung der "ARGE Bio-Landbau". Das Zusammenwirken der Bioverbände in Europa sei gerade "in einer Frage wie dieser" überlebenswichtig für den Biolandbau. An dem Treffen nahmen die Bioverbände "Bio Ernte Austria", "ARGE Bio-Landbau" und "ÖIG" aus Österreich, "Bio Suisse" aus der Schweiz sowie "Bioland Bayern" und "Bioland Deutschland" teil. Der tschechische Biobauernverband "Pro-Bio" wurde als zusätzliches Mitglied aufgenommen.

Wutscher: Drei Punkte besonders problematisch
Vorbehalte zur EU-Entscheidung über das Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz hat hingegen Wutscher angemeldet. "Ich bin prinzipiell ein Gegner von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), aber ich will vorher auch alles geregelt haben", erklärte er letzte Woche gegenüber der APA. Denn es dürfe für die Kärntner Bauern keine Nachteile geben.

Großflächige Regelung wegen Pollenflug
Der erste Punkt, den Wutscher ansprach, war die so genannte Koexistenz. "Pollenflug kann nie völlig ausgeschlossen werden, daher bedarf es einer großflächigen Regelung", betonte der Präsident. Was nütze es, wenn es in Kärnten ein Gesetz gebe, falls beispielsweise in der benachbarten Steiermark gentechnisch veränderte Organismen ausgesetzt werden könnten.

Haftung noch zu klären
Der zweite Punkt betraf die Haftung. "Wer haftet, wenn durch Pollenflug es tatsächlich zu einer Verseuchung kommt?", stellte Wutscher zur Diskussion. Er verwies in diesem Zusammenhang auf das Ausbringen von Klärschlamm, wo das Land die Haftung übernehme und erklärte, dass er sich dies auch bei GVO vorstellen könne.

Wettbewerbsfähigkeit erhalten
Der dritte offene Punkt ist laut Wutscher die Wettbewerbsfähigkeit. Wenn es EU-weit keine klaren Regelungen gebe, seien aus Sicht des LWK-Präsidenten Nachteile für die Kärntner Bauern zu befürchten, welche beispielsweise Schädlingen wie dem Maiswurzelbohrer und Fusarien-Pilzen ausgeliefert seien. Hierbei müsse es einen Ausgleich geben.

Brüssel geht von genügend Schutz durch Pflanzenschutz- und Saatgutgesetz aus
Laut Wutscher sieht man in Brüssel deshalb keine Notwendigkeit für ein EU-weites Gentechnikverbot, weil man auf ein strenges Pflanzenschutz- und Saatgutgesetz verweist und deshalb von genügend Schutz ausgeht.

Wie berichtet, hat die EU-Kommission Anfang vergangener Woche das geplante Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz grundsätzlich gebilligt. Wie aus Kommissionskreisen verlautet, akzeptierte die Kommission den Gesetzesentwurf "im Prinzip unter der Voraussetzung, dass einige offene Punkte erfüllt werden". Die Gespräche mit Österreich sollen diesbezüglich fortgesetzt werden. Der Kärntner Gesetzesentwurf sieht vor, dass jede Nicht-Genehmigung des Anbaus von GVO-Pflanzen begründet werden muss. Ein prophylaktisches Verbot gentechnisch veränderter Pflanzen ist jedoch nicht vorgesehen.
 
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