Informationen zur Wahlbeteiligung

     

Aktuelle Informationen zur Nationalratswahl vom 24. November 2002

Wien (bmaa 25. 10.) - Es ist höchste Zeit, dass AuslandsösterreicherInnen, die an der kommenden Nationalratswahl teilnehmen möchten, die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen.

Dazu ist eine vorhergehende Eintragung in die Wählerevidenz nötig. Für die kommende Wahl ist es bereits zu spät dazu; eine Eintragung kann aber jederzeit beantragt werden und gilt für maximal 10 Jahre.

Die Wahlkarte wird bei jener inländischen österreichischen Gemeinde, wo der/die Wahlberechtigte in die Wählerevidenz eingetragen ist, - am besten per Fax oder E-Mail - beantragt. Dies kann formlos oder mittels eines Formulars erfolgen. Details dazu - einschließlich der Adressen, Faxnummern und E-Mailadressen aller österreichischen Gemeinden und Städte - sind unter http://www.AuslandsoesterreicherInnen.at, "Nationalratswahl", Wahlkarte" abrufbar.

Manche Gemeinden / Städte haben auf ihrer Website eine interaktive Möglichkeit der Beantragung von Wahlkarten eingerichtet. Dies betrifft bisher die

  • Freistadt Eisenstadt - http://www.eisenstadt.at unter "Bürgerservice" / "Wahlen" / Wahlkarten-Online-Antrag") - sowie
  • die Magistrate Klagenfurt - http://www.klagenfurt.at unter "Nationalratswahl 2002" / "Wahlkartenantrag" -,
  • Graz - http://www.graz.at unter "Nationalratswahl am 24. November - Wahlkarten online beantragen" / "Auslandsösterreicher" -,
  • Linz - http://www.linz.at unter "Nationalratswahl 2002" / "Wahlkartenbestellung ..." / "Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte" - und
  • Salzburg (Stadt) - http://www.stadt-salzburg.at unter "Wahlinformation" / Wie bekomme ich eine Wahlkarte" / "Ausstellung einer Wahlkarte".
  • Die entsprechende interaktive Bestellmöglichkeit in Wien wird auch für AuslandsösterreicherInnen in wenigen Tagen verfügbar sein: http://www.magwien.gv.at/wahlinfo/nr2002 ("Wahlkarten beantragen" / "Online-Antrag").


Die Wahlkarten werden von den Gemeinden anfangs November zum Versand gebracht.

Die Wahlkarte ist ein chamois-farbenes, verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel, ein chamois-farbenes mit der Nummer des jeweiligen Landeswahlkreises bedrucktes, gummiertes Wahlkuvert sowie ein Informationsblatt für den Wählakt im Ausland. Muster von Wahlkarten sind hier abrufbar: VorderseiteRückseite.

Der Wahlakt im Ausland kann s o f o r t nach Erhalt der Wahlkarte durchgeführt werden. Dazu ist z.B.

  • e i n / e volljährige/r österreichische/r ZeugIn mit einem g ü l t i g e n österreichischen Reisepass notwendig (auch z.B. Ehepartner, andere volljährige Familienmitglieder).

Die Stimmabgabe kann auch

  • durch eine österreichische Botschaft bzw. ein österreichisches (General-)Konsulat, oder
  • durch eine einem österreichischen Notar vergleichbare Person oder eine nach dem Recht des Aufenthaltsstaates zur Beglaubigung berechtigte Einrichtung

bestätigt werden (bei Fragen dazu kann die örtlich zuständige österreichische Botschaft bzw. ein örtlich zuständiges österreichischen (General-)Konsulat Auskunft geben).

Adressen, Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten österreichischer Botschaften und (General-)Konsulate sind, nach Ländern alphabetisch geordnet, unter http://www.bmaa.gv.at/botschaften/mission-info/oeinausland_start.html abrufbar.

Die Sonderöffnungszeiten der Botschaften und (General-)Konsulate am Wahlwochenende werden in Kürze auf der AÖ-Website des BMaA - www.AuslandsoesterreicherInnen.at - unter "Nationalratswahl 2002" / "Wählen im Ausland" abrufbar sein.

Der Wahlakt muss vor Schließung des letzten Wahllokals in Österreich - 24. November 2002, voraussichtlich 17.00 Uhr MEZ - erfolgen. Daher muss der Zeitangabe auf der Wahlkarte die international übliche Bezeichnung der Lokalzeit beigefügt werden, wenn diese von der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ) abweicht.

Der Wahlvorgang muss vom/von der WählerIn im Ausland selbst durchführt werden; dazu

  • Entnehmen Sie der Wahlkarte bitte zunächst den amtlichen Stimmzettel sowie das mit der Nummer des jeweiligen Landeswahlkreises bedruckte, chamois-farbene, verschließbare Wahlkuvert; dann
  • Füllen Sie den amtlichen Stimmzettel unbeobachtet und unbeeinflusst aus und
  • Legen den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das bedruckte, chamois-farbene, verschließbare Wahlkuvert zurück; anschließend
  • Kleben Sie das Wahlkuvert zu und
  • Legen Sie das verschlossene Wahlkuvert vor den "Augen" des (der) diesen Vorgang Bestätigenden in die Wahlkarte zurück.

Besonders wichtig bei dieser Bestätigung ist, dass alle Hinweise zum Ausfüllen der Wahlkarte befolgt werden. Die Angaben müssen vollständig, richtig und lesbar sein, sonst ist die Stimme nichtig. Außerdem muss das Wahlkuvert zugeklebt werden.

Die verschlossene und mit der erforderlichen Bestätigung versehene Wahlkarte muss spätestens am 2. Dezember 2002, um 12.00 Uhr, bei der zuständigen Landeswahlbehörde in Österreich - beim jeweiligen Amt der Landesregierung oder beim Magistrat der Stadt Wien - einlangen.

Unmittelbar nach dem Wahlakt sollte die Wahlkarte daher direkt an die darauf angegebene Adresse der zuständigen Landeswahlbehörde in Österreich abgeschickt werden - bei längeren Postwegen am bestem mit Schnellpostdiensten (z.B. DHL, UPS, EMS o.ä.). Gebühren trägt der/die WählerIn selbst. Auch österreichische Botschaften und (General-)Konsulate nehmen Wahlkarten entgegen und leiten diese weiter.

Für weitere Fragen zur Wahl, zum Wahlrecht, zu Formularen, zuständigen Wählerevidenz- gemeinden u.a. steht jede österreichische Botschaft und jedes österreichisches (General-) Konsulat gerne zur Verfügung.

Mit meinen herzlichen Grüßen aus Wien

Ihr

T. M. Buchsbaum m.p.
Leiter der AuslandsösterreicherInnen-Abteilung
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten