Vorgezogene Nationalratswahl   

erstellt am
09. 07. 08

Die Frist zur Eintragung in die Wählerevidenz läuft aus
Wer wählen will, muss am 28. August eingetragen sein !
Wien (bmeia) - Wer an der Nationalratswahl vom 28. September 2008 teilnehmen möchte und nicht (mehr) in der Wählerevidenz in Österreich eingetragen ist, sollte RASCH einen Antrag auf Eintragung bzw. Wiedereintragung stellen. mehr >
     

Wichtige Schritte für AuslandsösterreicherInnen
Wien (bmeia) - Am 28. September 2008 findet die vorzeitige Wahl zum österreichischen Nationalrat statt. Dabei kommt zum ersten Mal das novellierte Auslands(österreicherInnen)-Wahlrecht zur Anwendung. Jene AuslandsösterreicherInnen, die an dieser Wahl teilnehmen wollen, sollten rechtzeitig, dh sehr rasch, die dafür nötigen Schritte unternehmen.


Damit sind auch andere - für AuslandsösterreicherInnen - wichtige Termine fixiert:

29. Juli 2008:
"Stichtag" für die Wahl & letzter Tag für die Eintragung in die Wählerevidenz im sog. "Normal-Verfahren"*

28. August 2008:
letzter Tag für die Eintragung in die Wählerevidenz im sog. "Reklamations-Verfahren"*
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* für AuslandsösterreicherInnen gilt als letzter Termin für die Eintragung in die Wählerevidenz ausschließlich jener des "Reklamationsverfahrens" (gem. § 25 NRWO idgF)!------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

5. September 2008:
(BMI-)angepeilter Beginn des Versands der Auslands-Wahlkarten durch die Wählerevidenzgemeinden



24. September 2008:
letzter offizieller Tag für die schriftliche Beantragung der Wahlkarten

26. September 2008, 12.00 Uhr:
letzter offizieller Termin

  • für die mündliche [persönliche] Beantragung der Wahlkarten, sowie
  • für die schriftliche Beantragung, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist


28. September 2008:
Wahltag in Österreich


6. Oktober 2008, 14.00 Uhr:
letzter Termin für das Einlangen der Wahlkarten bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde in Österreich

Umfassende Informationen samt aller Formulare finden Sie auf der Wahlinformationswebsite des Außenministeriums: http://www.wahlinfo.aussenministerium.at.

Für weitere Fragen steht Ihnen die zuständige österreichische Vertretungsbehörde im Ausland - Botschaft, Berufsgeneralkonsulat - gerne zu Verfügung.

Wahlrechtsänderungen

Die Wahlrechtsänderungen betreffen in Bezug auf die kommende Wahl insbesondere Folgendes:

  • aktives Wahlrecht ab dem 16. Geburtstag;
  • "echte" Briefwahl im In- und Ausland mittels eidesstattlicher Erklärung per Unterschrift, den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt zu haben - dh keine "Zeugen" mehr nötig;
  • Möglichkeit der Beantragung der automatischen Zusendung von Wahlkarten für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren;
  • Verpflichtung der AuslandsösterreicherInnen, ihrer Wählerevidenzgemeinde jede Adressänderung im Ausland - samt, wenn zutreffend, auch der E-Mail-Adresse - mitzuteilen;
  • Information seitens der Wählerevidenzgemeinden, wenn Anträgen auf Eintragung in die Wählerevidenz bzw. auf Ausstellung von Wahlkarten nicht stattgegeben wird.


Um als AuslandsösterreicherIn an der kommenden Nationalratswahl gültig teilnehmen zu können, sind folgende Tatsachen bzw. Schritte nötig:

  1. (aufrechte) Eintragung in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde;
  2. Beantragung einer Wahlkarte;
  3. Stimmabgabe vor Schließung des letzten Wahllokals in Österreich - ist aber bereits ab Erhalt der Wahlkarte möglich;
  4. vollständiges Ausfüllen der Wahlkarte;
  5. Rücksendung der Wahlkarte an die darauf aufgedruckte Adresse in Österreich (Kosten trägt AbsenderIn);
  6. Einlangen dieser Wahlkarte spätestens am achten Tag nach dem Wahltag - voraussichtlich am Montag, 6. Oktober 2008 - um 14.00 Uhr beim Adressaten (zuständige Bezirkswahlbehörde in Österreich).


Es wird Ihnen als AuslandsösterreicherIn daher empfohlen, falls Sie an der kommenden Nationalratswahl teilnehmen wollen, RASCHESTMÖGLICH:

A zu überprüfen, ob Sie (weiterhin) in der Wählerevidenz Ihrer Wählerevidenzgemeinde in Österreich eingetragen sind - bei Zweifeln DIREKT bei DIESER Gemeinde rückfragen -:

WENN eine Eintragung NICHT (mehr) vorliegt, rasch eine (Wieder-)Eintragung zu beantragen;

SOWIE

B zu überprüfen, ob Sie bereits mit Ihrem Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz (oder später) eine automatische Zusendung der Wahlkarte an Ihre mitgeteilte Wohnadresse beantragt haben -


FALLS JA, weiters zu überprüfen, ob DIESE Adresse Ihre jetzt gültige ist (im gegenteiligen Fall Ihre jetzt gültige Ihrer Wählerevidenzgemeinde dringend mitteilen!).

FALLS NEIN - dh falls Sie keinen Antrag auf automatische Zusendung der Wahlkarte gestellt haben -, eine Wahlkarte zu beantragen.

ACHTUNG: Unmittelbar nach dem Wahlakt, der sofort nach Erhalt der Wahlkarte durchgeführt werden kann, sollte die Wahlkarte direkt an die darauf angegebene Adresse der zuständigen Bezirkswahlbehörde in Österreich abgeschickt werden - bei längeren Postwegen am besten mit Schnellpostdiensten (z.B. DHL, UPS, EMS o.ä.).

Die Wahlkarte muss spätestens am achten Tag nach dem Wahltag - voraussichtlich am Montag, 6. Oktober 2008 - um 14.00 Uhr dort einlangen - sonst wird Ihre Stimme nicht berücksichtigt!

Umfassende Informationen samt aller Formulare finden Sie auf der Wahlinformationswebsite des Außenministeriums: http://www.wahlinfo.aussenministerium.at.

Für weitere Fragen steht Ihnen die zuständige österreichische Vertretungsbehörde im Ausland - Botschaft, Berufsgeneralkonsulat - gerne zu Verfügung. Da aufgrund des novellierten Wahlrechts keine Bestätigungen von Wahlakten/-karten an Vertretungsbehörden mehr nötig sind, werden diese am Wohlsonntag keine Sonderöffnungszeiten halten.

 
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