Gorbach: Verwaltungsreform in der Luftfahrt  

erstellt am
29. 12. 03

Novelle zum Luftfahrtgesetz bis Anfang Februar in Begutachtung
Wien (bmvit) - "Mit der Neuordnung der behördlichen Aufgaben und einer klaren Strukturierung in eine 1. und in eine 2. Instanz in luftfahrtbehördlichen Angelegenheiten des Bundes bauen wir Doppelstrukturen ab, gestalten die Verwaltung flexibler, machen die Kostenstruktur transparenter und nutzen Synergieeffekte. Vor allem aber setzen wir den Weg der Verwaltungsvereinfachung konsequent fort", kommentierte VK Infrastrukturminister Hubert Gorbach die Novelle zum Luftfahrtgesetz, die bis Anfang Februar in Begutachtung ist. Die Novelle des Luftfahrtgesetzes regelt die Zuständigkeit in Österreich für luftfahrttechnische und flugbetriebliche Angelegenheiten, wie sie zuletzt von der EASA, der europäischen Agentur für Sicherheit in der Zivilluftfahrt mit neuen Verordnungen bestimmt wurden.

Die Zuständigkeit für behördliche Agenden im Bereich der Zivilluftfahrt war bisher vielfältig verteilt. Neben den Kompetenzen, die von den Landeshauptleuten, den Bezirksverwaltungs- behörden und dem Österreichische Aeroclub wahrgenommen werden, sind die Kompetenzen des Bundes auf die oberste Zivilluftfahrtbehörde und die Austro Control (ACG) aufgeteilt. Für die Bürger ist die Zugänglichkeit zum Recht damit nicht in bestmöglicher Weise gegeben und die Verwaltung zu wenig ökonomisch organisiert.

In Zukunft wird insbesondere für die Bewilligung von Luftfahrzeugentwicklungs- und -herstellungsbetrieben (wie beispielsweise die Fa. Diamond in Wr. Neustadt) oder für Instandhaltungsbetriebe - sogenannten Werften - nur mehr als einzige Behörde die Austro Control zuständig sein. Das bisher für diesen Bereich zuständige Personal des BMVIT wird in die ACG kommen, allerdings zu unveränderten gehalts- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen. Dies stellt einen weiteren Kostendämpfungsfaktor dar.
 
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